Hallo Zusammen,
dies ist mein erster Beitrag als neues Forumsmitglied.
Ich bin in meinem Büro über eine hochgestellten Bodenschutzmatte gestürzt und habe mir das hintere Kreuzband gerissen. Außerdem einen Horizontalriss des Innenmeniskushinterhorns. Zusätzlich am Außenmeniskus einen Radiäriss oder eine Meniskusfibrillation.
Deutliche Knorpelschäden Grad III diesmal an der Gelenkfläche der medialen Femurkondyle sowie Knorpelschaden Grad III-IV an de
r retropatellaren Gelenkfläche.
Zusätzlich einen Gelenkerguss.
Mein linkes Knie wurde gerade mit 1/3 Beinwert nach kompletten Meniskusrissen entschädigt.
Beim Gutachter wurde mein jetzt verletztes Knie als gesund begutachtet.
Meine Beschwerden: jedes Aufstehen mit starken Schmerzen, bei denen ich zumeist einen Schrei unterdrücke, um meine Familie nicht zu verschrecken.
Treppensteigen ist Folter pur.
Gehstrecke max. 50-100 Meter.
Wird ein Gutachter bei seiner Einschätzung den Grad der Invalidität des rechten Knies mit einbeziehen oder nur das rechte für sich?
Wie schätzt Ihr die Chance ein, dass die Unfallversicherung hier ähnlich entscheidet, wenn der Gutachter erneut 1/3 Beinwert entscheidet?
Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare!
dies ist mein erster Beitrag als neues Forumsmitglied.
Ich bin in meinem Büro über eine hochgestellten Bodenschutzmatte gestürzt und habe mir das hintere Kreuzband gerissen. Außerdem einen Horizontalriss des Innenmeniskushinterhorns. Zusätzlich am Außenmeniskus einen Radiäriss oder eine Meniskusfibrillation.
Deutliche Knorpelschäden Grad III diesmal an der Gelenkfläche der medialen Femurkondyle sowie Knorpelschaden Grad III-IV an de
r retropatellaren Gelenkfläche.
Zusätzlich einen Gelenkerguss.
Mein linkes Knie wurde gerade mit 1/3 Beinwert nach kompletten Meniskusrissen entschädigt.
Beim Gutachter wurde mein jetzt verletztes Knie als gesund begutachtet.
Meine Beschwerden: jedes Aufstehen mit starken Schmerzen, bei denen ich zumeist einen Schrei unterdrücke, um meine Familie nicht zu verschrecken.
Treppensteigen ist Folter pur.
Gehstrecke max. 50-100 Meter.
Wird ein Gutachter bei seiner Einschätzung den Grad der Invalidität des rechten Knies mit einbeziehen oder nur das rechte für sich?
Wie schätzt Ihr die Chance ein, dass die Unfallversicherung hier ähnlich entscheidet, wenn der Gutachter erneut 1/3 Beinwert entscheidet?
Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare!