Hallo,
weiß jemand wie es mit dem Steuerschaden (Vermögensschaden) aussieht der dadurch entsteht wenn die private Versicherung die Auszahlung der Unfall- oder BU-Rente über Jahre verweigert und dann im Erfolgsfall die Zahlungen mehrerer Jahre in einem auszahlt?
Bei der Steuer gilt das Zuflussprinzip, d.h. das Geld muss in dem Jahr versteuert werden, wenn es ausgezahlt wird und dann greift die Progression!
Vor allem verfallen natürlich alle Freibeträge aus den Vorjahren
Mein Anwalt mein man könne diesen Schaden nur geltend machen wenn man dem Versicherer Vorsatz unterstellen könnte. Das kann man praktisch natürlich nicht weil jeder das Recht hat bei Unklarheiten diese gerichtlich abklären zu lassen.
Gibt es andere Meinungen dazu und vor allem eine Begründung oder Rechtsgrundlage? Danke!
VG DH
weiß jemand wie es mit dem Steuerschaden (Vermögensschaden) aussieht der dadurch entsteht wenn die private Versicherung die Auszahlung der Unfall- oder BU-Rente über Jahre verweigert und dann im Erfolgsfall die Zahlungen mehrerer Jahre in einem auszahlt?
Bei der Steuer gilt das Zuflussprinzip, d.h. das Geld muss in dem Jahr versteuert werden, wenn es ausgezahlt wird und dann greift die Progression!
Vor allem verfallen natürlich alle Freibeträge aus den Vorjahren
Mein Anwalt mein man könne diesen Schaden nur geltend machen wenn man dem Versicherer Vorsatz unterstellen könnte. Das kann man praktisch natürlich nicht weil jeder das Recht hat bei Unklarheiten diese gerichtlich abklären zu lassen.
Gibt es andere Meinungen dazu und vor allem eine Begründung oder Rechtsgrundlage? Danke!
VG DH