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Streit mit der BG

ramona1704

Nutzer
Registriert seit
5 Okt. 2012
Beiträge
4
Hallo Ihr Lieben,

bin neu hier und ich will Euch mal unser Problem schildern.

Mein Mann hatte im Februar 2011 einen schweren Autounfall (Arbeitsunfall mit Sprinter). Das Auto hatte Totalschaden. Er kann sich an nichts mehr erinnern. Man war der Meinung, dass er vielleicht psychosomatisch erkrankt ist, war deshalb zur Reha. Dort fand man aber, dass er fehl am Platz ist. Anhand seiner Ausfälle eher körperlich statt psychisch krank. Stand auch so im Bericht. Man riet ihm weiterhin sich in ein Muskelzentrum zu begeben und sich wegen einer vermuteten Muskelerkrankung zu untersuchen, da etwas Muskelschwund vorhanden ist. Seit dem Unfall stürzt er vermehrt. Ihm versagen einfach die Beine und er fällt um, egal wo. Stürze die Treppe hinunter, Prellungen, Platzwunden... Bisher nichts lebensgefährliches. Einweisung in eine Klinik, dort Befund Epilepsie. Alles halbherzig, schnell eine Diagnose finden, trotzdem immer wieder auf der Psychosomatik herumgeritten. Ihm wurden 30 % Grad der Behinderung anerkannt, die Gleichstellung hat er erhalten. Er war LKW-Fahrer bei der Post. Das darf er nicht mehr, musste er auch im KH unterschreiben. LKW fahren verboten. Nun warten wir auf einen Termin in der Uniklinik, zwecks Abklärung einer Muskelerkrankung ja oder nein. Solange wird er auch weiter krank geschrieben. Mal abgesehen von den Problemen nach der Aussteuerung KK, dass das AA die Nahtlosreglung nicht anwenden will und wir finanziell auf dem Schlauch stehen. Wir liegen mit der BG im Rechtsstreit. Man will die Folgen nicht als Folgen des Arbeitsunfalls anerkennen, obwohl im Arztbericht steht, dass aufgrund des Unfalls die Epilepsie ausgelöst worden sein kann. Die Betonung liegt auf kann.

Nun wissen wir nicht, ob wir weiter klagen sollen, ob es sich lohnt. Genauso wissen wir nicht, ob wir wegen einer Rente vors Sozialgericht gehen sollen, da zweimal abgelehnt, aber noch Befunde ausstehen und das mit dem AA bewegt sich auch in diese Richtung, da sie nicht zahlen wollen.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Danke und LG Ramona
 
Hallo Ramona,

beim lesen deiner ersten Zeilen, kam mir der Verdacht eines nicht ausgeprägten Schleudertraumas, wurde schon mal in diese Richtung die HWS untersucht? Oder einfach auch mal komplett die ganze WS?

Lies dich mal in diese Thematik ein:http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=25638

Vielleicht hat noch jemand anders eine Idee dir zu helfen.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ramona,

die Idee von Gitti ist sehr gut.

Desweiteren sollte Dein Mann mal komplett neurologisch untersucht werden auch wie Du bereits angedeutet hast auf (Muskelschwund, Muskelschwäche, Multiple Sklerose -MS-).

Wirbelsäulenschäden sowie die Abklärung, ob er ein SHT hatte, mit welchem Grad und ob daher auch die neurolog. Problem kommen könnten.

Nur durch eine umfangreiche Diagnostik kann erstmal die Herkunft seiner körperlichen Defizite geklärt werden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ihr Lieben,

im Entlassungsbericht stand schon, dass er ein SHT hatte. Mit der HWS gibt es seit je her Probleme. Er ist ständig in der Physiotherapie und bekommt manuelle Therapie.

Die Diagnose Epilepsie wurde in einer neurologischen Klinik gestellt. Leider hat sie hier nicht den besten Ruf. Sein ehemaliger Neurologe stellt ihn als Simulant hin und der ehemalige Psychologe ebenfalls. Von der KK hat er eine neue Neurologin zugewiesen bekommen. Sie veranlaßte den Termin in der Uniklinik, weil sie sich keinen Rat weiß. Ein EEG was durchgeführt werden sollte, funktionierte nicht, da das Gerät statt Gleichstrom, Wechselstrom anzeigte. Beim Test mit der Schwester und der Ärztin selbst funktionierte es aber richtig. Man fragte ihn, ob er Metall im Körper hat. Eventuell von Amalganplomben. Sind vorhanden, aber Werte "nur" grenzwertig.

Bisher hat niemand seine Beschwerden richtig ernst genommen. Die neue Neurologin kümmert sich und ein Allgemeinmediziner mit homöopatischer Ausbildung. Die Werte, die das EEG in der Klinik anzeigten, müsssen nicht zwangsläufig Epilepsie sein. Es gibt zig Möglichkeiten.

Inwiefern man das mit der HWS in Betracht ziehen kann, weiß ich nicht. Eventuell sollte er noch einmal mit der Neurologin sprechen.

Danke und LG Ramona
 
Hallo,

das die BG die Folgen des Unfalls nicht als Folge des Unfalls sehen will ist relativ logisch. Wenn Ihr nicht beweisen könnt, dass es durch den Unfall verursacht wird, dann werden sie sich auch winden bis zum geht nicht mehr. Und allein die Frage des "kann" eröffnet der BG alle Möglichkeiten. Wenn Du mal nch dem Urteil des BSG Bundessozialgericht - B 2 U 2/11 R - Urteil vom 31.01.2012 schaust, dann wirst Du auch das verstehen.

Geldsparen ist angesagt. Leider

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

es ist wirklich so, dass kein Arzt sagen wird, aufgrund des Unfalls entstand eine Epilepsie.

Und ich kann da sogar die BG verstehen. Aber wir hatten da schon mal eine Klage. Es ging auch um einen Wegeunfall mit Auto. Bis heute hat mein Mann Probleme mit der HWS und das haben sie auch nicht anerkannt. David gegen Goliath. Beweisen kann man meist nichts. Und bei der HWS heißt es dann: Abnutzung, schon eher gewesen, ...

Danke und LG Ramona
 
Hallo Ramona,

leider ist es gerade im Hinblick auf Wirbelsäulen- und Gehirnschäden sehr schwierig, diese wirklich als Unfallfolge nachgewiesen zu bekommen. Die Probleme gehen schon bei der richtigen Diagnostik los und der Qualifikation der Ärzte.

Welche Untersuchungen wurden denn direkt nach dem Unfall durchgeführt? Gibt es hier eventuell MRT- oder CT-Aufnahmen der HWS oder des Kopfes? Welche Diagnosen haben die erstbehandelnden Ärzte gestellt? Habt Ihr alle Unterlagen dazu vorliegen?
Wenn nicht, dann solltet Ihr Euch die gesamte Patientenakte von der Klinik abfordern. Außerdem empfiehlt es sich, bei der BG Akteneinsicht zu beantragen bzw. auch dort eine Kopie der kompletten Verwaltungsakte anzufordern. Manchmal ergeben sich hieraus neue Hinweise.

Was sagt der jetzige D-Arzt dazu? Unterstützt der Euch? Wird die Epilepsie derzeit behandelt?
Ihr solltet mit ihm über die neurologischen Probleme sprechen und um Abklärung bitten. Lasst Euch eine Überweisung zu einem Neurologen ausstellen und sucht Euch einen, der auf Epilepsie spezialisiert ist. Es gibt sogenannte Epileptologen (http://www.izepilepsie.de/home/index,id,153,selid,500,type,VAL_MEMO.html). Ich denke, das wäre die beste Adresse für Euch.
Der Arzt sollte dann auch in der Lage sein, die richtigen Untersuchunen durchzuführen und Euch zu helfen.

Mich macht es ziemlich wütend wenn ich lese, dass wie vorsichtig die Ärzte hier wieder mit der Bestätigung des Unfallzusammenhanges sind. Es wird immer wieder geschrieben, dass es zu einer posttraumatischen Epilepsie nach einem erlittenen SHT kommen kann. Und wenn dem so ist, dann wären eigentlich die Ärzte an der Reihe, den Dingen auf den Grund zu gehen.

Für die BG ist als Nachweis immer das Vorliegen einer Hirnschädigung erforderlich. Das wird auch in deren Publikationen dazu deutlich (einige Links hierzu weiter unten). Hier müsst Ihr ansetzen. Sollte bisher keine Bildgebung erfolgt sein, so fordert sie bei den Ärzten ein.


Hier noch ein paar Seiten bzgl. Epilepsie nach SHT:

http://www.medknowledge.de/abstract/med/med2009/05-2009-11-posttrauma-epilepsie.htm

http://books.google.de/books?id=yO7...0CDYQ6AEwBA#v=onepage&q=Epilepsie sht&f=false

http://www.fr-online.de/gesundheit/...sche-gewitter-im-gehirn,3242120,20162688.html


Hier noch zwei Seiten der DGUV:

http://www.dguv.de/landesverbaende/...ne/2008/documents/lv2_20080628_gonschorek.pdf

http://www.dgnb-ev.de/Publikationen/ANB_2009_Epilepsie_Froescher.pdf


Eventuell ist das auch ganz interessant:

http://www.kup.at/kup/pdf/7281.pdf

http://www.anb-ev.de/Publikationen/2012_Wallesch.pdf

http://www.igeh.org/app/webroot/files/docs/publications/intensivmedizin_nach_tbi.pdf


Ich könnte mir vorstellen, dass Du in einem Epilepsie-Forum spezielle Informationen und vielleicht auch Arztadressen bekommen könntest.
Beispielsweise hier: http://forum.epilepsie-netz.de


Ich wünsche Euch alles Gute und Erfolg bei der Suche nach einem guten Arzt.
Viele Grüße
sachsblau
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ramona,
ich habe auch so ein ähnlichen Fall. Daher kann ich nur sagen wenn diese beschwerden wirklich durch den Unfall entstanden sind.
Einspruch Wiederspruch einlegen.
Nach recherchen mußt diese immer aufrecht halten, es kann sein das du vorm Gericht verlierst egal immer weiter. Erst nach dem 3.Gericht kommst du zum Erfolg.
Alle unterlagen gut auf bewahren und kopieren Therapie, medikamente usw. also einfach alles.
Auffälige Situationen auf schreiben.
BG-Akte anfordern abgleichen mit Befunde usw. jeden Satz jeden Wort.
Zusammen reißen und Ruhe bewahren, nicht verückt machen lassen und nicht aufgeben.
Die setzen einen richtig unter druck, arbeiten auch mit dem Arbeitgeber zusammen und versuchen Druck auf zu bauen.
Und würden gerne auch die physche zerstörren.
Also nicht persönlich nehmen das ist alles Strategie.
Viel erfolg. Hoffe das es euch weiter bringt.
P.S. Über VDK kannst auch irgend wie 20% gleich Stellung hollen,
einfach erkundigen.

Gruß
ROBIN
 
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die vielen Ratschläge, Hinweise und Links.

Ja, die Klage läuft gegen die UKPT. Mein Mann ist kein Beamter, aber normaler Arbeiter bei der Post.

Der Rat die Akte anzufordern ist super. Ich wußte nicht, dass man das kann. Ebenso die Akte vom KH. Er war da nur 2 Tage. Also Freitag Nacht ist der Unfall passiert. Ich bin dann im 7. Monat 250 km zu ihm gefahren. Ging ihm ganz gut. Wie gesagt SHT und am nächsten Tag (Samstag) musste ich wieder hin fahren und ihn holen. Ich hab das sowieso nicht verstanden, dass er da gleich entassen wurde. Hatte auch große Platzwunde am Kopf.

Gute Ärzte zu finden ist enorm schwer. Sein vorheriger Neurologe und der Psychologe haben ihn nicht mehr behandelt. In ihren Augen ist er ein Simulant. Erst über die KK hat er eine neue Neurologin bekomen. Sie hat ihm den Kontakt zur Uniklinik hergestellt und nun heißt es abwarten und Tee trinken.

Ich werde mich mal überall ein wenig einlesen, so dass ich weiss, wie wir weiter machen können.

Herzlichen Dank.

LG Ramona
 
Hallo, habe von der rentenversicherung bei der 2verlangerung meiner erwerbsninderungsrente eine verlangerung bekommen andererseits klage ich gegen die bg wegen ihrere feststellung von 40 mde.die bg hat mich aufgefordert zum gutachten zu einer wochigen begutachtung teilzunehmen .nacb der begutachtung wurde eine mde von 80 festegestellt was die bg nich akzeptieren wollte und gatmich erneut zum gleichen gutachtergeschickt wo ich zueiner nachuntersuchung gemacht wurde wo diesmal die mde von 40 zutreffen wurde wobei ich nur eine stunde dort war.die rentenversicherung meldete eine diagnose von mittel bis schwer und die bg leich bis mittel das sozialgericht hat mich zum gutachter anfang november geschickt wasist denn mach ist die rentenvrersichiung so ohne ahnung das sie mich von mittel bis schwer beurteilt ist eine aktuelle beurteilung vom oktober was meint ihr wie wird das sozialgericht zu meinen gunsten etscheidungen wurde gerne von euren erfahrungen gerne mehr wissen danke im voraus
 
Hallo sam, was fehlt Dir denn? Ohne zu wissen, welche Leiden angeschuldigt sind, kann man hierzu nichts sagen. Gruß Rehaschreck
 
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