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Stellungnahme des Arztes von ARGE

charly63

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
24
Hallo,
nach langer Zeit schreibe ich mal wieder,weil sich ja leider alles hinzieht.
Ich leide ja an einer PTBS und wurde auch von der BG anerkannt und bekomme darauhin eine Verletztenrente.
Leidert hat sich mein Gesunheitszustand nicht verbessert und bin seit ca. 2Jahren AU geschrieben.Nun wurde meine ganzen Attest beim Arzt vorgelegt und darauf hin musste er prüfen (ohne Untersuchung) meine Leistungsvermögen.Ich habe eine Erwerbminderungsrente beantragt vor einem Jahr,abgelehnt,jetzt liegt es beim SG.
Heute war ich beim AB der sagte mir ich wäre laut Aussage des Arztes vollschichtig arbeitsfähig mit einschränkungen.Aber er könnte die Aussage des Arztes nicht ganz nachvollziehen ,da ich ja eine Rente bekämme wäre ich ja Erwerbsgemindert und nicht vollschichtig einsatzfähig.
Meine Frage ist,wie soll ich mich jetzt verhalten ?ich hänge voll in der Luft,das ist schlimm.
Mfg
charly63
 
Hallo charly,

mir geht es genauso, ich bin auch vollschichtig einsatzbar, sogar in der Spätschicht. Diese Ärzte urteilen oft in Abwesendheit, mein Dok beim Arbeitsamt hat alles begutachtet, kaputte Knochen, Frauenleiden und dann kam ich mit meiner PTBS, naja meinte er, so ein kleiner Überfall wird Sie nicht gleich aus der Bahn werfen.... nee absolut nicht.

Bei mir läuft es auch noch alles. Hast du keinen Wiederspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt

Lieben Gruß

die Sonne
 
Hallo Sonne 67
Wiederspruch gegen DRV läuft beim SG,aber leider langsam!
Kann man gegen das Gutachten von den ARGE-Ärzte Wiederspruch einlegen?
Es macht einen Mürbe alles,ich denke es geht ums Geldsparen und dabei werden die Leute noch mehr runter gezogen!
Mfg
charly63
 
Hallo Charly63,

hier vermischt dein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt gerade 2 grundverschiedene Sachen! Du erhälst eine Unfallrente mit einer MdE von z.B. 40% aus einem Arbeitsunfall. Dies bedeutet lediglich daß du eine Einschränkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hast von 40%! Also du kannst 40% der Berufe / Arbeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht verrichten. Es heisst eben NICHT dass du dies nur mit 40% Arbeitszeit tun kannst.

Einfaches Beispiel: Ein Unterschenkelamputierter hat 50% MdE bei der Unfallrente. Trotzdem kann er noch vollschichtig einen Büroberuf ausüben. Es gibt auch Rollifahrer mit 100% GdB des Versorgungsamtes die vollschichtig einer Beschäftigung in der freien Wirtschaft nachgehen.

Nur so zum Verständins warum das eine das andere eben nicht ausschließt.

Aber Vorsicht auch beim Arbeitsamt! Wenn der Amtsart / med. Dienst feststellt dass du nicht arbeitsfähig bist und dem allgemeinen Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehst, wird dir auch das Arbeitslosengeld gestrichen. Dies kann auch rückwirkend geschehen - allerdings ist eine rückwirkende Beantragung von z.B. ALG II oder anderen Sozialleistungen nicht möglich. Das kann ungeahnte Verwicklungen mit sich bringen (z.B. bist du plötzlich rückwirkend nicht mehr krankenversichert). Da spreche ich aus meiner ganz eigenen Erfahrung.

Wenn du mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes sprichst wäre es ganz gut auch eine Begleitperson dabei zu haben. Mein SB hat ziemlich falsch infomiert und selbst auf gezielte Nachfragen bez. Leistungen falsche Aussagen getätigt. Es gab dadurch einiges an Aufregung und Ärger für mich.

EU-Rente: Du schreibst die Sache ist vor dem SG. Wurde dein Widerspruch bereits abgelehnt und du hast Klage erhoben? Hat dich die DRV schon in Reha geschickt um deine Arbeitsfähigkeit / Belastbarkeit zu testen?
Stell doch einfach selbst mit deinem Arzt zusammen einen Rehaantrag. In den 4 Wochen kann viel mehr festgestellt werden wie belastbar du wirklich bist.
Nachdem ein Gutachter bei mir "vollshcichtig arbeitsfähig" festgestellt hatte wurde ich von der DRV in Reha geschickt. Der Dauerbelastung und dem Stress dort war ich nicht gewachsen, sodass nach knapp über einer Woche schon feststand dass ich weit unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Problem dabei ist: wenn du arbeitsfähig die Reha beginnst dürfen die soweit ich weiss dich nicht arbeitsunfähig entlassen. Können aber sehr wohl eine Empfehlung abgeben. Da hatte ich Glück, weil mein Rehabeginn noch einige Tage vor Ablauf meiner Zeitrente war und ich somit als Rentner und nicht arbeitsfähig die Reha begonnen hatte. Danach wurde meine Rente auch erstmalig für 3 Jahre verlängert.

Die Sache mit dem Arbeitsamt und so ist leider nicht so einfach. Hoffe es waren ein paar hilfreiche Infos für dich dabei.

Gruß Divegirl
 
Hallo Divegirl,
Danke für deine Antwort.Also das ist mein 2.Antrag auf Eu Rente ich kämpfe schon seit ca. 8 Jahren habe schon Reha usw alles hinter mir. Ja wurde Abgelehnt Rente nun seit Januar07 beim SG und VDK kümmert sich darum.
Das Problem ist jeder hält sich daraus und niemand will was bezahlen.Berufliche Reha musste ich damals abrechen weil ich es nicht geschaft habe! Ich bin noch AU geschrieben(ca.2 Jahren )und weis leider nicht wenn ich wieder fit bin! Wäre es aber sinnvoll wenn das so wäre ein Antrag bei der BG zustellen auf Arbeitsfindung und Erprobung?Bin wegen dem Arbeitsunfall AU geschrieben.
Mfg
charly63
 
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