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Starke Funktionseinschränkung der rechten Hand

landogar

Nutzer
Registriert seit
6 Juni 2011
Beiträge
3
hallo,

ich hatte am 08.10.2009 einen Wegeunfall als Beifahrer.Mein Arbeitskollege hat mich morgens vor der Haustür mit dem Firmenfahrzeug abgeholt,wir waren noch keine 5 min unterwegs als wir einen schweren Unfall mit einem stehenden LKW hatten.Lange Rede kurzer Sinn die Folgen waren bei mir.
Starke Funktionseinschränkung der rechten Hand nach drittgradig offener Unterarmfraktur rechts mit großflächiger Ablederung am distalen Unterarm beugeseitig mit
-offener distaler Radiustrümmerfraktur
-Ulnafraktur mittleres Drittel
-Radiusstückfraktur mittleres Drittel
-Durchtrennung der Fingerbeuger im muskulären Anteil
-Luxation des Daumengrundgliedes nach palmar
-Schädigung des Ramus superficialis des Nervus radialis

Ich habe letztes Jahr vom Versorgungsamt einen GdB von 30 bekommen habe da direkt Widerspruch eingelegt und mußte mich vor 3 Wochen persönlich bei denen vorstellen, siehe da nun wurde mir ein GdB von 40 zugesprochen.Letzte Woche hatte ich einen Termin beim Neurologen im Auftrag der BG den habe ich mir natürlich aussuchen können und heute hatte ich einen Termin bei der Unfallchirugie Zwecks Gutachten für die MdE.Also beim Versorgungsamt bin ich richtig auf den Kopf gestellt worden und war auch mit der Begutachtung zufrieden.Aber von dem Gutachten Seitens der BG kann ich nur sagen das war ein Witz der hatte sich in meiner Sache nicht richtig eingelesen und meine kaputte Hand nicht richtig untersucht,er hat alles auf Band gesprochen gesagt das ich modisch gekleidet bin,tättoowiert und grad laufen kann.Aber das er mal gesagt hat z.B geben sie mir mal die Hand und drücken sie mal zu.Oder ob ich einen Gegenstand stumpf oder spitz spürre keine Spur davon.Am Ende der Untersuchung hab ich ihn gefragt was für eine MdE er denke,und er sagte knallhart wenn es 20 ist wäre es viel.Und er wolle das Gutachten vom Versorgungsamt damit er sehen kann warum die mir einen GdB von 40 geben.
Also ich habe durch diesen Unfall meine Arbeit verloren natürlich auch ein Stück Lebensqualität.Habe eine dauerhafte Einschränkung.
Und nun Frage an euch sollte ich ihm das Gutachten vom Versorgungsamt wirklich geben,und sollte ich nach dem Gutachten direkt Widerspruch einlegen.Nach solch einer Behandlung,das hätten wir auch telefonisch machen können so wie ich da behandelt worden bin.

Grüße landogar
 
Hallo landogar,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ein Gutachter hat dich neutral zu begutachten, egal ob vom Versorgungsamt oder der BG.

Aus eigenen Erfahrungen weiß ich jedoch, dass diese von der BG-Seite nicht gerade versichertenfreundlich ablaufen, wenn man den von denen vorgeschlagenen Arzt hierfür akzeptiert. Du hattest das Recht, selber einen Gutachter zu benennen.

Etwas merkwürdig finde ich schon, dass die BG bei dir offensichtlich nur ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben hat. Aufgrund deiner Verletzungsbeschreibung, kann ich mir kaum vorstellen, dass deine Beschwerden nur rein nervlich sind.

Wenn die BG kein weiteres Gutachten beauftragt hat, würde ich darauf hinweisen, dass ein neurologisches Gutachten nicht die gesamten Unfallfolgen darstellen kann.

Dem neurologischen Gutachter solltest du mitteilen, dass er sich an das Versorgungsamt wenden möge, wenn er dessen Gutachten benötige, um dich objektiv begutachten zu können.

An deiner Stelle solltest du dieses Gutachten auf keinen Fall dem neurologischen Gutachter zukommen lassen, da es sich um zwei Auftraggeber handelt und damit auch um unterschiedliche Kostenträger!


Viele Grüße

Derosa
 
hallo derosa

Erstmal vielen Dank für deine Antwort und das herzliche Willkommen.

Das Gutachten beim Neurologen war ja ok.Gestern hatte ich das Gutachten bei einem Chirurg der mich nicht richtig untersucht hat.Und der will ja auch das was mir das Versorgungsamt geschickt hat,nicht der Neurologe.Das hast du falsch verstanden.Also ich habe 2 Gutachten Seitens der BG gemacht und hatte auch die Wahl mir diese auszusuchen.

Mein RA hat gemeint das er auch nach diesem Gutachten was die BG mir erstellt ,auch die Höhe des Schmerzensgeldes festlegen kann, wo ich auch nicht weiß wie hoch das ungefähr sein wird.
Ich war mein ganzes Leben lang rechtshänder und habe nun alles auf links umstellen müssen und auch noch meinen Job verloren.Und dann gestern so eine Begutachtung.Ich bin echt sauer was die BG angeht von Unterstützung kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen,keine Spur davon.

liebe Grüße landogar
 
Hallo landogar,

auf eine Unterstützung der BG kann man in der Regel lange warten.

Auch ich bin Rechtshänderin und habe in der Hand meine arbeitsunfallbedingten Einschränkungen. Eine Umstellung auf die linke Hand ist mir selbst nach 9 Jahren noch nicht gelungen.

Wenn du das Gutachten vorliegen hast, solltest du bei der BG auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen, wenn dort Einschränkungen nicht oder nur zu gering berücksichtigt wurden.

In diesem Widerspruch solltest du dann auch auf das Gutachten des Versorgungsamtes hinweisen. Aber auf keinen Fall eine Kopie des Gutachtens an die BG schicken. Das sollen die sich vom Versorgungsamt anfordern! Da das Versorgungsamt Auftraggeber hierfür war, haben die auch zu entscheiden, wer dieses erhalten darf.

Natürlich kannst du daraus zitieren, mehr aber auch nicht.

Viele Grüße

Derosa
 
hallo Derosa,

in Sachen BG bin ich echt vorsichtig,und ich werde mir das was du mir geschrieben hast echt zu Herzen nehmen.
Hab gestern auch meinen RA kontaktiert und ihm gesagt das die BG Gutachter mein Gutachten vom Versorgungsamt haben wollen.Er meinte auch das ich da vorsichtig sein soll.Ich sollte ihm das Gutachten schicken das er es lesen kann und gegebenenfalls gibt er mir dann das ok das ich es den Gutachtern aushändigen kann.

Jedenfalls bin ich froh hier auch andere Meinungen zu lesen ich bin zwar seit meinen Unfall direkt der VdK beigetreten aber auch hier habe ich schon negative Erfahrungen gemacht.Bin zwar erst seit ein paar Tagen hier im Forum, habe aber schon ne menge gelernt und bin in manchen Sachen schlauer geworden.

liebe Grüße landogar
 
Hallo,

die BG hat kein Recht ein Gutachten vom Versorgungsamt anzufordern.
Bei der Bewertung eines GdS ist nicht nur der Arbeitsunfall bewertet,
sondern auch eventuelle andere Gebrechen.
Die Auskunfspflicht des zu Begutachtenden ist auch höher
als bei einem BG-Gutachten.

Bei einer GdS- Feststellung wird alles mit einbezogen,
also hat hier der zu Begutachtende die volle Auskunfspflicht.
Ein MdE-Gutachten ist nur ein Gutachten für eine Einschränkung,
die den MdE-Wert beziffern soll.

Viele Grüße
Mareike
 
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