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Staat "klaut" Schmerzensfeld

indie

Nutzer
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
1
Website
www.tecsystem.de
Also das finde ich unerhört. Ich habe als Umweltschützer vor 3 Jahren statt einem Auto lieber ein Motorrad gekauft.
Nun wurde ich vor knapp 3 Jahren vom Auto angefahren und brach mir dabei Becken, Rückgrat. Daneben wurde auch Daumen abgerissen und das Radiusköpfchen (Ellenbogen) gebrochen.
Nun war ich natürlich nicht mehr arbeitsfähig und, da ich mich kurz vor dem Unfall selbständig gemacht hatte, auch nicht angestellt.
Also nunmehr Morphium benötigeneder Mensch war ich lange gar nicht mehr und nun etwas arbeitsfähig. Nach den OPs und Anschlussheilbehandlung bekam ich etwas Schmerzensgeld. Und nun kommt der Hammer: Ich musste mich bei Hartz4 melden und dort gilt Schmerzensgeld als Vermögen, sodaß ich nicht mal Hartz4 bekomme, bzw mir das Schmerzensgeld als Vermögen gewertet wird.
Im Klartext: Ich mache Umweltschutz, werde angefahren, bekomme etwas Schmerzensgeld und dies wird mir sozsagen wieder weggenommen. Also wo leben wir eigentlich. Das hat doch alles mit einem Sozialstaat nichts mehr zu tun, oder?
Mittlerweile habe ich alles verkauft, was ich mal besass und fühle mich genötigt, zu stehlen.
Frher habe ich als Ingenieur massenhaft Steuern bezahlt und nun wird man behandelt wie der letzte Dreck...

Wem geht es ähnlich?
 
Hallo indie,

hast du einen rechtsmittelfähigen Bescheid hierzu bekommen oder nur die mündliche Aussage eines Sachbearbeiters?

Wenn du einen schrifltichen Bescheid hast: auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

Kapitel 2
Anspruchsvoraussetzungen

§ 11

Zu berücksichtigendes Einkommen
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1. Einnahmen, soweit sie als

a) zweckbestimmte Einnahmen,

b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,

2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.

......
unter 2. würde ich Schmerzensgeld einordnen. Was anderes sind natürlich Lohnersatzleistungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung (also Lohnausfall), das zählt zum Einkommen.

Schmerzensgeld wird ja für einen Körperschaden gezahlt - also keinesfalls für einen Vermögensschaden.

Zur Info hier noch den genannten § 253 BGB:
§ 253
Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Hoffe es hilft dir weiter!

Gruß Divegirl
 
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