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Steuern bei Vergleichszahlung BU

Hallo Barbara,

Du finanzierst privat eine Versicherung! Warum sollst Du dann sonstige private Abgaben im Sinne versteuern sollen?

Es geht hier nicht um ein staatliches Einkommen oder um eine staatliche Versicherung.

Dies ist doch rein privatwirtschaftlich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

das ist leider nicht ganz korrekt. Ich investiere auch privat in Aktien. Dennoch muss ich die Gewinne versteuern. Auch muss man den Ertragsanteil einer monatlich ausbezahlte BU-Rente versteuern. Das ist leider zu 100% Fakt.

Ich glaube alle Betroffenen zu dieser Thematik hier wünschen sich einfach nur eine verbindliche Quelle, wie Gesetzestexte, Gerichtsurteile oder Stellungnahmen von offizieller Seite um dies dann im besten Fall einfach nur der Steuererklärung beizulegen und gut ist.
Doch dem Anschein nach gibt es das wohl aktuell nicht. Bzw. man kann schon Paragraphen finden welche für eine Besteuerung sprechen, aber halt auch Paragraphen welche dagegen sprechen. Heißt, es ist scheint Auslegungssache zu sein. 100% eindeutig ist es wohl nicht.

Sicherlich wird jeder hier nachvollziehen können, dass das Finanzamt Aussagen wie "ich habe im Internet in einem Forum von verschiedenen Personen gehört man muss das nicht besteuern" wenig beeindrucken wird ...

Mein momentanes Fazit daraus ist, man muss einen Steuerberater finden welcher sich WIRKLICH damit auskennt und auch entsprechende Erfahrung mit dieser Thematik hat. Ich befürchte nur das es gar nicht so einfach sein wird diese Leute ausfindig zu machen ....

Viele Grüße,
Barbara
 
Ich habe über meinen Rechtsanwalt meine Puv auch ein gütiges Angebot zukommen lassen. Musste mich daher etwas einarbeiten und habe folgendes Gefunden:

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei, soweit es sich um Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen handelt (z.B. Schmerzensgeld, Invaliditätssumme). Die Unfallrente aus der privaten Unfallversicherung wird in Höhe des Ertragsanteils besteuert. Lohnersatzleistungen (Ausfall für entgangenen Lohn) werden wie der Arbeitslohn besteuert.
Dieter P. Gonze, Stb.
28. 3.2011
Quelle/Link: BMF-Schreiben vom 28.10.2009 AZ IV C 5 – S 2332/09/10004 Ziffer 1.3
Weitere Link (ohne Gewähr): Infobroschüre der ACE V-Group

MfG

GSXR
 
Hallo Gsxr1983,

hast Du etwas darüber, wenn es sich zwar um eine Invaliditätssumme (PUV) handelt (die steuerfrei ist), diese aber ab dem 65. LJ als Rente ausgezahlt wird. Ist diese dann als Invaliditätsrente oder als Unfallrente zu betrachten bzgl. der Besteuerung??

Gruß bobb
 
Hallo,

Ich habe auch Post vom Finanzamt bekommen.

Ich habe 2015 Geld von meiner BU bekommen.

Das Finanzamt möchte jetzt gerne von 2015 eine Einkommensteuererklärung.

In dem Jahr habe ich natürlich rückwirkend das Geld bekommen.

Meine Frage ist jetzt was kommen da für Steuern auf mich zu bzw warum ist das Mitteilungspflichtig?

Ich danke euch schon mal

Mfg Robert
 
Hallo Robert,
Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeitsrente oberhalb des Grundfreibetrags sind als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) EStG zu versteuern.
Du hast sicher auch die Beiträge zur BU von der Steuer abgesetzt. Jetzt will Vater Staat auch was abhaben. Letztlich ist die BU-Rente Ersatzeinkommen.
Eine Höhe der auf Dich zukommenden Steuer kann Dir hier niemand sagen, weil da sehr viele Faktoren reinspielen. Da solltest Du einen Steuerberater befragen.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen,

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe eine Einmalzahlung bekommen rückwirkend. 3 Jahre.
Auf die Einmalzahlung bezieht sich das FA
Danach habe ich noch 4 Monate Geld bekommen von der BU bis ich meine Umschulung abgeschlossen hatte und ich im neuen Beruf gearbeitet habe.


Habe eine Private BU abgeschlossen
 
Hallo an alle,
wie ich euch geschrieben habe, habe auch ich einen Einmal Betrag erhalten im gerichtl. Vergleich.
Nun nach Abgabe der Steuerunterlagen, teilte mir das Finanzamt mit, das es zu versteuern wäre und welche Höhe. Zahlbar in 14 Tagen. Ich habe Widerspruch eingelegt: und siehe da, nun 3 Wochen nach diesen bekam ich Bescheid über die Aufhebung des ersten Bescheid sowie das mir noch etwas ( ca 100€) zurück überw werden.

Ich hoffe ich kann euch weiter helfen. Im Widerspruch habe ich mich auf das Urteil bezogen und nachdrücklich darau hingewiesen.
Fin Min Schleswi-Holstein, Erlass vom 26.11.2019, (römisch)VI 303-S2255-212,
Einkommenssteuer- Kurzinformatio Nr. 2019/ 23

Da steht das dies auch für noch ausstehende Anträge gilt. Sowie das diese Steuerfrei bei Einmalzahlungen ist.

An alle, ich drücke euch die Daumen!
 
Hallo hakdo,

danke für deine Info, hast du auch einen Link zu dem Urteil?

MFG Marima
 
Hallo Kasandra,

dass habe ich schon verstanden, dann frage ich mal anders, gibt es nähere Informationen zu :

Fin Min Schleswi-Holstein, Erlass vom 26.11.2019, (römisch)VI 303-S2255-212,
Einkommenssteuer- Kurzinformatio Nr. 2019/ 23

Ich habe nur folgendes gefunden:




MFG Marima
 
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