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Steuerschaden durch Verschleppen der Auszahlung von Unfall- oder BU-Renten?

DieHard

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
18 Juli 2012
Beiträge
813
Hallo,
weiß jemand wie es mit dem Steuerschaden (Vermögensschaden) aussieht der dadurch entsteht wenn die private Versicherung die Auszahlung der Unfall- oder BU-Rente über Jahre verweigert und dann im Erfolgsfall die Zahlungen mehrerer Jahre in einem auszahlt?
Bei der Steuer gilt das Zuflussprinzip, d.h. das Geld muss in dem Jahr versteuert werden, wenn es ausgezahlt wird und dann greift die Progression!
Vor allem verfallen natürlich alle Freibeträge aus den Vorjahren :(

Mein Anwalt mein man könne diesen Schaden nur geltend machen wenn man dem Versicherer Vorsatz unterstellen könnte. Das kann man praktisch natürlich nicht weil jeder das Recht hat bei Unklarheiten diese gerichtlich abklären zu lassen.

Gibt es andere Meinungen dazu und vor allem eine Begründung oder Rechtsgrundlage? Danke!

VG DH
 
Hallo DH,

werden BU-Renten rückwirkend bezahlt, so ist dies auch entsprechend deklariert und wird in der Steuererklärung entsprechend angegeben!
Mann bekommt i. d. R. automatisch, auf jeden Fall aber auf Anforderung, eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, aus der all´ das hervorgeht.

Wie es sich bei Unfallrenten verhält weiß ich allerdings leider nicht. Ich meine mich jedoch erinnern zu können, dass Unfallrenten eh steuerfrei sind... bin mir aber nicht mehr so ganz sicher.

Gruß
greek
 
Hallo DH,

bei mir wurde auch rückwirkend bezahlt, BU und Unfallrente aus der
privaten Unfallversicherung.

Steuerberater hat anteilsmäßig auf die jeweiligen Jahre verteilt.
Die private Unfallrente wird übrigens mit dem Ertragsanteil versteuert.

Thimonreiten
 
Hallo,

mit diesem Thema hatte ich mich vor längerem auch schon mal beschäftigt:

Erg meiner Erinnerung entsprechend:

Privatrenten werden mit dem Ertragsanteil (bestimmter jahrgangsbezogener Prozentsatz) besteuert.

bei mir kam entsprechend meinem Rechenweg keine Steuernachzahlung trotz höherem Zahlbetrag heraus

und dann wird der Nachzahlungsbatzen zusätzlich über die Jahre verteilt.....

Thema find ich sehr interessant. Ich hatte damals sehr gute links, wo man sich sozusagen auf heller und pfennich die evtl. Steuerschuld ausrechnen konnte
 
Steuer auf Rente aus einer privaten Unfallversicherung

Hallo,

zu dem obigen Thema habe ich vor einiger Zeit folgenden Beitrag geschrieben:



Hallo,

vor ein paar Tagen bekam ich einen Brief meiner privaten Unfallversicherung (PUV)
mit folgendem Inhalt:
__________________________________________________________________

Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen nach § 22a Abs, 3 EStG

Sie haben aus obiger Unfallversicherung steuerpflichtige Renten erhalten.
Diese Renten müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Das Alterseinkünftegesetz verpflichtet uns, jährlich die gezahlten Renten
an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvemögen (ZfA) zu melden und dem
Steuerpflichtigen zu bescheinigen.

Die Rente aus Ihrer Versicherung gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Die ist in § 22 Einkommensteuergesetz geregelt.

Rentenabrechnung für das Kalenderjahr 2011:
Rente incl. Gewinnanteile: ..............x €
nachgezahlter Betrag für Vorjahre:...x €
Summe: ..................................... x €

Die für die Einkommensteuererklärung entscheidene Rente beträgt x €.
Diesen Betrag haben wir an die ZfA gemeldet.

________________________________________________________________

Habe umgehend mit meinem zuständigen Finanzamt telefoniert.

Die entscheidende Information ist, dass der Gesamtbetrag der Rente aus 4 Jahren
im Jahr 2011 zu versteuern ist. Ohne "Wenn und Aber", es gilt das Prinzip des
"Zeitpunkt des Zuflusses" (Wird im Jahr des Geldeingangs steuerpflichtig).

Die Rentenzahlungen können nicht auf die entsprechenden Jahre verteilt werden.

Die private Unfallrente muss in der Einkommensteuer-Erklärung voll angegeben
werden. Wird jedoch nur mir dem "Ertragswert" besteuert.

Das bedeutet:

Je älter man beim Beginn des Rentenanspruchs ist, umso weniger ist die Rente steuerpflichtig.

Beispiel:

Unfall bei vollendetem Alter von 44 Jahren, es sind nur auf 35 % der Rentenzahlung Steuer zu zahlen.

Tabelle

% davon zu versteuern -- bei Alter von

47 % 25-26 Jahre
46 % 27
.......
.......
38 % 39-40
37 % 41
36 % 42
35 % 43-44
34 % 45
33 % 46-47
32 % 48
31 % 49
30 % 50
29 % 51
28 % 52-53
27 % 54
26 % 55-56
25 % 57
24 % 58
23 % 59
22 % 60-61
21 % 62
20 % 63
......
......
15 % 69-70

Hoffe, dass die Informationen für einige Foren-Mitglieder nützlich sind.

Viele Grüße

Meggy


Zum Glück mussten wir keine Steuern nachzahlen. Hoffe, dass andere Mitglieder dies auch nicht brauchen.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo,

zu dem obigen Thema habe ich vor einiger Zeit folgenden Beitrag geschrieben:

Die entscheidende Information ist, dass der Gesamtbetrag der Rente aus 4 Jahren
im Jahr 2011 zu versteuern ist. Ohne "Wenn und Aber", es gilt das Prinzip des
"Zeitpunkt des Zuflusses" (Wird im Jahr des Geldeingangs steuerpflichtig).

Die Rentenzahlungen können nicht auf die entsprechenden Jahre verteilt werden.

Meggy

Hallo Meggy,
danke für die Info doch jetzt bin ich leider völlig verwirrt was stimmt. Hatte bislang ja dieselbe Information wie du!

VG DH
 
wow..... danke Meggy

Kann man das noch kurz übersetzen?:

Also Beispiel 20.000€ Zufluss im Jahr 2011 für Lebensalter sagen wir 63:

Grundfreibetrag 2012: 7896€

Ertrag 20% :5000€
_______________________________

wären das 927€ Steuern sofern man keine sonstigen Freibeträge geltend machen könnte ?

Einkommenssteuerrechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
 
Hier scheint es mehrere Meinungen zu geben was die jeweiligen Renten und die Besteuerung betrifft.
Nach meinen Informationen, die ich bekam als ich meine eigene Steuererklärung nach Rücksprache und Gesprächen mit dem Finanzamt erstellte, sieht es folgendermaßen aus.
Lohnersaatzleistungen wie Krankengeld, Verletztengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Sie werden zwar nicht besteuert erhöhen aber den Steuersatz der für Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.

Private Unfallrenten, Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsminderungssrenten werden mit dem Ertragsanteil besteuert.

Hierzu gibt es weiter oben von Meggy ein Berechnungsmodell.
Der Ertragsanteil berechnet sich in Abhängigkeit vom Rentenbeginn.
Je jünger beim Rentenbeginn desto höher der Ertragsanteil.
Es gibt zum Ertragsanteil jährlich eine Mitteilung der BU- oder EU- Versicherung direkt an das zuständige Finanzamt.

Pensionen und Betriebsrenten sind ganz normal als Einkünfte zu besteuern.

Einmalige Leistungen aus einer Unfallversicherung ( Invaliditätsleistungen) sind steuerfrei.
Nur evtl. Zinseinkünfte aus der Leistungen der Unfallversicherung, z.B. bei verspäteter Auszahlung und Verzinsung sind steuerpflichtig.

Renten der Berufsgenossenschaften sind steuerfrei.

Renten der BFA oder LVA sind , wie ich gerade nachgelesen habe, zu 50% zu versteuern . Hier gilt allerdings ein Freibetrag von ca. 1000€ mtl.

Die Angabe der MdE in der Steuererklärung hat m.E. nur Einfluss auf den Steuerfreibetrag.

Alle Renten und Lohnersatzleistungen sind ausnahmslos anzugeben, auch wenn sie nicht der Besteuerung unterliegen.

Alle Zahlungen, auch Nachzahlungen, sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

Ein sich evtl. ergebender Steuerschaden beträfe den Ertragsanteil einer privaten Unfallrente, BU oder EU Rente.

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei und haben keinen Einfluss auf den Steuersatz.


Ich reiche meine Steuererklärungen seit 2010 ohne Beanstandungen ein und halte mich dabei an vorangegangene erläuterungen.
 
Lieber Aebby,

toll erklärt, so gar ich als Laie verstehe Deinen Beitrag.

Danke!

Dir alles Liebe Ophelia
 
Hey Aebby,

ich bin begeistert! Kennst du dich gut mit Steuersachen aus?
Für mich sind solche Erklärungen in den Beilageblättern immer
unverständlich.

Aber deine Aufzählung hier ist top.
Kurz, prägnat und knackig auf den Punkt gebracht! :)
 
Hey Aebby,

Kennst du dich gut mit Steuersachen aus?



Hey.... Indi

Mit Steuerangelegenheiten kenne ich mich nur am Rande aus.

Seit 1994 war ich selbständig und habe meine Steuerangelegenheiten immer alleine erledigt.
Die obligatorische Gewinn und Verlustrechnung war hierbei das Wichtigste.
irgendwann kamen Steuergesetzänderungen dazu die insbesondere Vorsorgebeiträge betrafen und so musste ich immer am Ball bleiben.
Hier und da habe ich auch schon mal jemandem geholfen, auch in Rentenangelegenheiten, und kam auch dadurch mehr in andere Bereiche.

Ich versuchte mein Allgemeinwissen zu erweitern und habe mich immer schlauer / mehrwissender gemacht wenn ich irgendetwas nicht wußte.
Mein früherer Umgang mit Gesetzestexten und Vertragsbedingungen hilft mir heute dabei leichter zu verstehen und umzusetzen.

Da ich weiter selber Dinge erledigen möchte und nicht gerne abhängig bin habe ich sehr viel gelesen und viel nachgefragt.

Wenn es Mehrwissende, Anderswissende, Besserwissende gibt lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Genau so wie ein paar Beiträge weiter oben beschrieben funktioniert meine Steuererklärung.
Mehrfach durchgesprochen mit Finanzbeamten und Steuererklärt.
 
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