hallo Rudinchen,
beim Auflisten der Fehler im Gutachten, habe ich die entsprechende Textstelle orginal zitiert, mal einen Satz, mal eine Zahl, mal einen Textabsatz, immer versehen mit Seitenzahl, und der Anmerkung diese Angaben sind falsch, oder widersprüchlich zur Seite xx. Dann die falsche Schlussfolgerung bzw den Fehler angemerkt und mit eigenen Worten dagegen gehalten, oder einen Satz aus wissenschaftlichen Arbeiten dagegen gesetzt und am Kapitelende einen Vermerk mit A, B, C hintenangehängt. Im Anhang dann die Seite meiner Physiotherapeutin, oder med. neue Erkenntnisse aus Veröffentlichungen bei den Leitlinien zur Begutachtung ausführlich manchmal ne halbe Seite als Kopie markiert: Auszug aus Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, oder Zitate von meinen behandelnden Ärzten, aus der Ärztezeitschrift usw.
Das Ganze waren etwa 25 Seiten Fehler immer mit Stellenzitat und Gegenargumenten und 20 Seiten Anhang mit Nachweisen, Arztberichten, persönlichen Aussagen von Zeugen an Eidesstatt. Damit wurde klar, dass manches nicht gewürdigt worden war und meinem Antrag auf Berufung wurde stattgegeben.
Lieber eine Seite mehr, als einen Fehler nicht aufführen, den kann man später schlecht dazulisten, weil was nicht kritisiert wird, als akzeptiert gilt. Das ganze hat mein Anwalt zusammen mit der Liste seiner Gegenargumente dem Gericht eingereicht.
Dein Anwalt kann das Anschreiben machen, du selber warst beim Gutachten, nur du selber kannst konkret gegenüberstellen, was Sache ist und was zu deinem Ungunsten verdreht, oder vergessen wurde.
Bei mir waren es z.B. HWS Traumafolgen und damals kamen gerade die wissenschaftlichen Berichte auf, dass bei Obduktionen von Unfallopfern mit HWSTrauma bei allen u.a. nerven-muskuläre Schädigungen nachgewiesen werden konnten, obwohl im CT nicht sichtbar. Diese Studien sind inzwischen bei der DGN in den Leitlinien unter Neurotraumatologie bei
Beschleunigungstrauma der HWS eingeflossen
siehe
http://www.dgn.org/leitlinien-onlin...schleunigungstrauma-der-halswirbelsaeule.html
Prof. Widder, Günzburg war vom Gericht der 2. Instanz beauftragt worden war, mich erneut zu begutachten. Er fragte damals bei der Verhandlung, ob er meinen Fall anonymisiert mit in seine Veröffentlichungen aufnehmen dürfte und ich war einverstanden. Hauptsache es hilft jemanden weiter, und andere müssen sich nicht immer wieder das Rad neu erfinden.
Lieben Gruß
Teddy