oerni
Erfahrenes Mitglied
„laut BMAS“ oder „laut einer Sprecherin“:
Zu den Anerkennungsquoten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten verweisen wir auf die folgenden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die landwirtschaftliche Unfallversicherung statistisch erhobenen Daten.
Im Jahr 2023 wurden in den Widerspruchsverfahren aufgrund von Unfällen 22.049 Widersprüche im Zusammenhang mit Unfällen erledigt, 19.346 davon (87,7 %) zugunsten der Unfallversicherungsträger. Dementsprechend waren 12,3 % zumindest teilweise für die Versicherten erfolgreich. Im Bereich der Berufskrankheiten wurden im selben Zeitraum 8.904 Widersprüche erledigt, davon 8.247 zugunsten der Unfallversicherungsträger (92,6 %). Hier hatten die Versicherten also in 7,4 % der Fälle mindestens teilweise Erfolg. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung waren im gleichen Zeitraum 16,6% der erledigten Widersprüche aufgrund von Unfällen zumindest teilweise erfolgreich für die Versicherten. Zu Berufskrankheiten waren insgesamt 10,2% der erledigten Widersprüche zumindest teilweise für die Versicherten erfolgreich. Eine Differenzierung nach Widerspruchsverfahren zu Wege- und Arbeitsunfällen ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. In den Widerspruchs- und Klageverfahren aufgrund von Unfällen sind zudem nicht nur die Streitigkeiten über die Anerkennung eines Versicherungsfalls enthalten, sondern auch z.B. Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn oder zur Höhe des Jahresarbeitsverdienstes.
Somit kann sich jeder selber seine Erfolgsaussichten beim SG / LSG ausrechnen.
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Zu den Anerkennungsquoten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten verweisen wir auf die folgenden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die landwirtschaftliche Unfallversicherung statistisch erhobenen Daten.
Im Jahr 2023 wurden in den Widerspruchsverfahren aufgrund von Unfällen 22.049 Widersprüche im Zusammenhang mit Unfällen erledigt, 19.346 davon (87,7 %) zugunsten der Unfallversicherungsträger. Dementsprechend waren 12,3 % zumindest teilweise für die Versicherten erfolgreich. Im Bereich der Berufskrankheiten wurden im selben Zeitraum 8.904 Widersprüche erledigt, davon 8.247 zugunsten der Unfallversicherungsträger (92,6 %). Hier hatten die Versicherten also in 7,4 % der Fälle mindestens teilweise Erfolg. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung waren im gleichen Zeitraum 16,6% der erledigten Widersprüche aufgrund von Unfällen zumindest teilweise erfolgreich für die Versicherten. Zu Berufskrankheiten waren insgesamt 10,2% der erledigten Widersprüche zumindest teilweise für die Versicherten erfolgreich. Eine Differenzierung nach Widerspruchsverfahren zu Wege- und Arbeitsunfällen ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. In den Widerspruchs- und Klageverfahren aufgrund von Unfällen sind zudem nicht nur die Streitigkeiten über die Anerkennung eines Versicherungsfalls enthalten, sondern auch z.B. Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn oder zur Höhe des Jahresarbeitsverdienstes.
Somit kann sich jeder selber seine Erfolgsaussichten beim SG / LSG ausrechnen.
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