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Sturz durch unachtsam abgestellte Tasche

hansfrid1

Nutzer
Registriert seit
9 Jan. 2008
Beiträge
2
Hallo,
ich bin neu in Eurem Forum und froh, dass es so etwas Sinnvolles gibt. Ich bitte um juristischen Rat bei folgendem Sachverhalt.

Meine Schwiegermutter hat sich bei einem Sturz im Fitnesstudio das Fussgelenk und das Wadenbein gebrochen. Sie wird etwa 3 Wochen im Krankenhaus liegen müssen. Nach der Operation soll eine 2 wöchige Reha erfolgen. Die Krankenversicherung wir nur 85% der entstehenden Kosten übernehmen. Ursächlich für den Sturz - und das klingt zunächst etwas kurios, aber es hat sich wirklich so zugetragen (Zeugen existieren) - war eine unachtsam hinter ihr abgestellte Sporttasche. Sie stand am Empfangstresen des Fitnessklubs. Ein weiterer Besucher kam zum Tresen und stellte hinter meiner Schwiegermutter auf dem Boden seine Sporttasche ab, was meine Schwiegermutter nicht bemerkte, da sie sich mit der Empfangsdame unterhielt. Beim Zurücktreten vom Tresen trat sie in die Tasche und stürzte. Sie wurde vom Notarzt vor Ort behandelt anschließend ins nächste Krankenhaus gebracht. Dort wurde ein komplizierter Mehrfachbruch diagnostiziert.
Hier nun meine Fragen:
1. Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen wohl nur gegen den Taschenbesitzer in Frage, da der Fitnessklub seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Was ist dabei die Anspruchsgrundlage und kennt jemand ein vergleichbares Musterurteil?
2. Der Taschenbesitzer hat eine Haftpflichtversicherung. Was ist bei der Anmeldung des Schadens und dem Umgang mit der Versicherung zu beachten? Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Für möglichst baldige Ratschläge wäre ich sehr dankbar, weil ich der Dame helfen möchte.
Herlichen Dank im Voraus!
 
Hallo Hansfrid1,

aus eigener Erfahrung, sollte Deine Schwiegermuttter einen Anwalt beauftragen. Positiv ist schon mal, dass der Eigentümer der Tasche eine Haftpflichtversicherung hat. Haftungsgrund: (Fahrlässiges verhalten)
Der Anwalt wird dann die nötigen schritte einleiten.

Gruß Pit

ich bin kein Jurist, dieses ist eine freie Meinungsäußerung!
 
Hallo hansfrid,

den Schaden durch den Verursacher erst mal schnellstmöglich (jede Versicherung hat Meldefristen) formlos melden. Die Versicherung schickt dann dem Versicherungsnehmer (und deiner Schwiegermutter bestimmt auch) den Fragebogen zu und Hinweise was unter Umständen noch benötigt wird.

Auch der Krankenversicherung deiner Schwiegermutter die Versicherungsdaten mitteilen, die wollen bei Haftung des Verursachers ja auch ihr Geld wiederhaben. Das Betreiben der KK ihre Forderungen einzuholen könntest du dann ja mit ausnutzen.

Gruß Jens
 
Hallo hansfrid1,

wie Jens schon geschrieben hat, wäre der erste und wichtigste Schritt, zur Wahrung der Meldefristen baldigst eine zunächst formlose Schadensmeldung bei der Versicherung einzureichen. Die reagieren dann meist sehr schnell durch Zusendung eines Unfallfragebogens. Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich dort auch schon mal parallel anfragen.

Das Betreiben der KK ihre Forderungen einzuholen könntest du dann ja mit ausnutzen.
@j_e_n_s: Sorry, aber ich versteh nicht wie Du das meinst :confused: könntest Du mir das (gerne auch per PN, da ja hier bisserl offtopic) vielleicht nochmal etwas näher erläutern?

Es ist doch wohl leider sehr sicher davon auszugehen, dass Forderungen, die durch - i. d. R. superprofessionell besetzte! - Rechtsabteilungen von Organisationen wie KKs, DRV u. ä. geltend gemacht werden, von der haftenden Versicherungsgesellschaft im Vergleich zu den Forderungen eines "gewöhnlichen" UO namens Müller, Meier, Schmitt... vorrangig beglichen werden.

Jedenfalls haben die (mir bekanntermaßen stattgefundenen bzw. noch stattfindenden) Regressverfahren der BEK und der DRV in keinster Weise geholfen, meinen persönlichen Schaden schneller und/oder problemloser zu regulieren! Im Gegenteil: ich wage sogar, zu behaupten, dass diese Organisationen wegen ihrem dicken Rücken (die haben doch allein durch ihren Namen und die Größe des Unternehmens schon andere Möglichkeiten als Müller, Meier, Schmitt...!) zuerst "ruhig gestellt" wurden :mad:

Aber vielleicht hab ich ja auch nur irgendwas verpasst... :confused:
 
Hallo
willkommen hier im Forum. Du solltest ein wenig im FAQ Bereich lesen und Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen und dich individuell beraten lassen welche Möglichkeiten des Schadenersatzes bestehen.
Viel Erfolg

Micha
Hallo,
danke für Eure gut gemeinten Ratschläge. Mit Michas ziemlich pauschalem Hinweis kann ich - nach über 2 Stunden Suche in den FAQ'S- allerdings überhaupt nichts anfangen. Das war sehr frustrierend

Um die Problemsituation nochmals deutlich zu machen:

Meine Schwiegermutter hat keine Rechtsschutzversicherung, sondern leider nur mich. Ich suche daher dringend ein M U S T E R U R T E I L, um abschätzen zu können, wie hoch das Prozessrisiko ist.

Wäre schön, wenn ein Sachkundiger (Jurist) weiterhelfen könnte!
Besten Dank nochmals
Hansfrid1
 
Hallo hansfrid,

eine Einschätzung des Prozessrisikos wird nur ein Jurist vornehmen können. Eine solche Auskunft kann und darf nicht über diese Plattform gegeben werden. Man kann bei Rechtsanwälten auch Beratungsgespräche vereinbaren. Am Anfang am besten gleich die Gebührenfrage stellen, es muss nicht immer gleich die Höchstgebühr anfallen ;)

Gruß
Joker
 
Hallo Hansfried,

habe lange gesucht, aber nix vergleichbares gefunden.

Aber noch musst du das Prozesskostenrisiko nicht abschätzen. Im günstigsten Fall erkennt die Versicherung sofort an. Stelle erst mal deine (bzw. die deiner Schwiegermutter) Forderungen an die Versicherung und warte ab, wie die Versicherung darauf reagiert.

Sollte dann ein ablehnendes Schreiben kommen bleibt dir immer noch der Weg zum RA.

Ich würde einen Beratungstermin vereinbaren. Gleich zum Anfang des Gesprächs eine Gebührenvereinbarung treffen. Die Beratungsgebühr nach § 34 RVG (1) S. 3 beträgt EUR 190,00 zzgl. USt. Die Beratungsgebühr ist keine feststehende Gebühr, der Anwalt darf die Höhe verhandeln (war bis 2005 nicht möglich). So EUR 100,00 inkl. USt sollten realistisch sein.

Wenn du eine RSV hast kannst du auch dies probieren, wenn dies dein Vertrag vorsieht. Manche RSV bieten kostenlose telef. Beratungen an. Da wirst du mit einem Vertragsanwalt der RSV verbunden und der gibt dir fundierte Auskünfte (spart der Versicherung Kosten). Musst ja nicht sagen, dass du die Info nicht für dich selbst benötigst.

Gruß Jens
 
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