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Stellungnahme zu Gutachten - wie schreiben?

Danke nochmals Teddy und Elvis und ihr anderen alle,

da waren nochmal gute Tipps dabei - leider füllen sich jetzt noch mehr Seiten ... Jetzt muss ich das alles noch mal sortieren und irgendwie kürzen ...

Dann Gegenlesen lassen und FERTIG! Falls mir - und euch - nicht noch was wichtiges einfällt. Allerdings fange ich jetzt schon fast an zu Schielen vom vielen Schreiben ...

Ich hatte mir ja im Vorfeld schon viele Gedanken u. Notizen gemacht, Literatur gesammelt (nur das Wiederfinden war nicht so einfach ...). Aber das jetzt alles Zusammenzubringen, Mann oh Mann ...

DANKE für alle Tipps!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Nessa,

sehr gut, aber mach es auch wirklich. Wir wollen es ganz genau so machen.
Ich habe schon alle vorbereitet.

Aber erst muss der "Fall" vollständig beendet sein.

Ich wünsche deiner Mutter viel Glück.

Gruß
Kaesi
 
Guten Morgen Rudinchen und @ all,

ja, mir ist nochwas eingefallen. Ich habe immer tagsüber/nachts, wenn mir was Relevantes eingefallen ist, sofort notiert.
Meist sitzt man über der Stellungsnahme und das Hirn kocht schon über :confused: ... und die wichtigsten Dinge fallen einem dann nicht ein.

Ich habe mal meine Familie/Freunde zu meinen Beeinträchtigungen gefragt, was Ihnen an mir auffällt, was sich verändert hat. Ein anderer Blickwinkel ist
echt interessant. Ich dachte ich kann doch noch viel .... naja was ist schon viel ... es nicht mehr viel.

Dann noch viel Erfolg beim Zerflücken ....

VG Micha1213
 
hallo @alle,

das mit dem was andere dazu meinen finde ich auch wichtig.

Hier vielleicht nochmal ein Tipp

Macht Euch ein Raster
Oben die Spalten mit den verschiedenen Beeinträchtigungen bei mir u.a. SHT, HWS, Brüche,

1. Zeile direkte Auswirkungen für dich selber:
-SHT:Merk-Aufmerksamkeit, geringe Belastbarkeit
-HWS: chronische Schmerzphasen - Kopfdrehen rechts stark beschränkt, Kopf in den Nacken legen erzeugt einschießende Schmerzen
-Bruch: Schmerzen - laufen, stehen im Liegen. usw.
2. Zeile direkte Auswirkungen für deinen Alltag
SHT: ständig Merkzettel, keinen kurzen Artikel lesen, am Ende weiß ich nicht mehr was am Anfang steht,
HWS: nichts schweres Tragen, kein über Kopf arbeiten- wäsche waschen - Geschirr einräumen - pro Monat 6-8 Tage totalausfall wegen heftigster Schmerzen
Bruch: kein hinknien, in die Knie gehen - Fussel vom Boden aufheben, Schuhe anziehen,
3. Teil Auswirkungen für die Familie
Versorgung der Kleinkinder der Familie eingeschränkt, früher neben voller Berufstätigkeit erledigt, heute Tätigkeiten nicht oder nur mit großem Kraftaufwand, Erholungsphasen beschränken Familienleben stark. Keine Ballspiele mit 5 jährigen, Schwimmen -kann ihn nicht festhalten, auf den Arm nehmen, abends mich nicht zu ihm beugen, für einen Gute-Nacht-Kuss. Kuscheln im Arm wegen HWS nicht usw.
4. Auswirkung Alltag für das Umfeld
Ehrenamtstätigkeiten alle aufgegeben - nicht leistbar, Chor: kann nicht solange stehen und der Nacken wird beim Singen beansprucht, dass chron. Schmerzen sich verstärken
5. Auswirkungen Arbeit
Komplexe Denkweisen nicht mehr leistbar, braucht viel mehr Zeit, Belastbarkeit gesunken, schnelle Erschöpfung usw.

Nehmt ein DIN A 4 quer und schreibt mal alles rein

Das habe ich den Gutachtern in die Hand gedrückt, damit die meine Situation besser einschätzen können. Einer hat natürlich draus gemacht: sie beschäftigt sich zu sehr mit ihrer Situation, statt für die Verbesserung was zu tun.
Aber dem konnte ich mit einer Liste - wie ein Kalender, Jahr, Monat und Behandlungen entgegenstellen.

Also ran an den Schreibkram - schreibt es Euch von der Seele - legt es ab und übergebt es den Fachleuten. Einer der assistierenden Gutachterärzte sagte mir mal: es geht nicht um das vorher - nachher, sondern um das, ob die Beeinträchtigungen, die du jetzt jede Sekunde deines Lebens spürst durch diesen deinen Unfall entstanden sein kann. Problem dabei ist denen ist es egal, ob jemand anders durch irgendeinen Unfall mal entsprechende Folgen hatte, du musst deine Unfallfolgen als Folgen deines Unfalls nachdrücklich belegen.

Vielen Dank für die Anerkennung der Hilfe und Tipps - bin sehr froh, dass das durchgestandene Verfahren bei mir anderen helfen kann.

Lieben Gruß
Teddy
 
Hallo @ All vieleicht ist das Brauchbar für euch lg Teamster
[FONT=&quot]Fachbuch für Arbeitsmedizin findet sich u.a. Das Kapitel 14 (Juristische Aspekte bei der Begutachtung von Berufskrankheiten ), in welchem sich Herrn Prof. Dr. jur. Otto Ernst Krasney (ehemaliger Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundessozialgerichts) ab Seite 403 ff. sehr ausführlich mit den juristischen Erfordernissen an einen arbeitsmedizinischen Gutachter befasst.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]So muss selbiger Gutachter stets alle Befundtatsachen, Anknüpfungstatsachen kennen und würdigen .[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Des Weiteren befasst sich der Autor, Professor Dr. Krasney, mit den Themen Beweismaßstäben, Beweismittel und der Beurteilung des Kausalzusammenhanges.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Es ist durchaus bemerkenswert, welch hohen Maßstab Prof. Dr. Krasney, zum Beispiel hinsichtlich der Differenzierung und Feststellung der Befundtatsachen durch den Gutachter voraussetzt.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Um Befundtatsachen handelt es sich um die durch den Gutachter selbst festgestellten Tatsachen.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Zitat Prof. Dr. Krasney[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]14.2.1 Befundtatsachen[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Dabei obliegt es ihm als Sachverständigen, die Tatsachen festzustellen, die er selbst aufgrund seiner Sachkunde für die Gutachtenerstattung zu erheben hat und erheben kann, zum Beispiel die Befunde aufgrund der Untersuchung der betreffenden Person zur Feststellung der als Berufskrankheit in Betracht kommende Krankheit. Es handelt sich hierbei um so genannte Befundtatsachen. Diese beziehen sich im Berufskrankheitenverfahren jedoch nicht nur auf die bei dem betroffenen Versicherten erhobenen Befunde, sondern werden sich häufig auch darauf erstrecken, welche Feststellung der arbeitsmedizinischen Sachverständige im Bereich der in Betracht kommenden schädigenden Einwirkung bei der versicherten Tätigkeit des Probanden - zum Beispiel auch hinsichtlich einer Mindest Dosis dieser Einwirkung (SGB SozR 4-20007 §9 Nr. 7) -getroffen hat. Die Ergebnisse der von ihm durchgeführten Messungen von Schadstoffeinwirkung den Tatsachen, die von ihm selbst aufgrund seiner Sachkunde erhoben worden sind, und gehören somit zu den Befundtatsachen.«[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Quelle: Arbeitsmedizin, Seite 404 Gentner Verlag 2011[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Hinsichtlich der Anknüpfungstatsachen führt Prof. Dr. Krasney aus, das es sich hierbei in erster Linie um Befunde handelt, welche nicht vom arbeitsmedizinischen Gutachter selbst, sondern von den behandelnden Ärzten oder von Vor-Gutachtern der Vorinstanzen aus anderen Verfahren erhoben wurden. [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Ebenfalls als Anknüpfungstatsache einzuordnen sind die vom Probanden selbst im Verfahren zur Feststellung der Berufskrankheit eingeführten, oder dem arbeitsmedizinischen Sachverständigen unmittelbar übergebenen medizinischen Befunde.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Hinsichtlich der beweismaßstäblichen Würdigung von Tatsachen und Anknüpfungstatsachen durch den medizinischen Sachverständigen führt Prof. Dr. Krasney unter 14.2.4 (Beweismaßstab) unmissverständlich aus:[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]»Der arbeitsmedizinische Sachverständige hat deshalb darzulegen, welche eigenen Befunde der bei der zu begutachtenden Person und welche Tätigkeiten durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen er selbst festgestellt hat oder aufgrund der Anknüpfungstatsachen als nachgewiesen ansieht. Dabei hat er besondere in Streitfällen sowohl darzulegen, weshalb er die von ihm erhobenen Befundtatsachen oder die von zu Grunde gelegten Anknüpfungstatsachen als nachgewiesen an den, als auch näher zu begründen welche Schlussfolgerungen er zum Beispiel aus Art und Ausmaß der Einwirkungen auf den Probanden zieht. Dem Gutachten zu Grunde zu legen den eigenen Feststellung des arbeitsmedizinischen Sachverständigen über die bisherigen versicherten Tätigkeiten des zu begutachten sowie Art und Ausmaß der mit diesen Tätigkeiten verbunden schädigenden Einwirkungen, die für die Feststellung der abgefragten Berufskrankheit in Betracht kommen, bilden den ersten in der Regel sehr schwierigen Aufgabenbereich des arbeitsmedizinischen Sachverständigen bei seiner Hilfe zur Feststellung einer Berufskrankheit.«[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Quelle: Arbeitsmedizin, Seite 405 Gentner Verlag 2011[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
 
Hallo Rundinchen,
Es gibt Medizinrechtler, die Jura und Medizin studiert haben. Guck doch mal im Netz.
Viel Erfolg.
 
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