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Stufenklage - Rechtsschutzversicherung

glaube1

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Aug. 2008
Beiträge
15
Hallo,
ich möchte meinen Anwalt verklagen wegen Schlechterfüllung des Vertrages.
Einmal geht es um eine Abfindungserklärung die er nicht hätte empfehlen dürfen und zum anderen eine Schadensposition Haushaltsführungsschaden ca. 20.000 Euro, 1 Jahr Verdienstausfall ca. 60.000 Euro. Jetzt ist natürlich der Streitwert immens hoch und meine Rechtsschutzversicherung weigert sich gerade noch die Haftung dafür zu übernehmen. Bei der Rechtsschutz habe ich folgende Situation: 1986 - Unfallereignis, damals bei meinem Daddy versichert, der kündigt 1998 den Vertrag, dagegen habe ich seit 1991 bei der ARAG einen Vertrag, jedoch erst ab 2004 mit Vertragsrechtsschutz. So, nun sagt die ARAG, dass über die Versicherung meines Vaters der Schaden nicht mehr gedeckt ist, da der Schaden erst 2005 erkannt wurde und die Kündigung 1998 stattfandt. Aber da ich ja 2004 Vertragsrechtsschutz hatte müsste es doch dann über meinen Vertrag laufen oder?
Falls der Rechtsschutz nicht greift- gibt es da eine Möglichkeit einer Stufenklage, d.h. vom Grunde her den Anwalt verklagen und dann die Schadenspositionen einreichen um die Gerichtskosten möglichst niedrig zu halten?
Man hat echt nur Ärger.
Danke vorab
 
Hallo glaube,

so funktioniert das nicht.

Du musst bei Klageeinreichung den dir entstandenen Schaden beziffern und beweisen können. Kannst du dies nicht, kann die Klage zurückgewiesen werden.

Auch wenn der Streitwert am Anfang gering ist, spätestens im Urteil wird der Streitwert und die Kostentragungspflicht festgesetzt, wonach dann die Gebühren zu entrichten sind. Auch im Verfahren können weitere Kostenvorschüsse erhoben werden, wenn die Klage erweitert wird, siehe § 12 GKG (Gerichtskostengesetz). Weitere gerichtliche Handlungen sollen vor der Zahlung nicht vorgenommen werden.

Du solltest dich von einem RA beraten lassen. Die Kosten für eine Beratung liegen bei ca. 250,00 EUR, bei einer vereinbarten Vergütung kann es auch weniger sein, dass kommt auf dein Verhandlungsgeschick an. Dann hast du wenigstens eine rechtlich fundierte Auskunft.

Das Prozesskostenrisiko liegt bei ca. 9.200,00 EUR, wenn du verlierst (Zeugengebühren und Sachverständigenkosten nicht mit kalkuliert).

Nach wie vor bin ich aber der Meinung, dass die Forderung verjährt ist.

Gruß Jens
 
Hallo glaube,

Erstens:
Die RS (Rechtschutz) deines Vaters hat die Kostenübernahme für den erst in 2005 erkannten Schaden/Folgen

Grundsätzlich gilt:
solange die Folgen/Schäden nicht erkannt sind, tritt auch keine Verjährung ein (bezogen auf gesundheitliche Unfallfolgen)
Nach Endeckung beginnt die Verjährung (hier 3 Jahre).
Die Entstehung (falls du nachweisen kannst, dass es Folge Unfall ist), ist ausschlaggebend für die Kostenübernahme der RS.

Zweitens:
Du hast eine neue RS, jedoch nicht geschrieben, was diese RS zur Kostenübernahme sagt.

Deine RS lehnt die Kostenübernahme sicherlich mit der Begründung, der Schaden ist zu einem frühren Zeitpunkt entstanden, ab.

Bei den Versicherungen zählt nicht die Entdeckung, sondern der Ursprung. D.h., wann entstand der Schaden.

Wenn dein Anwalt nicht in der Lage ist, der RS deines Vaters entsprechend die Übernahmepflicht darzulegen, such dir einen neuen Anwalt.

Bedenke jedoch, am 31.12.08 ist die Verjährungsfrist beendet.
Du solltest also schnellstens handeln.

Aus deiner Beschreibung sehe ich keinen Ansatz, deinen Anwalt zu verklagen. Nicht genügend Info.

Hoffe, dir hiermit geholfen zu haben.

LG
Elra


[edit Joker: Fullquote entfernt]
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo elra,
also die Rechtsschutz meines Daddys beruft sich darauf, dass er 1998 gekündigt hat und in den _AGB`s eben drinnen steht, dass für alle Schäden zwei Jahre nur noch Haftung besteht. Den Haushaltsführungsschaden gegenüber dem haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat auch vier Jahre rückwirkend gezahlt.
Die restlichen Jahre von 1986 bis 2001 möche ich von meinem ehemaligen Anwalt einklagen. Folgende info`s :
1991 - Abfindungserklärung Schmerzensgeld - ausgenommen Schadenersatzpflichtige Posten
1996 - Kontaktaufnahme mit Anwalt zwecks Schadenspositionen - bekam damals eine Auszug aus dem Palandt und da stand nicht wirklich viel drinnen.
1998 - Schadensersatz Benzinmehrverbrauch
2001 - nochmaliger Schadensersatz
2004 - nochmal ein Fall, aufgrund der zähen Behandlung Mandat entzogen und vor allem durch Kauf eines Personenschadensersatzbuch darauf gekommen, dass mein Anwalt absoluten Mist gebaut hat.

Anwalt hat mich 1991 aufgefordert jederzeit zu ihm zu kommen. So, jetzt muss ich klären lassen, inwieweit ein Dauermandat bestand bzw. durch evtl Verjährungsunterbrechung keine Verjährung greift.
Liebe Grüße
silke
 
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