• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Staatsanwaltschaft tut nichts, bei unverschuldetem Verkehrsunfall mit Todesfolge

willi_84

Nutzer
Registriert seit
21 Dez. 2006
Beiträge
3
Hallo,
ich hatte vor 6 Monaten einen schweren Verkehrsunfall, welcher nicht durch mich verursacht worden war. In allen Aspekten (Geschwindigkeit ok., Vorfahrt ok., kein Alkohol, Fahrzeugzustand ok., etc.) trifft mich absolut keine Schuld. Verschiedene Gutachten und Zeugenaussagen wurden damals gemacht.

Leider ist bei diesem Unfall die 19-jährige Beifahrerin des Unfall verursachenden PKWs gestorben. Weitere 3 Insassen dieses Fahrzeuges und ich (ich war mit meinem PKW allein unterwegs, erlitt ein Schädelhirntrauma, Schnittwunden am linken Arm, war 5 Tage in stationärer Behandlung und lies mich aufgrund meines „seelischen Druckes“ nach 4 Wochen wieder arbeitsfähig schreiben) wurden zum Teil schwer verletzt.
Sachschaden entstand in einer Höhe von ca. 30.000,- €, welcher auch nur materiell und daher ersetzbar ist.
Obwohl ich nicht an diesem Unfall schuld war, tut mir der Tod dieses 19-jährigens Mädchens wahnsinnig leid. Ich habe 2 Kinder und Tag für Tag erinnere ich mich an dieses unbekannte Mädchen, fühle mit deren Eltern und spreche mir mein Versagen von damals zu.
Noch heute bin ich in Psychologischer Behandlung, weil mich die seelischen Belastungen „zerfressen“.
Der Unfallverursacher (Bruder des tödlich Verunglückten Mädchens) hingegen bekam bislang keine Strafe und verursachte inzwischen wieder Unfälle.

Einen Teil dieses schlimmen Unfalltages (bei welchen ich mich nicht an den Unfallhergang erinnern kann und so auf Polizei- und Gutachterangaben stützen muß) möchte ich abschließen, den Teil der Gerichtsverhandlung. Leider ist mir mein Rechtsanwalt bisher keine Hilfe gewesen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Akten bisher noch nicht herausgegeben.
Kann mir bitte jemand von Ihnen Tips geben, welche Möglichketen es noch gibt „etwas Bewegung“ seitens der Staatsanwaltschaft in ein solches stehengebliebene Verfahren zu bringen. Übrigens, die gegnerische Versicherung ist bisher nicht an mich heran getreten, ich sitze bislang auf all meinen Kosten. Daher habe ich auch, mit der Option "jeder Zeit den Antrag zurückzuziehen" Strafanzeige gegen den Unfallverursacher gestellt.
Danke vorab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Willi84,

erst mal herzlich willkommen im Forum...

Ich kann nur zu den einen Punkt etwas vermuten, die gegnerische Haftpflichtversicherung möchte abwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, bzw. abwarten was der Strafprozeß ergibt. Vielleicht ist sie deswegen noch nicht an Dich herangetreten. Aber meine Angaben sind ohne Gewähr, da ich leider mit einem Verkehrunfall noch nie involviert war, bzw. zu Gericht mit einem Verkehrsunfall involviert war.

Aber die andern können Dir sicherlich besser weiterhelfen.

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Willi,

ich hatte im September 2005 einen schweren Unfall bei dem der Verursacher gestorben ist. Ein 19 jähriger Mann.
Genau wie du war ich daran absolut unschuldig, was glücklicherweise auch ohne Augenzeugen geklärt werden konnte.

Trotzdem lief erstmal ein Verfahren gegen mich wegen fahrlässiger Köperverletzung mit Todesfolge - ohne das mir das mitgeteilt wurde.
Vielleicht ist es bei dem Verursacher deines Unfalls genauso? Die Ermittlungen laufen vielleicht noch? Dafür spricht auf jeden Fall, dass die Akten noch nicht rausgegeben werden. Damit können die sich wirklich grausam lange Zeit lassen! (Zum Beispiel weil man sich mit dem Gutachter nicht über den Preis für Fotos einigen kann... *grrr*)

Solange nichts bewiesen ist, gilt man in Deutschland als unschuldig. Deswegen ist vermutlich auch der Verursacher noch in Besitz des Führerscheins und rechtlich unbestraft.

Deine Mitleidsgefühle kenne ich genau. Ich war übrigens bis vorletzte Woche in Behandlung beim Psychologen. Gut Ding will Weile haben. Mittlerweile geht es mir aber - bis auf Schlafproblemen - gut.

Ich wünsche dir alles Gute und vor allem, dass die Akte bald kommt. Mir hat das damals sehr geholfen die zu lesen. Ich hoffe, der Verursacher sieht ein, was er angerichtet hat. Auch wenn er es nicht rückgängig machen kann...

Liebe Grüße - und schöne erholsame Feiertage
Southy
 
Hallo Willi,

die Staatsanwaltschaft müsste ein Emittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Unfallverursacher einleiten, also den Bruder der Getöteten und nicht gegen Dich. Da du unschuldig bist, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung deine Unkosten übernehmen. Das muss aber alles dein Anwalt wissen. Genauso kann dein Anwalt eine Akteneinsicht anfordern.

Eine Stafanzeige gegen den Bruder der Verstorbenen, ich weiß nicht, ist er nicht schon genügend gestraft, seine eigene Schwester getötet....

Grüße und alles Gute
Tucson
 
meine Antwort an Tucson und Southy zu "'Staatsanwaltschaft tut nichts..."

danke für die schnellen Antworten!
Ich sehe es genau so, daß der Bruder der verstorbenen Beifahrerin eigentlich für sein Leben lang genug bestraft ist. Ich habe mir die "Option Strafanzeige" lang genug überlegt und sie mit den Hintergedanken, diese jederzeit zurück zu ziehen, dennoch gestellt.
Sollte es im ersteren Gerichtsverfahren, welches von der Staatsanwaltschaft zu führen wäre (wegen fahrlässiger Tötung) seinerseits zu einer Einsicht und Vernunft kommen, dann werde ich meine Strafanzeige unter anderem auch aus Mitgefühl fallen lassen.
Mir ging es beim Stellen dieser Anzeige nicht um Bereicherung in irgendeiner Form, sondern um endlich den Verursacher zur Vernunft zu bringen, mit Raserei und Risiko im Straßenverkehr (er soll kein "unbeschriebenes Blatt" sein) aufzuhören um seinen "riskanten Fahrstil" endlich in den Griff zu bekommen.
Übrigens, mein Anwalt hatte bereits mehrfach um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft gebeten. Allerdings verweigert der Unfallverursacher und dessen Vater (war der Versicherungsnehmer) ihre Aussage. Hinzu kommt nun auch noch, daß die beiden anderen schwer verletzten Beifahrer Anzeige gegen den Unfallverursacher gestellt haben.
Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung will angeblich auch erst eine Akteneinsicht machen, um dann weitere Entscheidungen mir gegenüber zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen und ein besinnliches Weihnachtsfest allen Lesern in dieser Runde!
 
Hi Willi_84,

um auf deine ursprüngliche Frage zurück zu kommen:
du hast sehr wohl die Möglichkeit, Bewegung in den Fall zu bekommen.
Such dir einen kompetenten und engagierte Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und die Abwicklung von Personenschäden. Der beantragt in deinem Namen die Nebenklage. Alsbald bist du vom Status 0 (bist aufgrund fehlender Erinnerung ja nicht mal Zeuge) auf den des nebenklägers und damit aktiven Prozessbeteiligten gerutscht, kannst Beweisanträge stellen, Zeugen und Beteiligte befragen (lassen).
Du hast ganz andere Möglichkeiten, die sich hinterher auch bei der Schadensregulierung positiv bemerkbar machen können.
Der Strafprozess ist nicht so nebensächlich für die Schadensregulierung, wie viele immer sagen. Hier wird über Schuld entschieden und damit im Vorfeld auch über die Verschuldenshaftung, die hinterher von eminenter Wichtigkeit ist. Lass da bloß nichts anbrennen!

Gruß

Jambo
 
"'Staatsanwaltschaft tut nichts..."

Hallo Jambo,
danke für deine Antwort,
Mein Anwalt "nennt sich Anwalt für Verkehrsrecht" und teilt mir immer wieder mit, ohne die Herausgabe der Akten durch die Staatsanwaltschaft nichts machen zu können (da gebe ich ihm Recht). Die gegnerischere KFZ-Unfallversicherung beruht genau auch auf diesen Status. Mein Glück an der ganzen Sache war damals, daß mein Auto (Neuwagen mit Vollkasko) damals ca. 4 Wochen alt war und mein Autohaus mir sofort, nach dessen Totalschaden (eigentlich wollte ich kein Auto mehr fahren) einen anderen Neuwagen zur Verfügung stellte. Was nun mit deren Schadensregulierung geworden ist, weiß ich bis heute nicht, sollte mich vielleicht auch nicht interessieren.
Meine "Liebe zum Beruf" und mein Verantwortungsbewußtsein meiner Familie gegenüber „zwang mich innerlich“ dazu, meine Arbeit wieder fortzusetzen.

Wenn ich damals diesen Schritt nicht gemacht hätte, wäre ich heute sicherlich arbeitslos, würde kein Auto mehr fahren und wäre irgendwo in einer Nervenklinik untergebracht.
 
Top