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Steuern bei Vergleichszahlung BU

Zum Thema Krankenkasse:

Keine Krankenkassenbeiträge bei Privatrenten so ein neues Urteil des Bundessozialgerichtes aus Kassel vom 10.Oktober 2017 unter den Aktenzeichen B 12 KR 2/16 R entschieden. In einem zweiten Revisionsverfahren vom 10. Oktober 2017 unter dem Aktenzeichen B 12 KR 7/15 R haben die Verfahrensbeteiligten einen Vergleich geschlossen.
 
Hallo @,

zum Verständnis, meinst du EM Rente aus priv. Versicherung, also aus einer BU Versicherung?
Oder meinst du EU Rente von der DRV?
Erste ist frei von Beiträgen
 
Eines noch, beim Finanzamt anzurufen und irgend etwas nach zu fragen, halte ich persönlich für sehr gewagt!
"Sender Empfänger Prinzip!"
Hier kann ich nur ganz eindringlich auf die Schriftform verwiesen!
Wobei vor Gericht -Finanzamt und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
 
Hallo boign,

Danke.
Das sind konkrete Aussagen.

Ich hatte auch wirklich den Eindruck, dass die Mitarbeiterin nicht wirklich Bescheid weiß. Unser Steuerrecht ist ja auch nicht so einfach ;-)

LG
Rosi
 
@ptpspmb,

Du hast vollkommen Recht. Ich wollte es zunächst per Telefon erfragen. Wäre die Antwort positiv gewesen, hätte ich auf eine schriftliche Mitteilung mit Bezug des Paragrafen gebeten.

Zu deiner Frage, welche Rente: Ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente und hätte gerne gewusst, ob ich Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn ich die Einmalzahlung aus dem Vergleich bekomme.
Lg

Rosi
 
Hallo,

es handelt sich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Vergleich ist eine abgekürzte Leibrente, hierfür sind Steuern nach einer Formel zu zahlen. Beim gleichzeitigen Bezug von einer vollen Erwerbsminderungsrente wird es schwierig.

§ 55 EStDV Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen - dejure.org

Auch sind Krankenkassenbeiträge darauf zu entrichten, es gibt aber Ausnahmen, wie es bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist, ist mir nicht bekannt. Ein Anruf bei der KK sollte Klarheit bringen.

Dieses ist keine Rechtsberatung, meine Angaben sind ohne gewähr.

MFG Marima
 
Hallo boign und alle, die es betrifft,

Steuern auf Einmalzahlungen aus dem Vergleich einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf jeden Fall zu zahlen ... alles andere hätte mich auch verwundert.

Marima hat mir einen Link geschickt, wie man die Steuern aus einer "verkürzten Leibrente" berechnen kann.

§ 55 EStDV Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen - dejure.org

Demnach vermute ich in meinem speziellen Fall folgende Rechnung:

Ich bin 48 Jahre und mein Vertrag wäre noch bis 2032 also 15 Jahre gelaufen.
Lt. Tabelle müsste ich von der Vergleichsumme 16 % versteuern. 16% von 90.000 € wären 14. 000 €, die für die Berechnung der Steuern genommen werden ... der Rest bleibt von der Steuer verschont.
Hinzu kommen natürlich noch die anderen Einnahme, wie staatliche Rente und wenn vorhanden Einkünfte von Nebenverdiensten.

Eigentlich ist die Tabelle für monatlichen Zahlungen vorgesehen; vermute aber, dass dies auf bei Einmalzahlungen zur Anwendung kommt.

Sollte es jemand besser wissen, bitte ich um Mitteilung.

LG Rosi
 
Hallo Rosi70,

diese Berechnung ist dann anzuwenden, wenn Du monatlich deine Rente ausgezahlt bekommen würdest. Monat für Monat.
Das ist aber bei einer Einmalzahlung nicht der Fall.

Straft mich bitte für Falschaussagen, aber ich gehe davon aus, daß keinerlei Leistungen ans FA zu zahlen sind bei einer Einmalzahlung durch die VS.

Gruß
boign
 
Hallo boign,

Wenn das Finanzamt dir sagt, dass die Einmalzahlung steuerfrei ist, dann lass es dir schriftlich geben, bevor du einen Vergleich eingehst.

LG Rosi
 
Hey,
ich habe das FA mal angeschrieben und bin gespannt, ob ich da eine Antwort erhalte. Werde mich dann umgehend melden. Gruss
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rosi,

ich habe Post vom FA bekommen und würde Dir die gerne mal zukommen lassen.
Ist alles bissl komplizierter als erwartet aber dafür nicht schlimm ^^
Am besten per Mail.
Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Boign,

das ist sehr nett, wenn du mir das Schreiben vom FA per Mail senden könntest "danni-lowinski@gmx.de".

Wenn es sehr kompliziert ist und du es schon verstanden hast, wäre es schön, wenn du es mit einfachen Worten wiedergeben könntest. Seit meinem Unfall habe ich Probleme, komplexere Dinge zu verstehen.

Danke

LG

Rosi70
 
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