• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Strafanzeige gegen BG

Wer hat Strafanzeige gegen die BG gestellt?


  • Total voters
    0
  • Poll closed .

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
Um einen kurzen Überblich zu erhalten, inwieweit unsere Strafverfolgungsbehörden gesetzestreu arbeiten bitte ich um Teilnahme an dieser kleinen Umfrage.
 
Hallo,

ich denke nicht, dass man mit dieser Umfrage die gesetztestreue Arbeit der Strafverfolgungsbehörde feststellen kann. Dazu muß man über die Begründung der Strafanzeigen und die Beweise dazu mehr wissen. Natürlich ist Jeder enttäuscht, wenn er mit seiner Anzeige nicht durchkommt, aber waren die Beweise auch ausreichend? Es wäre aber interessant zu erfahren, wer überhaupt schon mal Erfolg hatte! Aber diese Frage ist in der Umfrage nicht enthalten.

Ich hatte zwar keine Strafanzeige gestellt, aber nachdem bei meinem BK 2108-Verfahren die von der BG berechnete Lebensbelastungsdosis derart abwegig war, dass der Verdacht auf eine wissentlich falsche Berechnung begründet und auch beweisbar war, mit Strafanzeige gedroht. Dazu hatte ich an den Petitionsauschuss (der sich vorher schon meiner Petition angenommen hatte), an das Bundesversicherungsamt und an das Landessozialgericht u.a. geschrieben:

Der Techn. Sachverständige der BG Bau, Herr XXX, hat im Auftrag der BG Bau wider besseren Wissens absichtlich meine Lebensbelastungsdosis zu meinen Ungunsten falsch berechnet. Eine Strafanzeige gegen die BG Bau behalte ich mir vor.“

Dabei hatte ich dem Gericht eine Menge selbst erstellte Dokumentationen meiner nachweisbaren Arbeitsabläufe zur Verfügung gestellt. Der Erfolg war, dass das LSG eine neue Berechnung in Auftrag gab, die dann letztlich zum Erfolg in meinem Verfahren führte.

Grüße von
IngLag
 
Leute, hört doch mal auf zu drohen.
Eine Strafanzeige gegen BG'en, Versicherungen und Gutachter, wird keinen Erfolg haben; denn jeder der Beschuldigten wird sich im Zweifelsfall auf einen erlaubten Irrtum zurück ziehen, selbst wenn ihr Recht habt.
Es bleibt meiner Meinung nach nur der Kärnerweg durch die Instanzen.
Mutwillige Rechtsbeugung ist sehr schwer nachzuweisen und die "Bösen" haben sehr gute Anwälte.
 
Paro, solange wir einzeln kämpfen hast du vielleicht recht sollten jedoch ein paar sich zusamenschließen sieht es ganz anders aus. Infos sammeln tue ich fleißig und es wird immer wilder! Ärztliche Stellungnahme von einem ca.80 jährigen der schon lange nicht mehr praktiziert aber die Anschrift der ehemaligen Praxis auf der BG Stellungnahme steht wunder über wunder
 
Paor, du scheinst hier etwas grundsätzlich misszuverstehen.

Hier wird niemandem gedroht, schon gar nicht von mir, denn damit würde man sich der versuchten Nötigung strafbar machen. Es sei dir versichert, dass mir nichts ferner liegt.

Zumindest einen Erfolg scheint es zu geben, s. S.9

http://www.abekra.de/Home/Publikationen/Crash-16-Sammlung m Titelblatt-6-1-06.pdf

Den von dir erlaubten Irrtum gibt es nur im Vertragsrecht des BGB und keinesfalls in der StPO.

Und der Weg durch die Instanzen beginnt im Übrigen gerade auch mit der Strafanzeige. Manchen Menschen wird eben mehr zugemutet als anderen und jeder muß für sich selbst entscheiden, was zu tun er bereit ist.
 
Hallo tamtam,
Wie willst Du gegen einen TAD Strafanzeige stellen, der Deine Exposition verharmlost? Denn der Richter oder Staatsanwalt sind fachlich genau so unbeleckt wie mein Anwalt.
Wie willst Du Strafanzeige gegen einen GA stellen, der 2 K1 Substanzen (beim Menschen krebserregend) überliest und nachgutachten muss?
Wie willst Du Strafanzeige gegen einen Richter stellen, der die Akten nicht gelesen hat, Beweis: schriftliche Urteilsbegründung? Zeitgleich läuft aber die Berufung.
Es ist ja meist nicht absichtlich, aber masslos ignorant; denn keiner der Beteiligten liest sich, beschäftigt sich intensiv mit Deinem Fall!
Ich hatte wg. des TAD's Nachfrage nach der Tiefe, sprich Gründlichkeit der Amtsermittlung gehalten. Anwort, nach Rückfrage des BVA bei eben diesem TAD, bewährter, langjähriger Ermittler, Lohngruppe XYZ. Kein Eingehen auf das grundsätzliche Problem, dass die TAD's nach eigenem Gutdünken ermitteln können und bei Gericht auch noch als "neutral" angesehen werden.
Mit freundlichem Gruss
Paro
 
Hallo

zitat paro:Es ist ja meist nicht absichtlich, aber masslos ignorant.

Dazu gern folgendes in gänze zu tam tam seinen beitrag.

Die BG verfügt über die beste Datenbank und zwar in jeder hinsicht, die es nicht gibt wird mit gutachtern erzeugt.

Offensichtlich in deiner unkenntnis wird die BK ziffer aufgrund dieser grundlage erstellt, auch schon vergessen?

Wo es nicht passgenau ist, wird es passgenau mittels der Justiz und Lobbyisten gemacht.

zitat:Denn der Richter oder Staatsanwalt sind fachlich genau so unbeleckt wie mein Anwalt.

Mir ist völlig neu richter müssen blind sein ,und die fähigkeit zu lesen muß abhandengekommen sein, bzw. ist Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt.

Nach meinem dafürhalten sollte bei jedem richter eine restsehleistung von wenigstens 30 % vorhanden sein,die in aller regel zum lesen und urteilsfindung ja ausreichend ist und wäre.

HÄTTEST MAL DEN LINK VON TAMTAM LESEN SOLLEN, ist ja auch bekannt ich würde dir auch nicht deinen von mir zu schrott gefahrenen Porsche bezahlen , hätte ich solche mitstreiter an meiner seite wie unsere geschäftsfreunde.

Übrigens war es schon immer vorteilhaft, das persöhnliche umfeld von Richtern, TAD, Geschäftsführern von BG abzuklopfen, was wie die jüngste vergangenheit zeigte stets steine ins rollen bringt.

in diesem sinn vg natascha
 
Hallo Inglag,

der Staatsanwalt hat die Beweise zu erbringen, Ihr seid allerhöchstens Zeugen oder auf Antrag Nebenkläger und sitzt dann beim Staatsanwalt an der Bank. Der Staatsanwalt hat bessere Rechtsmittel um an Eure Beweise ranzukommen, wie z.B. Beschlagnahmung der Beweise und diese zu sichern - gemäß seinen Amtsermittlungspflichten!

Ihr gebt ihn lediglich Hinweise, Indizien oder sogar Beweise, insofern Ihr übrigens kläglicherweise hier rankommt!

gruß

Hollis

Hallo allerseits:

Definition von Indiz von Wikipedia:

INDIZ

Wenn die Beweise und Indizien dem Staatsanwalt ausreichen, dann wir er auch den Strafprozeß einreichen!

gruß

Hollis
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Strafanzeige gegen die BG kannste echt vergessen.

Es gibt keinen Staatsanwalt der sich die Finger schmutzig macht! (meine Erfahrung)
 
Top