Hela
Nutzer
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- 31 Mai 2007
- Beiträge
- 152
Hallo,
weiß jemand ob die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Verdienstausfall aufkommen muss und zwar auf Dauer wenn ich aufgrund der Verletzung (nach der Wiederaufnahme der Arbeit ist die Belastbarkeit doch eingeschränkt) und damit verbundenem Heilungsprozess (Krankengymnastik, Wassergymnastik usw.) nicht mehr 40 Stunden in der Woche arbeiten kann sondern auf 35 oder 30 Stunden reduzieren muss?
Danke für die Antwort(en),
Viele Grüße,
Hela
weiß jemand ob die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Verdienstausfall aufkommen muss und zwar auf Dauer wenn ich aufgrund der Verletzung (nach der Wiederaufnahme der Arbeit ist die Belastbarkeit doch eingeschränkt) und damit verbundenem Heilungsprozess (Krankengymnastik, Wassergymnastik usw.) nicht mehr 40 Stunden in der Woche arbeiten kann sondern auf 35 oder 30 Stunden reduzieren muss?
Danke für die Antwort(en),
Viele Grüße,
Hela