hallo oerni,
meine Meinung:
hast du gegenüber der I. Instanz auf eine mündliche Verhandlung vezichtet?
Falls nein,
dann ist die Zulassung der Berufung für mich
immer noch nichts Besonderes,
da eine mündliche Verhandlung in welcher Instanz auch immer stattfinden muss.
Für mich sieht es so aus:
dass der Richter in der I. Instanz womöglich keine mündliche Verhandlung zum Ziel hatte - er hat deinen Fall in der I. Instanz vom Tisch ohne sich damit mündlich mit dir auseinander setzen zu müssen.
Falls du andere Meinung bist, kläre mich mal bitte auf - Danke im Voraus.
Lg. Rolandi
meine Meinung:
hast du gegenüber der I. Instanz auf eine mündliche Verhandlung vezichtet?
Falls nein,
dann ist die Zulassung der Berufung für mich
immer noch nichts Besonderes,
da eine mündliche Verhandlung in welcher Instanz auch immer stattfinden muss.
Für mich sieht es so aus:
dass der Richter in der I. Instanz womöglich keine mündliche Verhandlung zum Ziel hatte - er hat deinen Fall in der I. Instanz vom Tisch ohne sich damit mündlich mit dir auseinander setzen zu müssen.
Falls du andere Meinung bist, kläre mich mal bitte auf - Danke im Voraus.
Lg. Rolandi
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