Hallo DH,
ich bin auch kein Mensch der aus blauen Dunst solche Überlegungen anstellt.
Es bringt Dir selbst auch nicht wirklich viel, ausser Genugtuhung. Aber wenn man sich immer alles gefallen läßt, dann wird sich nie etwas ändern.
Wieder ein Beispiel, bei meiner Frau liegt eine durch einen Facharzt konkret benannte Höhe eines aktuell unfallbedingten vorhandenen Invaliditätsgrades in Höhe von 40 % ausserhalb der Gliedertaxe seit November 14 bei der VS vor.
Keine Zahlung mit der Begründung, das man ja noch nicht von von eventuellen Vorschäden wüßte und es könnten ja psychische Vorerkrankungen vorhanden sein, die unter keinen Umständen versichert sind (Psychoeinschlussklausel ist bei uns im Vertrag enthalten).
Über lege mal, es wird die Zahlung damit verweigert, das man nichts von einer Vorschädigung wüßte! (Beweislast § 286 ZPO beim Versicherer)
ich bin auch kein Mensch der aus blauen Dunst solche Überlegungen anstellt.
Es bringt Dir selbst auch nicht wirklich viel, ausser Genugtuhung. Aber wenn man sich immer alles gefallen läßt, dann wird sich nie etwas ändern.
Wieder ein Beispiel, bei meiner Frau liegt eine durch einen Facharzt konkret benannte Höhe eines aktuell unfallbedingten vorhandenen Invaliditätsgrades in Höhe von 40 % ausserhalb der Gliedertaxe seit November 14 bei der VS vor.
Keine Zahlung mit der Begründung, das man ja noch nicht von von eventuellen Vorschäden wüßte und es könnten ja psychische Vorerkrankungen vorhanden sein, die unter keinen Umständen versichert sind (Psychoeinschlussklausel ist bei uns im Vertrag enthalten).
Über lege mal, es wird die Zahlung damit verweigert, das man nichts von einer Vorschädigung wüßte! (Beweislast § 286 ZPO beim Versicherer)