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Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

hier im Forum hören wir des öfteren von kriminellen Gutachten, aus dem Grund habe ich die Strafrechtliche Verantwortung des Gutachters mal herausgearbeitet.

Voraussetzung ist selbstverständlich man meldet den Umstand der Staatanwaltschaft, d.h. durch Aufnahme durch die Kripo, persönlich durch ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder durch seinen Rechtsanwalt. (wobei letztere naja ...:rolleyes:)

Eine Kopie würde ich dann auch dem Gericht zur Kenntnisnahme überreichen!




§ 153 StGB: vorsätzliche Falschaussage
§ 154/§ 163 StGB: vorsätzlicher Meineid/fahrlässiger Falscheid
§ 203 StGB: vorsätzliche Verletzung der Schweigepflicht
§ 223 ff/§ 229 StGB: vorsätzliche/fahrlässige Körperverletzung
§ 239 StGB: vorsätzliche Freiheitsberaubung
§ 263 StGB: vorsätzlicher Betrug
§ 266 StGB: vorsätzliche Untreue
§ 278 StGB: vorsätzliches Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
§ 299 StGB: vorsätzliche Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
§ 331/§ 332 StGB: Vorteilsnahme/Bestechlichkeit



Verstöße führen zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und im Ergebnis dann ggf. zu einer Verurteilung zu Geld-/oder Freiheitsstrafe durch die Strafgerichte.

Vorsatz: Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände (Erfolg, objektive Tatbestandsmerkmale, Kausalverlauf und objektive Zurechnung).

Vorsatzformen
Vorsatzform Wissen Wollen Absicht (dolus directus 1. Grades)
Eintritt des Erfolges wird vom Täter für sicher oder auch nur für möglich gehalten. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den Erfolg herbeizuführen => zielgerichteter Erfolgswille
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
Eintritt des Erfolges wird vom Täter für sicher gehalten. Der Täter sieht den Erfolg als notwendige und sichere Folge seines Handelns an, ihm kann der Erfolg sogar unerwünscht sein. Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Der Täter hat die drohende Gefahr für das Rechtsgut erkannt. Er hat die Gefahr ernst genommen.
=> Er hält die Tatbestandsverwirklichung ernstlich für möglich.
Der Täter hat sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abgefunden. Er nimmt den Erfolg billigend in Kauf.
=> Er ist eher zur Hinnahme des Erfolges, als zum Verzicht auf die Vornahme der Tathandlung bereit.

Beispiel zur Absicht
: A will sich bei B rächen und beschließt ihm mit einer Bierflasche über den Kopf zu schlagen. A tut dies auch.



Formen der Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeitsform Wissen Wollen bewußte Fahrlässigkeit Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich Der Täter vertraut fest darauf, dass es ihm gelingen werde, den drohenden Erfolgseintritt zu vermeiden. => Er vertraut darauf, dass "alles gut gehen" werde.
unbewußte Fahrlässigkeit Der Täter erkennt die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung nicht. Der Täter will die Tatbestandsverwirklichung nicht. Er läßt aber die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt außer acht.

Beispiel zur bewußten Fahrlässigkeit: F will sich von ihrem tyrannischen Mann M befreien. Sie sieht keinen anderen Weg, als das Haus nachts anzuzünden. Dass dabei auch die Nachbarn gefährdet werden hält sie für möglich. Sie vertraut aber darauf, dass die Feuerwehr rechtzeitig erscheint, bevor die Flammen auf das Nachbarhaus übergreifen können. Bezüglich der Nachbarn handelt F hier bewußt fahrlässig.

Fahrlässigkeit liegt auch vor, wenn man sagen kann: "Wie kann man nur ..."!


gruß

Hollis
 
Hallo Hollis

also liegt auch Fahrlässigkeit vor wen der Gutachter oder beratende Arzt bewusst Ärztliche Leitlinien Ignoriert obwohl sie den Akten beiliegen und andere Ärzte und der Anwalt n den Schriftverkehr darauf bezug genommen haben?

Gruß
Fuchs
 
Hallo Fuchs,

ich würde sagen ja. Andererseits hatte ein gerade ein Arzt hier im Ort gesagt - wurde gerade mit seinem Studium fertig - Leitlinien wären keine Richtlinien.

Ich persönlich sehe das anders, da bewußt ja Fakten verheimlicht wurden Bei mir waren es damals die Leitlinien zur Commotio Cerebri (Gehirnerschütterung)

Leitlinie: besagt das man eine Gehirnerschütterung bekäme durch eine Prellung des Gehirns hinten oder vorne des Schädels.
Gutachter behauptete es läge keine Gehirnerschütterung vor, da diese nur durch einen Anprall des Gehirn vorne am Schädel entstehen würde.

Vielleicht sollte man das mal telefonisch mit einem Staatsanwalt erörtern oder sitzt Du in nächster Zeit bei einem Rechtsanwalt. Ich hatte mal mit einnem Rechtsanwalt diesbezüglich telefoniert - er meinte es wäre eine wissentliche eidliche Falschaussage durchgeführt worden!

Welche Leitlinie und welche Aussage da drin war es den bei Dir, vielleicht kann man dann etwas besser erörtern hier im Forum! Ob es Fahrlässigkeit oder vorsätzlich war richtet sich nach dem Hintergrund, der der Gutachter hatte und nicht nach dem Tatbestand selbst. Aber ich tendiere bei Dir auch zur Fahrlässigkeit, dies hört sich nicht gleich so direkt gegenüber des Gutachters an!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Hollis es werden immer mehr die sich nicht mehr einschüchtern lassen, wir sind es nicht die lügen, also auf zum Staatsanwalt!
Schönen Sonntag noch Danu
 
Hallo Danu,

gerne geschehen - es ist aber wie Du sagst, viele lassen sich eben einschüchtern oder sind sogar verunsichert:eek:, kenne das Gefühl der Verunsicherung noch von früher - heute bin auch schlauer!;)

gruß

Hollis
 
... Leitlinien wären keine Richtlinien ...
Hallo,
ein Arzt verstößt gegen Normierungen, wenn er in einem Gutachten/einer Behandlung gegen Leilinien abweicht und dies nicht begründen kann bzw. begründet.
Ich weiß nicht mehr ob das in einem Urteil oder in Werken zur Arzthaftung bzw. zum Medizinrecht oder möglicherweise auch zur Begutachtung enthalten war.
Bei allem Optimismus, direkt zu diesem Thema gehört auch der Aspekt der Beweispflicht.
Der, der etwas von einem anderen will, muss es auch beweisen können und davon gibt es im Rahmen der Beweislastumkehr nur wenige Ausnahmen.
Eine Aussage wie "...deshalb ist davon auszugehen dass ..." reicht nicht.
Und wenn der Gutachter angibt, dass er die Akte nicht richtig gelesen hat, dann ist zwar das Gutachten angreifbar, nicht aber die Tätigkeit des Gutachters.

Grüße
oohpss
 
Hallo Hollis,
das Leitlinien keine Richtlinien sind ist schon klar, wenn aber Medikamente Testreaktionen unterdrücken und darauf sogar von den Medikamentenherstellern Hingewiesen wird, nach Nachfrage bei ihren Forschern mir gesagt wird das dies allen Ärzten bekannt ist, denke ich das dies eine Falschaussage ist .

Selbst ein Gerichtlicher Gutachter hat auf diesen Mangel Hingewiesen. Zitat“ Beide Medikamente mindern oder unterdrücken Testreaktionen.

Quelle : Bad Reichenhaller -Bamberger Merkblatt: Wirkung einer Kortikosteroid- Medikation

Arbeitmedizinischen Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltschutz e.V. aus dem Jahr 2005

Gruß
Fuchs
 
Hat der GA als Zeuge bei Gericht unter Eid ausgesagt?


Hallo Honda,

nein, ich hatte es sehr ausführlich am Telefon erörtert. Es wurde eine "Befunderhebung von Amtswegen" durchgeführt durch das Sozialgericht. Ich hatte dies auch beim Rechtsanwalt erwähnt. Diese Befunderhebung ersetzt das persönliche Erscheinen zu Gericht des Artzes und ein Arzt steht immer unter Eid bezüglich seines medizinischen Wissens, dies ginge aus den Pflichten und Nebenpflichten des Arztes hervor!

@ oohpss,

Zitat von oohpss:
Und wenn der Gutachter angibt, dass er die Akte nicht richtig gelesen hat, dann ist zwar das Gutachten angreifbar, nicht aber die Tätigkeit des Gutachters.

Dem Gutachter sollte man dann die Chance geben das Gutachten zu revidieren, andernfalls würden sich dann ja die Sachverhalte, wenn er sich weigert ändern, ferner hat man dann ja auch noch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung des Gutachters zu dem Schaden den sein Gutachten angerichtet hat!

@ Fuchs,

die Erfahrung mit dem Medikamenten hat ich auch schon bei meinen behandelnden Ärzten gemacht. Meine Anmerkungen gingen den ins eine Ohr rein und aus dem anderen wieder heraus. Ein Medi bremst die Nervenleitgeschwindigkeit ab, das ich zur Zeit einnehme, und was machen die Ärzte messen meine Nervenleitgeschwindigkeit.

Das Fachwissen über Medis sollten Sie in der sogenannten Roten Liste entnehmen, diese besitzen ja die Ärzte dort wird ja alles schön aufgeführt.

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsätzlich

Hallo Hollis,


Dein Artikel beinhaltet ein sehr markantes Wort:

VORSÄTZLICH

Jeder Staatsanwalt, jeder Richter -weilbliche eingeschlossen- werden Dir erklären, dass Du den Vorsatz beweisen musst.

Selbst wenn Du das Gutachten mit einem entsprechenden anderen ärztlichen Ergebnis der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringst,
wird in der Regel das Verfahren eingestellt.

Hollis ich habe bereits 3 Gutachter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Anzeige gebracht,
2 mal habe ich nach Einstellung, Revision in München eingelegt.
Alles ist im Sande verlaufen, denn ein sehr wichtiger Aspekt ist:
Staatsanwälte und Ärzte spielen in der Regel oft im selbigen Verein Golf, Tennis, haben gleiche Interessen.

Deshalb sei vorsichtig mit den Anzeigen, die könnten Dich treffen!

Besser ist meiner Meinung nach, eine Veröffentlichung hier im Internet in jedem Forum, kannst doch schon Videoclip einstellen.
Damit gehts zwar eine Unterlassungsklage ein, aber damit kannst auch die Aufmerksamkeit der FS -Sender erreichen.
 
Clubmitgliedschaften

Hallo Oerni,

nicht ich muß den Vorsatz beweisen, sondern der Staatsanwalt - ich sitze dem Angeklagten in der Verhandlung nicht gegenüber sondern der Staatsanwalt, der ruft mich allenfalls als Zeuge auf und benutzt das Gutachten u.a. als Beweis. Ich kann es dem Staatsanwalt lediglich zur Anzeige bringen bei berechtigten Zweifel!

Ferner hab ich ja einen zusätzlichen Thread aufgmacht zivilrechtliche Haftung des Gutachters.
Wenn der Vorsatz nicht greif, hierüber hat man letztendes ja auch noch die Möglichkeit. Strafrechtlich etwas zu erwirken ist immer schwieriger als Zivilrechtlich!

Das mit dem Golfspielen, Tennisspielen, Mitgliedschaften im sogenannten LIONS CLUB INTERNATIONAL, ROTARY-CLUB und die Bruderschaft der Freimaurer wo die Herrschaften in teuren Ledersessel sitzen und zusammen teure Zigarren rauchen ist mir auch bewußt. Da kann man meistens nicht machen. Ich sitze als nur auf dem Sofa vorm Fernseher, naja. Und ich bin nur in einem Angelsportverein eingeschrieben!

Zwei junge männliche Bekanntschaften hatten mal angedeutet, daß meine Rechtsanwälte, Ärzte etc. zusammen im Rotary-Club sitzen würden und Zigarren rauchen würden und sich gegenseitig die Fälle zuschustern würden. Rechtsprechung findet halt heute leider Gottes nicht mehr anscheinend im Gerichtssaal statt!


gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hollis,

nicht ich muß den Vorsatz beweisen, sondern der Staatsanwalt - ich sitze dem Angeklagten in der Verhandlung nicht gegenüber sondern der Staatsanwalt, der ruft mich allenfalls als Zeuge auf und benutzt das Gutachten u.a. als Beweis.

Du bist doch in dem Fall Anzeigenerstatter, also musst Du dem Staatsanwalt soviel Stoff liefern, dass er daraus ein Kleid nähen kann, um dies dem Angeklagten anziehen zu können.
Oder denkst Du, der Staatsanwalt reagiert auf eine telefonische Information

Honda
 
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