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Stützrente

lupo1

Mitglied
Registriert seit
7 Dez. 2014
Beiträge
58
Ort
Oberhausen
Hallo zusammen.In dem Bescheid vom24.01.2012 über Anerkennung einer Berufskrankheit (BK2301) steht unteranderem.Ihre BK hat eine rentenberechtigte MdE nicht zur Folge. Die Entscheidung zu den Folgen der BK und zur MdE stützt sich auf das überzeugende Gutachten von Frau Dr.......vom20.12.2011. In dem Gutachten steht ´"Höhe der anerkannten MdE10%". Also hat die BG die Mde von 10% anerkannt oder etwa nicht. Für mich wäre das wichtig, da noch ein Gutachten (BK4103) der BG im Auftrag ist.Laut Gutachter wäre eine Berentung der BK angemessen.Deshalb wäre es für mich wichtig zu wissen,ob die 10% der BK2301 anerkannt sind. Vielen Dank im voraus. Lupo1
 
Hallo ´lupo1,

der Bescheid besagt im Moment nichts anderes, als keine rentenberechtigende MdE (mindestens 20 %) besteht. Mit diesem Bescheid ist nicht automatisch eine MdE von 10 % anerkannt.
Nach einem uralten BSG-Urteil darf die BG keine MdE unter 20 % in einem Bescheid feststellen. Nur dann wenn eine tatsächliche Stütz-MdE besteht (dies wird bei Dir aber erst in der anderen BK festgestellt) dürfen auch MdE Sätze unter 20 % festgestellt werden.

Gewissheit wirst Du erst dann haben, wenn die andere BK eine MdE von mindestens 10 % ergibt.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo ´Fender 01, Ich habe mir das HNO GA vom 20.12. 2011 noch mal durchgelesen. Darin steht unter 4. Minderung der Erwerbsf.(MdE) durch berufl. Lärmschwerhörigkeit-
4.1 MdE für den berufsbedingten Hörverl. ggf. einschl. Tinnitus 10% 4.2 Beginn der BK-bedingten MdE von 10% ab 8.6.2009.(s.Bl.116 der akte) ------------------- Ich war wohl 2009 bei meiner HNO Ärztin ,die auch die Schwerhörigkeit fest- gestellt hatte. Vieleicht hatte sie die BK. der VBG gemeldet und diese hat nach dem Befund geurteilt. Ich habe auf keinen Fall, Bescheid über diese Vorgänge erhalten.Die VBG muß wohl eine Akte angelegt haben,in der die BK mit 10% angegeben ist. Gruß Lupo1
 
NUR 10% für berufsbedingte Hörschädigung, einschl. Tinnitus :confused:
das ist wohl ne geringgradige Schwerhörigkeit auf nur einem Ohr
mit zeitweiligen Tinnitus :confused: oder wie soll man sich das vorstellen
DA würde mich mal das Ton- und Sprachaudiogramm interessieren :eek:

bei welchen Gutachter warst denn :( Brusis (Institut für Begutachtung, Köln)
schau vielleicht mal nach in den „Königsteiner Empfehlung“ (2012)
Bei chronischen Tinnitus, der nicht mal mit einem Masker zu beheben geht
kannst max. 10% berechnen, bei leichten ständigen vielleicht 5%

Die BG ist verpflichtet eine lückenlose Verwaltungsakte zu führen,
DU hast das Recht jederzeit Akteneinsicht zu nehmen,
im Klagefall auch über das Gericht.
Wenn die BG servicefreundlich ist schickt sie Dir eine Kopie zu
kannst ja versuchen eine Kopie als CDrom zu beantragen
besser ist es aber das Original einzusehen
weil elektronisch geführte Verwaltungsakten haben mit Lücken im Verlauf

schau Dir dies mal durch:
Schriftenreihe
Rechtsberatung für blinde und sehbehinderte Menschen


http://www.dvbs-online.de/cmsadmin/download/schriften32.htm
 
Hallo Lupo1
Bei welchem HNO Gutachter warst du??
oder könntet ihr mir im Raum NRW HNO Gutachter empfehlen nach BK2301
mit besten Grüßen
Murak
 
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