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Sturz in einen ungesicherten Kellerschacht

Blond

Nutzer
Registriert seit
7 Mai 2008
Beiträge
7
Das Schadensregulierungen verzögert werden, ist wohl an der Tagesordnung.

So sah ich mich gezwungen im letzten Jahr Klage zu erheben, da mir nach fast 3 Jahren immer noch keine zuständige Versicherung genannt wurde.
Folgendes ist passiert:
Des Nachts am Wochenende unterwegs, trat ich an ein Schaufenster heran um mir kurz die Auslage anzusehen. Dachte an nichts böses und machte einen Schritt nach links. Ich spürte keinen Boden unter dem linken Fuß und streckte reflexartig den linken Arm aus, weil ich nicht wußte wohin ich falle. Das die Gefahrenstelle ein offener Kellerschacht war, wußte ich Sekunden später. Fataler weise blieb ich mit dem rechten Bein an der Außenkante hängen und kam so, während ich mit dem linken Bein auf den Boden des Schachtes trat, in einen fürchterlichen Seitenspagat. Denn der Schacht war 1,24 m tief wie ich später feststellte. Dadurch wurde mein rechtes Bein so brutal überdehnt das es heute immer noch wieder schmerzt und sich mittlerweile die Muskulatur zurückbildet.
Gott sei Dank hatte ich einen Begleiter dabei, sonst wäre ich da bestimmt nicht herausgekommen.

Der Ladeninhaber sagte dazu er sei nicht zuständig. Gab uns eine Adresse einer Gastwirtin die angeblich Hauseigentümerin sei und somit zuständig.
Diese erklärte sich kurioserweise auch noch bereit zu regulieren, wollte aber keine Versicherung einschalten. So erfuhren wir erst Wochen später das diese mit dem Unfallort gar nichts zu tun hat.
In der Folgezeit spielte man weiter mit uns "Versteck". Erst 2 einhalb Jahre später erfuhren wir wer nun Hauseigentümer ist. Beim Katasteramt stand dann aber auch noch eine falsche Adresse eingetragen.
Daher muß nun noch geklärt werden ob die Zustellung des Gerichts ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist.
Denn wie nicht anders zu erwarten plädieren die Hauseigentümer auf Verjährung.

Nun war vergangene Woche Gerichtstermin zur Beweisaufnahme. Alle Beklagten bestreiten emsig den Unfall und unterstellten unterschwellig auch noch Prozeßbetrug, obwohl ich einen Zeugen dabei hatte.
Die Rechtslage ist aber eindeutig und der Richter war überzeugt davon das man sich einen derart brutalen Unfall nicht ausdenkt.
Da mußten die Beklagten dann zugeben das die Kellerschachtgitter nicht gegen abheben gesichert waren.
Zum Glück konnte ich entsprechende Fotos vorlegen. Zwischenzeitlich hatte man nämlich Gittersicherungen angebracht.

Nun wird´s wohl nur noch um die Schmerzensgeldhöhe gehen. Leider ist dem erstbehandelnden Arzt, wie das Leben so spielt, auch noch ein Behandlungsfehler unterlaufen, mangelhaftes Attest und kein Ultraschall kein Röntgen und viel zu klein attestierte Hämatome.
Deswegen muß ich nun ein Gutachten finanzieren.
Ein Neurochirurg stellte immerhin dazu Anfang diesen Jahres einen Bandscheibenvorfall fest, zu beweisen das dieser vom Sturz herrührt wird nicht so einfach.

Ich hab zwar an die Gutachterkommission der Ärztekammer geschrieben, ob das etwas bringt weiß ich momentan nicht.

Wäre noch interessant für mich ob jemand etwas über extreme Überdehnungen weiß, jeder Orthopäde würde wahrscheinlich sagen, das Bein kann normalerweise nicht mehr weh tun. Erkläre mir mal jemand was an einem derartigen Spagat "normal" ist.
Das mein rechtes Bein dünner wird bilde ich mir nicht ein. Es hat bereits drei cm weniger Umfang.

Es grüßt Blond :)


PS: Wo kein Unfall, da kein Behandlungsfehler....
 
Hallo,
ich arbeite bei einer TV-Produktionsfirma und würde mich gerne mal mit dir unterhalten. Es geht um eine neue Sendung im Fernsehen und dafür suchen wir Protagonisten, die einmal einen Unfall erlitten haben. Könntest du mir vielleicht mal deine Nummer schicken, damit ich dir mehr über das Projekt erzählen kann. Du kannst mich natrülich auch erreichen unter 030 419939748 oder Julia.Wolschendorf@south-and-browse.com.
Liebe Grüße, Juli Wolschendorf
 
Bin in einen Kellerschacht gestürzt, brauche Urteil

Hallo Blond, ich hoffe, dass es Dir wieder besser geht. Ich bin vor sechs wochen in München in einen nicht abgedeckten Kellerschacht vor dem Schaufenster eines Geschäfts gestürzt. Die Polizei vermutet, dass das Gitter durch Vandalismus entfernt wurde. Die gegnerische Versicherung ist der Ansicht, dass sie nicht leisten muss. Eine sehr freundliche Polizistin, die den Schaden aufgenommen hat, vertrat mir gegenüber die Ansicht, dass der Hausbesitzer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht das Kellergitter gegen Herausnehmen zu sichern habe. Hast du inzwischen ein Urteil wie das Gericht in Deinem Fall, der meinem sehr ähnlich zu sein schein, entschieden hat? Ich wäre Dir sehr dankbar. Antwort bitte über das Forum.
Herzliche Grüße
Jochen T.
 
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