Meggie
Nutzer
Erst stelle ich mich kurz vor:
Ich bin 42 Jahre und hatte 1996 ein schweren Autounfall.
Folgende Schädigungen:
* schweres inoparables SHT linksseitig, nahe dem Stammhirn
* Beckentrümmerbruch
* Rippenserienfraktur
Verbliebene Behinderungen:
* Erwerbsunfähig, Vollberentung
* Amnsie
* Konzentrationsschwächen
* Gedächtnisschwächen
* Teillähmung linksseitig
* neurologische Beschwerden, von der Wirbelsäule ausgehend
* Gleichgewichtsstörung
* verändertes Gangbild
Und nun zu meinem Anliegen:
Bis zur Gesundheitsreform bekam ich meine Pille voll auf KASSENrezept. Durch meine Rente, lag ich noch weit unter dem Limit, und war somit zuzahlungsbefreit.
Doch nun ist das ja nicht mehr so. So kommen einmal im Quartel dann ca.-Kosten von um die 40 Euro auf mich zu, wenn ich mir zur Verhütung die Pille hole. Es bleiben bei mir nach den Grundabzügen, aber nur noch 60 Euro im Monat übrig!
Deswegen entschloss ich mich zur Sterilisation.
Ich ging dann zur Frauenärztin, die mir eine Überweisung in's Krankenhaus ausstellte, wo ich in der Frauenambulanz untersucht wurde. Es gab auch ein Gespräch. Die dortige Ärztin meinte aber auch, dass bei mir alle Kriterien erfüllt wäre, dass mir die Kasse für eine Sterilisation übernehmen würde.
Doch heute bekam ich einen Brief von der Kasse zurück: FÜNF WOCHEN SPÄTER!
"Leider können wir die Kosten für eine Sterilisaton nicht übernehmen.
Die Kosten für eine Sterilisation werden nur in Ausnahmefällen übernommen, wenn die Sterilisation wegen einer Krankheit erforderlich wird, die ein Risiko für Mutter und / oder das Kind zur Folge hätte.
Sie leiden an den Folgen Ihre schwerden Unfalls. Eine Ausnahmeindikation für die Genehmigung einer Sterilisation liegt jedoch nicht vor; der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Gutachterstelle der Krankenkasse, hat deshalb eine Kostenübernahme nicht empfohlen."
Ja ich glaub ich spinn!
Durch meine inoparable Hirnblutung besteht bei mir sehrwohl ein erhöhtes Risiko. Nämlich das Risiko, dass ich während einer Schwangerschaft oder der Geburts, ERNEUT HIRNBLUTUNG bekomme. Eine meiner früheren Mitpatientinnen in einer Reha-Einrichtung, hatte ihre Hirnblutung nämlich WÄHREND DER GEBURT ihres Kindes erhalten!
Und all' die Behinderungen, die ich durch das SHT noch habe. "Sind die nix!"
Ich kann schlecht laufen - ich kann mir sehr schlecht was merken - ich kann nichts schweres mehr vom Boden aufheben - ich kann mich nur noch begrenzt konzentrieren und und und.
Was für Ausnahme muss es denn noch geben, um eben in diese Ausahmeindikation zu Fallen
Oder ist dieser Ablehnungsbrief von der Kasse nur ein "Aprilscherz".
Bitte, bitte helft mir! Ich weiß nicht mehr weiter.
Danke für eure Hilfe
Ich bin 42 Jahre und hatte 1996 ein schweren Autounfall.
Folgende Schädigungen:
* schweres inoparables SHT linksseitig, nahe dem Stammhirn
* Beckentrümmerbruch
* Rippenserienfraktur
Verbliebene Behinderungen:
* Erwerbsunfähig, Vollberentung
* Amnsie
* Konzentrationsschwächen
* Gedächtnisschwächen
* Teillähmung linksseitig
* neurologische Beschwerden, von der Wirbelsäule ausgehend
* Gleichgewichtsstörung
* verändertes Gangbild
Und nun zu meinem Anliegen:
Bis zur Gesundheitsreform bekam ich meine Pille voll auf KASSENrezept. Durch meine Rente, lag ich noch weit unter dem Limit, und war somit zuzahlungsbefreit.
Doch nun ist das ja nicht mehr so. So kommen einmal im Quartel dann ca.-Kosten von um die 40 Euro auf mich zu, wenn ich mir zur Verhütung die Pille hole. Es bleiben bei mir nach den Grundabzügen, aber nur noch 60 Euro im Monat übrig!
Deswegen entschloss ich mich zur Sterilisation.
Ich ging dann zur Frauenärztin, die mir eine Überweisung in's Krankenhaus ausstellte, wo ich in der Frauenambulanz untersucht wurde. Es gab auch ein Gespräch. Die dortige Ärztin meinte aber auch, dass bei mir alle Kriterien erfüllt wäre, dass mir die Kasse für eine Sterilisation übernehmen würde.
Doch heute bekam ich einen Brief von der Kasse zurück: FÜNF WOCHEN SPÄTER!
"Leider können wir die Kosten für eine Sterilisaton nicht übernehmen.
Die Kosten für eine Sterilisation werden nur in Ausnahmefällen übernommen, wenn die Sterilisation wegen einer Krankheit erforderlich wird, die ein Risiko für Mutter und / oder das Kind zur Folge hätte.
Sie leiden an den Folgen Ihre schwerden Unfalls. Eine Ausnahmeindikation für die Genehmigung einer Sterilisation liegt jedoch nicht vor; der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Gutachterstelle der Krankenkasse, hat deshalb eine Kostenübernahme nicht empfohlen."
Ja ich glaub ich spinn!
Durch meine inoparable Hirnblutung besteht bei mir sehrwohl ein erhöhtes Risiko. Nämlich das Risiko, dass ich während einer Schwangerschaft oder der Geburts, ERNEUT HIRNBLUTUNG bekomme. Eine meiner früheren Mitpatientinnen in einer Reha-Einrichtung, hatte ihre Hirnblutung nämlich WÄHREND DER GEBURT ihres Kindes erhalten!
Und all' die Behinderungen, die ich durch das SHT noch habe. "Sind die nix!"
Ich kann schlecht laufen - ich kann mir sehr schlecht was merken - ich kann nichts schweres mehr vom Boden aufheben - ich kann mich nur noch begrenzt konzentrieren und und und.
Was für Ausnahme muss es denn noch geben, um eben in diese Ausahmeindikation zu Fallen
Oder ist dieser Ablehnungsbrief von der Kasse nur ein "Aprilscherz".
Bitte, bitte helft mir! Ich weiß nicht mehr weiter.
Danke für eure Hilfe