Hallo,
ich möchte meinen Anwalt verklagen wegen Schlechterfüllung des Vertrages.
Einmal geht es um eine Abfindungserklärung die er nicht hätte empfehlen dürfen und zum anderen eine Schadensposition Haushaltsführungsschaden ca. 20.000 Euro, 1 Jahr Verdienstausfall ca. 60.000 Euro. Jetzt ist natürlich der Streitwert immens hoch und meine Rechtsschutzversicherung weigert sich gerade noch die Haftung dafür zu übernehmen. Bei der Rechtsschutz habe ich folgende Situation: 1986 - Unfallereignis, damals bei meinem Daddy versichert, der kündigt 1998 den Vertrag, dagegen habe ich seit 1991 bei der ARAG einen Vertrag, jedoch erst ab 2004 mit Vertragsrechtsschutz. So, nun sagt die ARAG, dass über die Versicherung meines Vaters der Schaden nicht mehr gedeckt ist, da der Schaden erst 2005 erkannt wurde und die Kündigung 1998 stattfandt. Aber da ich ja 2004 Vertragsrechtsschutz hatte müsste es doch dann über meinen Vertrag laufen oder?
Falls der Rechtsschutz nicht greift- gibt es da eine Möglichkeit einer Stufenklage, d.h. vom Grunde her den Anwalt verklagen und dann die Schadenspositionen einreichen um die Gerichtskosten möglichst niedrig zu halten?
Man hat echt nur Ärger.
Danke vorab
ich möchte meinen Anwalt verklagen wegen Schlechterfüllung des Vertrages.
Einmal geht es um eine Abfindungserklärung die er nicht hätte empfehlen dürfen und zum anderen eine Schadensposition Haushaltsführungsschaden ca. 20.000 Euro, 1 Jahr Verdienstausfall ca. 60.000 Euro. Jetzt ist natürlich der Streitwert immens hoch und meine Rechtsschutzversicherung weigert sich gerade noch die Haftung dafür zu übernehmen. Bei der Rechtsschutz habe ich folgende Situation: 1986 - Unfallereignis, damals bei meinem Daddy versichert, der kündigt 1998 den Vertrag, dagegen habe ich seit 1991 bei der ARAG einen Vertrag, jedoch erst ab 2004 mit Vertragsrechtsschutz. So, nun sagt die ARAG, dass über die Versicherung meines Vaters der Schaden nicht mehr gedeckt ist, da der Schaden erst 2005 erkannt wurde und die Kündigung 1998 stattfandt. Aber da ich ja 2004 Vertragsrechtsschutz hatte müsste es doch dann über meinen Vertrag laufen oder?
Falls der Rechtsschutz nicht greift- gibt es da eine Möglichkeit einer Stufenklage, d.h. vom Grunde her den Anwalt verklagen und dann die Schadenspositionen einreichen um die Gerichtskosten möglichst niedrig zu halten?
Man hat echt nur Ärger.
Danke vorab