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Steuern bei Vergleichszahlung BU

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo zusammen,

kann von euch jemand sagen, wie viel Steuern in etwa bei einer einmaligen Vergleichs-Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitversicherung anfallen, wenn der Vergleich bei 90.000 € liegt.

LG
Rosi 70
 
Hallo,

hatte die gleiche Frage bei meinem FA gestellt.

Antwort: Lt §22 (Hinweis 22.4) Einkommensteuergesetz zahlst Du bei einer Einmalzahlung NICHTS!!
Sollten jedoch auch Zinsen gezahlt werden, müssen diese versteurt werden.

Das komische ist, monatlichen Zahlungen einer BU Rente müssten durch Dich versteuert werden, eine Einmalzahlung nicht!!

Hoffe mein Finanzamt hat mich in dieser Sache nicht belogen, da ich 2x von denen zurückgerufen wurde, da die es erst selber herausfinden mussten!!

Aber wenn ich Fragen darf:

Wie hoch wäre deine monatliche Rente und wie lange läuft Dein Vertrag noch?
Lass Dich auf keinen Fall von einem ersten Angebot locken.
Wollten die bei mir auch machen, habe aber abgelehnt.
Nicht aufgeben.


Gruß

boign
 
Hallo Boing,

Danke für deine Antwort. Im Internet findet man so viele unterschiedliche Angaben, dass einem schwindelig wird.

Wenn du recht hast, wäre das sehr gut, denn von der Einmalzahlung muss ich eine Weile leben.

Das ist nicht das erste Angebot. Müsste die Versicherung bis Vertragsende im Jahre 2032 zahlen, müssten sie 180.000 € über die Jahre verteilt zahlen.
Ich habe also 50 % ausgehandelt ... (wobei das Gericht eine "Versinsung" abzieht und nur auf 140.000 € kommt) ... und meine Ruhe, wobei mir eine monatliche Rente lieber wäre, aber ich kämpfe seit 2014 und will endlich kein Sozialfall mehr sein und ein normales Leben ohne Existensangst führen und mich auf andere positivere Dinge konzentrieren.

LG
Rosi
 
Hallo Rosi,

also ich streite mich auch schon seit über 3 Jahren mit der BU-Versicherung. Bisher haben die mir knapp unter 1/4 angeboten in der ersten Instanz und das war n 6 stelliger Betrag. Aber ich habe dankend abgelehnt.
Wenn die bei mir bei der Hälfte ankommen, würde ich aber wohl auch überlegen.

Natürlich wäre mir die monatliche Rente auch lieber.

Also ich denke das die Info so richtig ist. Zur Sicherheit rufe einfach bei Deinem Fa noch mal an.

Wünsche Dir, daß Du dadurch dann endlich wieder zur Ruhe kommst und Du Deine Zeit mit sinnvollerem gestalten kannst als Dich mit diesen schei... Versicherungen abzuärgern.


Gruss
boign
 
Hallo

es handelt sich um eine abgekürzte Leibrente, hier gibt es eine Formel.

Es sind Krankenkassenbeiträge davon zu zahlen.

Und Sozialleistungen sind zu erstatten.

Habe PN geschrieben.

Dieses ist keine Rechtsberatung, meine Angaben sind ohne gewähr.

MFG Marima
 
Hallo,

@ Marima, Ich hatte zuerst die PN von dir gelesen und schon geantwortet. Danke

@ boigne, bei dem Vergleichsangebot kommt es immer darauf an, wie deine Chancen stehen. Mein Gutachter hat vor Gericht die Einschränkungen bestätigt und ein Berufsunfähigkeit auch. Der Richter hatte aber in Erwägung gezogen, mich zur Sicherheit zu einem weiteren Gutachter zu schicken und das hätte mindestens noch ein Jahr gedauert.
Hinzu kommt, dass sich, eine von mir unterschriebene Abtretungserklärung gegenüber dem Sozialamt, wo ich aufstockende Leistungen bezogen habe, als großes Problem erwiesen hat. Warum, kann ich nicht wiedergeben, denn meine Konzentration war nach 2-stündiger Verhandlung stark herabgesetzt. Auf jeden Fall waren alle in Aufruhr und der Richter meinte, dass er nun nicht so ohne weiteres ein Urteil fällen könne. Mein Tipp daher; besser keine Abtretungserklärung unterschreiben. Ich hatte keine Bedenken, denn mir war klar, dass ich die erhaltenden Sozialleistungen zurückzahle und habe daher auch wahrheitsgemäß das Verfahren angegeben.

LG

Rosi
 
Hallo boign,

Marima hat im Bereich Berufsunfähigkeit gutes und hilfreiches Wissen und kann zum Thema Abgaben bestimmt noch weitere Informationen geben.

Gefühlt denke ich auch, dass man keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge bei einer Einmalzahlung leisten muss, wenn man Erwerbsminderungsrente bezieht. Zumindest, wenn die EM-Rente mehr beträgt als die Einmalzahlung verteilt auf 10 Jahre.

Schön wäre ja, wenn jemand seine Erfahrung mitteilt, der mit der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vergleich geschlossen hat.

LG

Rosi
 
Hallo,

@ptpspmb, ich vermute, dass boign die Krankenversicherungsabgaben meint.

Ich habe gerade mein Finanzamt angerufen und mich nach den Steuerabgaben bei einem Vergleich mit der BU und einer Einmal-Zahlung erkundigt.
Ich hatte nicht das Gefühl, dass die Mitarbeiterin über so einen Vorfall Bescheid weiß. Ihre Aussage war, dass die Einmalzahlung voll versteuert wird. Im Paragraphen 22 Hinweis 22.4 konnte sie nichts dazu finden.

Ich denke es macht Sinn, einen Steuerberater dazu zu befragen.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

auch mein Finanzamt konnte mir anfangs nichts dazu sagen, deswegen hatten die mich auch 2x zurück gerufen. Aber die letzte Aussage war, auch von nem Steuerfachangestellten, daß keine Steuern anfallen.
LG
boign

...
Grundsätzlich werden Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen als sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG mit Ihrem Ertragsteil versteuert.

Einmalzahlungen fallen nicht unter § 22 EStG. Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Einmalzahlung (Abfindung) als Entschädigungsleistung qualifiziert werden könnte. Dann käme eine Besteuerung tatsächlich in Betracht, unter Anwendung der 1/5-Regelung des § 34 EStG.

Meines Erachtens ist die Abfindungsleistung aber nicht als Entschädigungsleistung gemäß § 24 EStG qualifizierbar...
 
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