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Studium/Weiterbildung: Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches

trebrun

Mitglied
Registriert seit
26 Juli 2009
Beiträge
97
Hallo zusammen,

leider konnte ich diese Frage kein bestimmten Thema zuordnen und setze die Frage somit mal hier rein:

Ich habe ein GdB von 50 und möchte trotzdem meine Weiterbildung fortsetzen.
Bis heute begleiten mich allerdings meine Konzentration und Gedächtnisprobleme, durch einen SHT.

Welche Möglichkeiten gibt es um ggf. bei Prüfungen einen sogenannten Nachteilsausgleich (bei der IHK beispielweise) zu beantragen?

Mfg

trebrun
 
Hallo,

Am besten setzt du dich mit dem Schwerbehinderten-Beauftragten deiner Uni einmal zusammen und besprichst mit ihm, was möglich ist.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo,

Aus dem Erstbeitrag geht garnicht hervor, um was für eine Weiterbildung es sich handelt.
Wo und bei welchem Träger findet die Weiterbildungsmaßnahme statt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Aus dem Erstbeitrag geht garnicht hervor, um was für eine Weiterbildung es sich handelt.
Wo und bei welchem Träger findet die Weiterbildungsmaßnahme statt?

Gruß von der Seenixe


Hallo zusammen,

mache eine Weiterbildung zum Betriebswirt bei der IHK.

Generell sollte man Menschen mit Einschränkungen auch die Möglichkeit geben diesen Bildungsgang trotz Einschränkungen erfolgreich
abzuschließen.

Viele Grüße

trebrun
 
Guten Morgen,

Am besten sprichst du Mal die Verantwortlichen an und fragst nach.

Hast du das schon gesehen:

Nachteilsausgleich bei Prüfungen - IHK Hannover

Ein ähnliches Merkblatt + Antrag zum Nachteilsausgleich müsste es für alle IHKs geben.

Viele Grüße,
Rudinchen


Hallo Rudinchen,

vielen Dank für den Hinweis :) ...

Gibt es auch eine andere Form bei der Gestaltung der Prüfung (außer der Zeitverlängerung sowie der Pausenzeiten)?

Beispielsweise durch Hilfestellung eines Formelbuches oder andere Art der Prüfung (Niveau) ?


Viele Grüße

trebrun
 
Hallo trebrun,

Ich denke, das ist z. T. auch Verhandlungs- und Auslegungssache. Wenn du dich nicht gleich an die IHK wenden willst, kontaktiere dich Mal den Behindertenbeauftragten deiner Stadt und/oder deines Bundeslandes und Frage dort nach.

Einfach die beiden Suchbegriffe "Behindertenbeauftragter" und "deine Stadt" oder ""dein Bundesland" eingeben, dann müsstest du fündig werden.

Vielleicht fällt jemand anderem ja noch was ein?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
das ist leider Auslegungssache...es besteht zwar allgemein ein Anrecht auf Nachteilsausgleich...aber wie dieser letztendlich gewährt wird, kommt u.A. auf die Prüfung/Prüfungsform an.....bzw. auf die Behinderung.....bei mir waren es (Teillähmung des rechten Armnervengeflechtes/Armes/Accessoriusparese) bis jetzt fast nur nur Zeitverlängerungen....
ggf. kann eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt hier helfen...
beim BIZ (Berufsinformationszentrum) bzw. der Universität gibt es diesbezüglich auch Ansprechpartner bzw. Beratungsstellen...

liebe Grüße!
alexandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Vorbereitungen auf die Herbstprüfungen laufen bereits an. Die Möglichkeit einer Zeitverlängerung gibt es bei der IHK, noch habe ich keine Bestätigung dazu erhalten.
Ich befürchte aber, dass es tatsächlich schwierig sein wird diese Prüfungen überhaupt zu bestehen (selbst mit Zeitverlängerung).
Die Durchfallquote von 60 % ist auch so schon recht hoch.

Aufgeben wäre für mich aber tatsächlich keine Lösung:(... Ich möchte es unbedingt schaffen ...
War/Ist jemand vielleicht in einer ähnlichen Situation und kennt einer andere Form von Hilfestellung außer der Zeitverlängerung?
 
Zur Infomation: Ich habe die Prüfung leider nicht geschafft :( ....
Ich habe Prüfungseinsicht mit dem Prüfungsausschuss der IHK angefordert, da das Ergebniss zum Teil sehr knapp gewesen ist. Teilweise fehlen 2-3 Punkte.

Hat jemand Erfahrung in dem Bereich? Lohnt es sich diesbezüglich nochmal mit dem Prüfungsausschuss zu sprechen?
 
Hallo Tebrun,

hast Du "Prüfungserkeichterungen" beantrag? Bei kognitiven Beeinträchtigungen z. B.. etwas mehr Zeit.

Was wurde Dir zugestanden?

Viele Grüße

Kasandra
 
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