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Stellungnahme zu Gutachten - wie schreiben?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,881
Hallo,

so, nun steht der nächste Schritt an - die Gutachten liegen soweit vor, die Stellungnahmen müssen geschrieben werden ... :eek:

Die juristische Seite macht unser RA, klaro. Nur leider hat der Gute - genau wie ich - nicht Medizin studiert. Deshalb fällt die medizinische Seite mehr oder weniger auf mich zurück (weil´s halt doch kompliziert ist ... :( und ich anscheinend doch mehr "Medizin" kann als der RA).

Nur: wie schreibt man´s? Kurz und knackig, dafür aber für den Laien nicht allzu verständlich? Und der Laie, der es ja verstehen soll, ist ja der Richter, der ja genauso wenig Medizin studiert hat wie unsereins und der Anwalt. Also schreibt man schön ausführlich, erklärt alles gut, fügt noch das eine oder andere Bildchen ein und eine schöne Literaturliste und riskiert, dass alle beim Lesen einschlafen?

Es ist leider so - wie bei vielen von euch, dass einiges anzuführen, auszuführen, zu erklären ist, dass etliche Befunde nicht berücksichtigt wurden usw. usw. Wenn man das alles aufführt und erklärt, wird´s halt nicht wenig ...

Wenn man´s nicht aufführt, steht´s halt nicht da ...

Bin jetzt doch sehr am Zweifeln. Und dann ist da ja nicht nur die medizinische Seite, dann kommt ja auch noch der RA mit der juristischen ...

Wie sagt man´s am Besten? In welchem Umfang? Habt ihr da ein paar Tipps für mich? Evtl. einfach eine Tabelle? Ohne viele Erklärungen? Oder doch mit mehr Erklärungen, damit auch wirklich jeder versteht, um was es geht (weil es eben doch kompliziert ist?)

Stehe gerade etwas auf dem Schlauch ... :confused:

Bin dankbar für jede Hilfe!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Stellungnahme

Hallo Rudinchen,

hier ein paar Tipps.

Also, zunächst fast Du die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens zusammen, zitierst die Grundlagen, die der Gutachter als Grundlage seiner Kernaussagen genutzt hat und stellst anschließend Unstimmigkeiten fest.

Zuviel schreiben wäre nicht wirklich gut, da Richter allgemein sich keine Mühe machen, alles zu lesen.

Am besten ist es, wenn Du als Übersicht tabellarisch gegenüber stellst, was der Gutachter berücksichtig hat und was nicht.

Daraus ergibt sich ein Fragenkatalog an den Gutachter.

Falls Du noch Hilfe brauchst erreichst Du mich am Montag auch im Büro.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RUdinchen,hallo Rekobär,

uns ging es leider auch so. Eine Menge geschreibsel,vieles gelogen,vieles der eigenen Fantasie entsprungen,wichtiges,für meine Mum positives,nicht aufgeführt und ganz ganz viel copy and paste.

Wir haben uns viiieeel Zeit genommen und haben das unwahre mit Seitenzahl,Abschnitt und Zeile aufgeführt und dazu die Gegendarstellung geschrieben.

Was meinst du Rekobär,ist das so ok?

GlG
für Nessa
 
Das ist o.k.

Hallo nessa,

das ist ok. so. Schließlich kommt es ja darauf an, die Unstimmigkeiten heraus zu arbeiten, falls das Gutachten negativ ausgefallen ist und es nicht den Tatsachen entspricht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

danke für die Infos. Das Problem dabei ist, dass einfach einiges an Fachwissen nicht da bzw. veraltet ist. Und das ist immer blöd, wenn man es als Laie erklären muss - da kann man ja zwangsweise nur aus Büchern/Fachliteratur zitieren mit Hinweis auf die Quellenangabe ... und das wird dann leider nicht so wenig.

Bin im Moment etwas ratlos - weil ich denke eben - wie ihr mir bestätigt habt, dass das der Richter sicher nicht lesen wird ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

geht es eher um eine Diagnose oder eher um den Krankheitsverlauf ?

Bei Diagnose - beschreiben was genau davon auftritt

beim Krankheitsverlauf - beschreiben wie der Stand ist bzw. wie der Verlauf läuft z.B. schleichend , zunehmend schlechter, schnell verlaufend

Wird das ganze spezieller - dann Quervermerke - Quellangaben

Versuche möglichst, es prägnant zu beschreiben - ich weiss, ist gar nicht einfach. Ich habe anhand vom Tagesablauf, den ich geschrieben habe,
dann bei der Stellungsnahme es besser erklären können was nun geht und was nicht, vorallem was der Arzt gar nicht beschrieben hat oder regelrecht unter den Tisch gekehrt hat.
Denke bei Dir/Euch ist das etwas komplizierter.

Viel Spass beim Zerflücken des Gutachtens ....

VG Micha 1213
 
nochwas :)

wenn Du alles beschrieben hast, lass das Ganze von jemanden anderen durchlesen (Bruder/Freund/Bekannter), der soll dann fragen was er nicht
verstanden hat oder welche Fragen offen sind oder ob es verständlich ist.
Wie Du schon schriebst, der Richter ist ein Laie auf der med. Basis, deswegen ist das gut zu Wissen, ob es anderer versteht was Du/Ihr geschrieben habt.

VG Micha1213:)
 
Danke, das sind noch mal gute Tipps.

Bei uns ist das Problem, dass die erstbehandelnden Ärzte eine etwas "schlampige" Dokumentation betrieben haben, sodass die Gutachter über die "Anfänge" leider etwas im Dunkeln stochern müssen, dass einige wichtige Befunde z. T. erst NACH den Gutachten gemacht wurden und dass z. T. die Gutachter nicht auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind. Und - dass sie so das eine oder andere nicht gesehen/gewürdigt haben.

Da ich allerdings auch nicht Medizin studiert habe (warum eigentlich nicht? So ein wenig Medizin- und Jurastudium würde mich jetzt echt weiterbringen!) wird das jetzt wirklich spaßig ;)

Ja, der Spaßfaktor wird groß sein die nächsten Tage! :eek::eek:

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

meine Idee wäre, erst mal alles zusammenzutragen und zu schreiben. Danach kürzen kannst du immer noch. Und an solchen Stellen, an denen der Gutachter auf veraltetes Wissen verweist, würde ich kurze prägnannte Zitate aus der aktuellen Wissenschaftsliteratur daneben setzen (in Anführungszeichen und kursiv mit Quellenverweis). Es wird auf jeden Fall leider viel Arbeit, aber vermutlich hast du schon die entsprechende Literatur zu Hause bzw. Zugriff darauf, da du bereits weißt, dass der Gutachter veraltetes Wissen anbringt.

Als bei mir die gegnerische Versicherung das Gutachten meiner Therapeutin anzweifelte, hat sie auf 1,5 Seiten mit sehr vielen Literaturverweisen (kurzer Satz, der damit endete "nachzulesen bei" mit 3 bis 5 Quellen) sehr überzeugend dargelegt, dass der beratende Arzt der Versicherung keine Ahnung hat. Im Ergebnis hat die Versicherung dann nach weiteren 5 Monaten Prüfung das Gutachten meiner Therapeutin anerkannt.

Vielleicht kannst du ja erst mal als Gasthörer bei den Medizinern und Juristen rein schauen.

VG Drahtesel
 
Hallo Rudinchen,

ich denke es wäre zunächst wichtig, sich eine gewisse Systematik - eine Art Struktur - für die Gegendarstellung zu überlegen. Das sind Kernpunkte, wie Du sie bereits angesprochen hast, z.B. die Erstdokumentation, nicht berücksichtigte oder zum Zeitpunkt des Gutachtens noch nicht bekannte Befunde...usw.
Zu den Kernpunkten versuchst Du dann die einzelnen Dinge, die zur Sprache gebracht werden sollen, zuzuordnen. Und es wäre wichtig, die Kernpunkte entsprechend zu gewichten - Wesentliches/Erhebliches zuerst, Unwesentlicheres entsprechend später.

Wenn es erforderlich ist, aus der Fachliteratur zu zitieren, so würde ich bei längeren Textpassagen versuchen, die dortigen Aussagen zusammen zu fassen. Die Langform der Zitate könnte man im Anhang zum Schreiben mitliefern. Damit wird die eigentliche Gegendarstellung etwas kürzer und der Richter kann selbst entscheiden, wie umfassend er dann in der Anlage weiter liest. Ihr wiederum könntet Euch auf diese Weise immer darauf berufen, dem Gericht und der Gegenseite alles umfänglich und verständlich mitgeteilt zu haben.

Bzgl. einer Tabellenform muss man natürlich abwägen, was sich in der Art darstellen lässt und was vielleicht eher nicht.

Letztlich hat Eurer Anwalt immer noch die Möglichkeit und eigentlich auch die Pflicht, Eure Zuarbeit entsprechend aufzuarbeiten bevor sie an das Gericht übersandt wird. Eventuell macht es Sinn, sich hierzu zu treffen und Deine Ausarbeitung gemeinsam zu besprechen. Je mehr auch der Anwalt von der medizinischen Seite versteht, um so besser kann er den Gutachter beispielsweise vor Gericht befragen, wenn es dazu kommen sollte.

Das vielleicht mal an ersten Überlegungen dazu.
Ich kann mir gut vorstellen, dass so eine Gegendarstellung ein großer Berg Arbeit ist und ich wünsche Dir, viel Erfolg für deren Bewältigung.


Viele Grüße
sachsblau
 
Hi,

wir hatten 24 Din A 4 Seiten Gegendarstellung, weil der GA sehr viel gelogen hat und Texte aus Arztberichten zitierte,die überhaupt nicht vorhanden waren, Tatsachen einfach wegließ und und und.

Der absolute Oberklopper war dann, daß das Gericht beim GA nachfragte, wieso er nicht angegeben hätte, daß meine Mum ihm sagte wie sie tum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer saß.

Wo habt ihr denn eure Hände,wenn ihr an einer roten Ampel steht und zum schnellen weiterfahren bereit seid.
Das würde mich wirklich interessieren,denkt mal darüber nach,denn eskann bei einem Auffahrunfall für die Verletzungen entscheident sein, ist das nicht so RekoBär?

Danke und
GlG
für Nessa
 
die linke Hand am Lenkrad links und die rechte Hand am Ganghebel ...
meint Uwe;)
 
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