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Steuern bei Vergleichszahlung BU

Hallo Boign,

ich habe hier im Forum gelesen, dass du das Finanzamt gefragt hast hinsichtlich der Besteuerung der Kapitalabfindung. Ich bin im Moment in der gleichen Situation. Habe eine Kapitalabfindung in Höhe von 40000 Euro erhalten, die Versicherung hat den Betrag ans Finanzamt gemeldet mit dem Hinweis für mich, dass ich es ggf. in der Steuererklärung angeben muss in Anlage R. Ich habe mit gefühlt 100 Leuten inkl. Steuerberater gesprochen - niemand kann mir etwas dazu sagen. Ich möchte ungern beim Finanzamt anfragen ohne genau bescheid zu wissen. Könntest du mir das Schreiben eventuell zur Verfügung stellen an lilly.s1994@gmx.de . Du würdest mir damit sehr helfen. Lieben Dank.
 
Hallo Boign,

auch wir haben das Problem das uns keiner eine konkrete Auskunft dazu geben kann. Wäre ganz lieb wenn du auch uns das Schreiben zur Verfügung stellen könntest. abruns1975@googlemail.com Beste Grüße und vielen Dank
 
Hallo,

kannst Du das Schreiben nicht anonymisieren und dann hier einstellen?

Gruß von der Seenixe
 
Moin zusammen,

wollte euch nur mitteilen, dass ich auf die Vergleichs-Einmalzahlung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung KEINE Steuern zahlen musste.
Schon beim Ausfüllen der Steuererklärung war ich mir ziemlich sicher, dass ich keine Steuern zahlen muss.
Nun aber auch die Bestätigung vom Finanzamt.
Ok, das Geld muss ja nun auch für eine unbestimmte Zeit reichen.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende

LG

Rosi70
 
Hi Rosi70,

das freut mich zu hören. Das ne gute Sache.

Hast Du da evtl. etwas Schriftliches ausser den Steuerbescheid?

Die von meinem FA sind sich nämlich auch nicht sicher wie das zu handhaben ist, was man auch sehr gut aus dem Schreiben entnehmen kann. :)

Hier einmal die Antwort meines FA mit der ich und mein Anwalt ebenfalls nicht einverstanden sind und die doch sehr schwammig ist.

Schönes Wochenende

Gruss
boign
 

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  • Finanzamt.png
    Finanzamt.png
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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Boign,

das Finanzamt hat ohne Kommentar oder weiterer Nachfrage meine so Steuererklärung akzeptiert, wie ich sie eingereicht habe.

Im Grunde ist es recht einfach:

- Bezeichnung: BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
- Handelt es sich um eine Leistung an den Rechtsnachfolger bei vereinbarten Rentengarantiezeit?: NEIN
- Rente läuft seit dem: TAG DER ZAHLUNG
- Rente erlischt: STICHTAG/ TAG DER ZAHLUNG

Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitszahlung muss man die Einnahmen versteuern.

LG

Rosi70
 
Rosi,

das sind gute Nachrichten. Ich habe meine Steuererklärung vor einigen Wochen eingereicht. Habe die Sachen, die ich im Internet dazu gefunden habe, mit eingereicht. Nun heißt es abwarten. Ich gebe euch bescheid, wenn der Steuerbescheid da ist.
 
Mein Steuerbescheid ist da. Ich musste keine Steuern bezahlen und bin unglaublich erleichtert.
 
Hi Rosi70,

das freut mich zu hören. Das ne gute Sache.

Hast Du da evtl. etwas Schriftliches ausser den Steuerbescheid?

Die von meinem FA sind sich nämlich auch nicht sicher wie das zu handhaben ist, was man auch sehr gut aus dem Schreiben entnehmen kann. :)

Hier einmal die Antwort meines FA mit der ich und mein Anwalt ebenfalls nicht einverstanden sind und die doch sehr schwammig ist.

Schönes Wochenende

Gruss
boign


Hallo Boign,

Kannst Du mir das Schreiben bitte auch noch einmal zur zur Verfügung stellen. Wenn ich es hier im Forum öffne, bekomme ich leider immer eine Fehlermeldung :-(

E-Mail: bghuti@mail.de

Ganz vielen Dank und Beste Grüße,
Björn
 
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