Hallo,
ich bin neu in Eurem Forum und froh, dass es so etwas Sinnvolles gibt. Ich bitte um juristischen Rat bei folgendem Sachverhalt.
Meine Schwiegermutter hat sich bei einem Sturz im Fitnesstudio das Fussgelenk und das Wadenbein gebrochen. Sie wird etwa 3 Wochen im Krankenhaus liegen müssen. Nach der Operation soll eine 2 wöchige Reha erfolgen. Die Krankenversicherung wir nur 85% der entstehenden Kosten übernehmen. Ursächlich für den Sturz - und das klingt zunächst etwas kurios, aber es hat sich wirklich so zugetragen (Zeugen existieren) - war eine unachtsam hinter ihr abgestellte Sporttasche. Sie stand am Empfangstresen des Fitnessklubs. Ein weiterer Besucher kam zum Tresen und stellte hinter meiner Schwiegermutter auf dem Boden seine Sporttasche ab, was meine Schwiegermutter nicht bemerkte, da sie sich mit der Empfangsdame unterhielt. Beim Zurücktreten vom Tresen trat sie in die Tasche und stürzte. Sie wurde vom Notarzt vor Ort behandelt anschließend ins nächste Krankenhaus gebracht. Dort wurde ein komplizierter Mehrfachbruch diagnostiziert.
Hier nun meine Fragen:
1. Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen wohl nur gegen den Taschenbesitzer in Frage, da der Fitnessklub seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Was ist dabei die Anspruchsgrundlage und kennt jemand ein vergleichbares Musterurteil?
2. Der Taschenbesitzer hat eine Haftpflichtversicherung. Was ist bei der Anmeldung des Schadens und dem Umgang mit der Versicherung zu beachten? Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Für möglichst baldige Ratschläge wäre ich sehr dankbar, weil ich der Dame helfen möchte.
Herlichen Dank im Voraus!
ich bin neu in Eurem Forum und froh, dass es so etwas Sinnvolles gibt. Ich bitte um juristischen Rat bei folgendem Sachverhalt.
Meine Schwiegermutter hat sich bei einem Sturz im Fitnesstudio das Fussgelenk und das Wadenbein gebrochen. Sie wird etwa 3 Wochen im Krankenhaus liegen müssen. Nach der Operation soll eine 2 wöchige Reha erfolgen. Die Krankenversicherung wir nur 85% der entstehenden Kosten übernehmen. Ursächlich für den Sturz - und das klingt zunächst etwas kurios, aber es hat sich wirklich so zugetragen (Zeugen existieren) - war eine unachtsam hinter ihr abgestellte Sporttasche. Sie stand am Empfangstresen des Fitnessklubs. Ein weiterer Besucher kam zum Tresen und stellte hinter meiner Schwiegermutter auf dem Boden seine Sporttasche ab, was meine Schwiegermutter nicht bemerkte, da sie sich mit der Empfangsdame unterhielt. Beim Zurücktreten vom Tresen trat sie in die Tasche und stürzte. Sie wurde vom Notarzt vor Ort behandelt anschließend ins nächste Krankenhaus gebracht. Dort wurde ein komplizierter Mehrfachbruch diagnostiziert.
Hier nun meine Fragen:
1. Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen wohl nur gegen den Taschenbesitzer in Frage, da der Fitnessklub seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Was ist dabei die Anspruchsgrundlage und kennt jemand ein vergleichbares Musterurteil?
2. Der Taschenbesitzer hat eine Haftpflichtversicherung. Was ist bei der Anmeldung des Schadens und dem Umgang mit der Versicherung zu beachten? Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Für möglichst baldige Ratschläge wäre ich sehr dankbar, weil ich der Dame helfen möchte.
Herlichen Dank im Voraus!