Hallo,
so, nun steht der nächste Schritt an - die Gutachten liegen soweit vor, die Stellungnahmen müssen geschrieben werden ...
Die juristische Seite macht unser RA, klaro. Nur leider hat der Gute - genau wie ich - nicht Medizin studiert. Deshalb fällt die medizinische Seite mehr oder weniger auf mich zurück (weil´s halt doch kompliziert ist ... und ich anscheinend doch mehr "Medizin" kann als der RA).
Nur: wie schreibt man´s? Kurz und knackig, dafür aber für den Laien nicht allzu verständlich? Und der Laie, der es ja verstehen soll, ist ja der Richter, der ja genauso wenig Medizin studiert hat wie unsereins und der Anwalt. Also schreibt man schön ausführlich, erklärt alles gut, fügt noch das eine oder andere Bildchen ein und eine schöne Literaturliste und riskiert, dass alle beim Lesen einschlafen?
Es ist leider so - wie bei vielen von euch, dass einiges anzuführen, auszuführen, zu erklären ist, dass etliche Befunde nicht berücksichtigt wurden usw. usw. Wenn man das alles aufführt und erklärt, wird´s halt nicht wenig ...
Wenn man´s nicht aufführt, steht´s halt nicht da ...
Bin jetzt doch sehr am Zweifeln. Und dann ist da ja nicht nur die medizinische Seite, dann kommt ja auch noch der RA mit der juristischen ...
Wie sagt man´s am Besten? In welchem Umfang? Habt ihr da ein paar Tipps für mich? Evtl. einfach eine Tabelle? Ohne viele Erklärungen? Oder doch mit mehr Erklärungen, damit auch wirklich jeder versteht, um was es geht (weil es eben doch kompliziert ist?)
Stehe gerade etwas auf dem Schlauch ...
Bin dankbar für jede Hilfe!
Viele Grüße
Rudinchen
so, nun steht der nächste Schritt an - die Gutachten liegen soweit vor, die Stellungnahmen müssen geschrieben werden ...
Die juristische Seite macht unser RA, klaro. Nur leider hat der Gute - genau wie ich - nicht Medizin studiert. Deshalb fällt die medizinische Seite mehr oder weniger auf mich zurück (weil´s halt doch kompliziert ist ... und ich anscheinend doch mehr "Medizin" kann als der RA).
Nur: wie schreibt man´s? Kurz und knackig, dafür aber für den Laien nicht allzu verständlich? Und der Laie, der es ja verstehen soll, ist ja der Richter, der ja genauso wenig Medizin studiert hat wie unsereins und der Anwalt. Also schreibt man schön ausführlich, erklärt alles gut, fügt noch das eine oder andere Bildchen ein und eine schöne Literaturliste und riskiert, dass alle beim Lesen einschlafen?
Es ist leider so - wie bei vielen von euch, dass einiges anzuführen, auszuführen, zu erklären ist, dass etliche Befunde nicht berücksichtigt wurden usw. usw. Wenn man das alles aufführt und erklärt, wird´s halt nicht wenig ...
Wenn man´s nicht aufführt, steht´s halt nicht da ...
Bin jetzt doch sehr am Zweifeln. Und dann ist da ja nicht nur die medizinische Seite, dann kommt ja auch noch der RA mit der juristischen ...
Wie sagt man´s am Besten? In welchem Umfang? Habt ihr da ein paar Tipps für mich? Evtl. einfach eine Tabelle? Ohne viele Erklärungen? Oder doch mit mehr Erklärungen, damit auch wirklich jeder versteht, um was es geht (weil es eben doch kompliziert ist?)
Stehe gerade etwas auf dem Schlauch ...
Bin dankbar für jede Hilfe!
Viele Grüße
Rudinchen