hallo,
ich hatte am 08.10.2009 einen Wegeunfall als Beifahrer.Mein Arbeitskollege hat mich morgens vor der Haustür mit dem Firmenfahrzeug abgeholt,wir waren noch keine 5 min unterwegs als wir einen schweren Unfall mit einem stehenden LKW hatten.Lange Rede kurzer Sinn die Folgen waren bei mir.
Starke Funktionseinschränkung der rechten Hand nach drittgradig offener Unterarmfraktur rechts mit großflächiger Ablederung am distalen Unterarm beugeseitig mit
-offener distaler Radiustrümmerfraktur
-Ulnafraktur mittleres Drittel
-Radiusstückfraktur mittleres Drittel
-Durchtrennung der Fingerbeuger im muskulären Anteil
-Luxation des Daumengrundgliedes nach palmar
-Schädigung des Ramus superficialis des Nervus radialis
Ich habe letztes Jahr vom Versorgungsamt einen GdB von 30 bekommen habe da direkt Widerspruch eingelegt und mußte mich vor 3 Wochen persönlich bei denen vorstellen, siehe da nun wurde mir ein GdB von 40 zugesprochen.Letzte Woche hatte ich einen Termin beim Neurologen im Auftrag der BG den habe ich mir natürlich aussuchen können und heute hatte ich einen Termin bei der Unfallchirugie Zwecks Gutachten für die MdE.Also beim Versorgungsamt bin ich richtig auf den Kopf gestellt worden und war auch mit der Begutachtung zufrieden.Aber von dem Gutachten Seitens der BG kann ich nur sagen das war ein Witz der hatte sich in meiner Sache nicht richtig eingelesen und meine kaputte Hand nicht richtig untersucht,er hat alles auf Band gesprochen gesagt das ich modisch gekleidet bin,tättoowiert und grad laufen kann.Aber das er mal gesagt hat z.B geben sie mir mal die Hand und drücken sie mal zu.Oder ob ich einen Gegenstand stumpf oder spitz spürre keine Spur davon.Am Ende der Untersuchung hab ich ihn gefragt was für eine MdE er denke,und er sagte knallhart wenn es 20 ist wäre es viel.Und er wolle das Gutachten vom Versorgungsamt damit er sehen kann warum die mir einen GdB von 40 geben.
Also ich habe durch diesen Unfall meine Arbeit verloren natürlich auch ein Stück Lebensqualität.Habe eine dauerhafte Einschränkung.
Und nun Frage an euch sollte ich ihm das Gutachten vom Versorgungsamt wirklich geben,und sollte ich nach dem Gutachten direkt Widerspruch einlegen.Nach solch einer Behandlung,das hätten wir auch telefonisch machen können so wie ich da behandelt worden bin.
Grüße landogar
ich hatte am 08.10.2009 einen Wegeunfall als Beifahrer.Mein Arbeitskollege hat mich morgens vor der Haustür mit dem Firmenfahrzeug abgeholt,wir waren noch keine 5 min unterwegs als wir einen schweren Unfall mit einem stehenden LKW hatten.Lange Rede kurzer Sinn die Folgen waren bei mir.
Starke Funktionseinschränkung der rechten Hand nach drittgradig offener Unterarmfraktur rechts mit großflächiger Ablederung am distalen Unterarm beugeseitig mit
-offener distaler Radiustrümmerfraktur
-Ulnafraktur mittleres Drittel
-Radiusstückfraktur mittleres Drittel
-Durchtrennung der Fingerbeuger im muskulären Anteil
-Luxation des Daumengrundgliedes nach palmar
-Schädigung des Ramus superficialis des Nervus radialis
Ich habe letztes Jahr vom Versorgungsamt einen GdB von 30 bekommen habe da direkt Widerspruch eingelegt und mußte mich vor 3 Wochen persönlich bei denen vorstellen, siehe da nun wurde mir ein GdB von 40 zugesprochen.Letzte Woche hatte ich einen Termin beim Neurologen im Auftrag der BG den habe ich mir natürlich aussuchen können und heute hatte ich einen Termin bei der Unfallchirugie Zwecks Gutachten für die MdE.Also beim Versorgungsamt bin ich richtig auf den Kopf gestellt worden und war auch mit der Begutachtung zufrieden.Aber von dem Gutachten Seitens der BG kann ich nur sagen das war ein Witz der hatte sich in meiner Sache nicht richtig eingelesen und meine kaputte Hand nicht richtig untersucht,er hat alles auf Band gesprochen gesagt das ich modisch gekleidet bin,tättoowiert und grad laufen kann.Aber das er mal gesagt hat z.B geben sie mir mal die Hand und drücken sie mal zu.Oder ob ich einen Gegenstand stumpf oder spitz spürre keine Spur davon.Am Ende der Untersuchung hab ich ihn gefragt was für eine MdE er denke,und er sagte knallhart wenn es 20 ist wäre es viel.Und er wolle das Gutachten vom Versorgungsamt damit er sehen kann warum die mir einen GdB von 40 geben.
Also ich habe durch diesen Unfall meine Arbeit verloren natürlich auch ein Stück Lebensqualität.Habe eine dauerhafte Einschränkung.
Und nun Frage an euch sollte ich ihm das Gutachten vom Versorgungsamt wirklich geben,und sollte ich nach dem Gutachten direkt Widerspruch einlegen.Nach solch einer Behandlung,das hätten wir auch telefonisch machen können so wie ich da behandelt worden bin.
Grüße landogar