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Sturz auf schneebedecktem Glatteis hoteleigenes Gelände Schmerzensgeld?

pechmarie

Nutzer
Registriert seit
10 Feb. 2007
Beiträge
4
hallo, bin am mittwoch auf hoteleigenem gelände gestürzt und habe mir einen komplizierten trümmerbruch des rechten handgelenkes zugezogen. ich wurde sofort operiert, weil meine finger z.t. taub wurden.
frage, kann ich das hotel in regress nehmen ? hätte der gehweg/fahrbahn nicht gestreut sein müssen ?
Hat jemand im forum ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir tipps geben ?
bitte entschuldigt, dass ich alles klein schreibe, komme aber mit meiner einen hand nicht besser klar.
habe hier im krankenhaus am bett internetzugang! ein kleiner lichtblick.
vielen dank
die pechmarie
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pechmarie,
Herzlich Willkommen im Forum, aber lege Dir mal einen anderen Namen zu, sonst ziehst Du das Pech noch an ;-)
Kannst Du bitte was dazu sagen, ob Du in dem Hotel angestellt bist- sprich Arbeitsunfall oder als Gast in dem Hotel bist. Dies sind sehr unterschiedliche Herangehensweisen an die Beantwortung Deiner Fragen.

Gruß von der Seenixe
 
da bin ich nochmal...
weiß jemand innerhalb welcher frist der unfall der unfallversicherung gemeldet werden muß?
ich weiß nicht, wie lange ich im krankenhaus bleiben muß, nicht, dass ich etwas versäume.
grüsse von der pechmarie


hallo seenixe,
danke für deine schnelle reaktion,ich wollte ein paar tage wellnessurlaub machen. der sturz passierte gegen 14:30 h.
unter den umständen passt die pechmarie ;-) aber vielleicht läuft ja alles gut ab, ich bin ein grenzenloser optimist und dann werde ich zum hans im glück :)
grüße von der pechmarie
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pechmarie,

Deiner Unfallversicherung solltest Du umgehend- das heißt so schnell wie Dir möglich- die Unfallmeldung zukommen lassen.
Wegen Deinem Unfall kommt es jetzt sicher darauf an, wo genau der Unfall passiert ist. Gehweg oder Strasse. Auf dem Gehweg gibt es eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Diese ist aber sehr schwierig formuliert. Ich würde da sicher zur Inanspruchnahme eines Anwalts tippen.

Ersteinmal werde gesund und hoffe, dass keine Langzeitfolgen bleiben ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Pechmarie,

Deiner Unfallversicherung solltest Du umgehend- das heißt so schnell wie Dir möglich- die Unfallmeldung zukommen lassen.
Wegen Deinem Unfall kommt es jetzt sicher darauf an, wo genau der Unfall passiert ist. Gehweg oder Strasse. Auf dem Gehweg gibt es eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Diese ist aber sehr schwierig formuliert. Ich würde da sicher zur Inanspruchnahme eines Anwalts tippen.

Ersteinmal werde gesund und hoffe, dass keine Langzeitfolgen bleiben ;-)

Gruß von der Seenixe
hallo seenixe, es gab keinen abgetrennten gehweg. du zufahrt zum hotel -erlaubt sind 10 km/h- ist zugleich auch der fußweg. werde mich dann gleich am tag der entlassung bei der versicherung melden, da ich keine andere möglichkeit habe.
habe heute nachmittag mal ausführlich im forum gelesen -zeit hab ich ja gerade im überfluss- da kann einem ja himmelangst werden, wenn man liest, was alles möglich ist von seiten der versicherungen etc.
wünsche einen schönen samstagabend
grüsse von der pechmarie
 
Hallo Pechmarie,

der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer zu melden, nicht wenn du irgend wann mal aus dem Krankenhaus entlassen wirst. Du hast Internet und Telefon!

Gruß
Luise
 
Hallo Louise,
das ist schon richtig, aber ich habe keinerlei unterlagen etc. hier. weiss noch nicht einmal auswändig, bei welcher meiner versicherungen die unfallversicherung vor vielen vielen jahren damals abgeschlossen wurde. hab leider auch niemanden, der das für mich nachschauen könnte. das ist blöd, aber so isses leider. der mensch wird aus erfahrung klug...
grüsse von der pechmarie
 
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