Lea1961
Nutzer
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- 27 Juni 2007
- Beiträge
- 28
Hallo,
eine Bekannte von mir ist in einem Schwimmbad ausgerutscht und schwer gestürzt.
Folgen sind eine Gehirnerschütterung und Prellungen., warscheinlich auch gewisse Verletzungen im bereich der LWS.
Sie leidet schon seit Wochen und kann in Ihrem Haushalt wegen Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen kaum nochwas machen.
Der Betreiber meint, er wäre nicht haftbar. Im Schwimmbad wäre der Boden nun mal nass, auch wenn regelmässig das Wasser weggewischt wird. Man müsse eben besonders gut aupassen.
Ich kann das nicht glauben und denke, der Betreiber der Anlage muss hier Schadensersatz leisten. (Schmerzensgeld, Haushaltshilfe , Behandlung usw. )
Weiß jemand mehr ?
Gruß
lea1961
eine Bekannte von mir ist in einem Schwimmbad ausgerutscht und schwer gestürzt.
Folgen sind eine Gehirnerschütterung und Prellungen., warscheinlich auch gewisse Verletzungen im bereich der LWS.
Sie leidet schon seit Wochen und kann in Ihrem Haushalt wegen Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen kaum nochwas machen.
Der Betreiber meint, er wäre nicht haftbar. Im Schwimmbad wäre der Boden nun mal nass, auch wenn regelmässig das Wasser weggewischt wird. Man müsse eben besonders gut aupassen.
Ich kann das nicht glauben und denke, der Betreiber der Anlage muss hier Schadensersatz leisten. (Schmerzensgeld, Haushaltshilfe , Behandlung usw. )
Weiß jemand mehr ?
Gruß
lea1961