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Sprunggelenksverletzung

Lothar69

Nutzer
Registriert seit
15 März 2007
Beiträge
5
Hallo zusammen,

zu allererst die Versicherungsdaten: Unfallversicherung (AUB 2000) 100.000,- Euro Grundsumme mit Progression 540 Prozent vereinbart.

Im Dezember hatte ich einen Unfall (wie schon einmal beschrieben) bei dem ich mir eine Aussenbandruptur mit osteochondraler Läsion zu zog.

Nach Begutachtung erhielt ich folgenden Schrieb:

"Ausweislich der vorliegenden Erkenntnisse erlitt der Versicherte bei dem geeigneten Unfall am 3.12.06 neben einer fibularen Bandruptur li. auch gleichzeitig eine osteochondrale Verletzung am li. Sprungbein innenseitig im belasteten Anteil.

Die derzeitige Gebrauchsbeeinträchtigung des li. Fusses wird eingeschätzt auf 2/10-Fusswert."

Die Versicherung will mir eine Vorabzahlung von 4500 Euro zahlen, den Rest nach 3 Jahren. Soweit so gut.

Allerdings hatte ich vor einigen Jahren am gleichen Bein eine vordere Kreuzbandruptur plus 80% Entfernung des Innenmeniskus. Dieser Unfall wurde damals ebenfalls von der gleichen Versicherung begutachtet und auch gezahlt. Damalige Einstufung 28%.

Jetzt meine Frage, eigentlich müssten doch die 9 % der jetzigen Verletzung zu den schon vorhandenen Prozenten dazu gerechnet werden. Ich bin durch diese beiden Verletzungen ja wirklich ziemlich eingeschränkt. Da ich mich hier nicht auskenne möchte ich Euch fragen, ob ich das jetzige Gutachten bzw. die Zahlung anerkennenl, oder das ganze neu berechnen lassen soll.

Grüße Lothar
 
Hallo Lothar,

Du hast aus einem Erstschaden eine Vorinvalidität von 28 % (wurde schon abgerechnet) und aus einem Zweitschaden eine Invalidität von 9 %, somit eine Gesamtinvalidität von 37 %.

Deine Frage: Welche Invaliditätsleistung ist vom Versicherer zu erbringen, für 9 % Invalidität oder für 37% Invalidität abzüglich der schon erhaltenen Leistung für 28 %?


In den folgend zitierten Bedingungen (zur AUB 88, bitte genau mit Deiner AUB 2000 vergleichen) habe ich die Tabelle bis auf die relevanten Invaliditätsgrade gekürzt und die zu erbringenden Leistungen bei 100.000 Euro Grundsumme berechnet.


Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
(Progression 540%) - sofern vereinbart -


§ 7 I. der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) wird wie folgt erweitert:

1. Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen der Nummern (2) und (3) des § 7 I. AUB 88 zu einer
dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, wird der Berechnung der
Invaliditätsleistung die nachstehende Tabelle zugrunde gelegt:


Invaliditätsgrad 9 %, Leistung von der Invaliditätsgrundsumme: einfach = 9.000 Euro

Invaliditätsgrad 28 %, Leistung von der Invaliditätsgrundsumme: 34 % = 34.000 Euro

Invaliditätsgrad 37 %, Leistung von der Invaliditätsgrundsumme: 70 % = 70.000 Euro


2. Invaliditätsgrade mit Dezimalstellen werden auf die nächst höhere ganze Zahl gerundet.

3. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung
oder deren Folgen mitgewirkt, so wird der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des
Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. Für diese Progressive Invaliditätsstaffel
findet § 8 AUB 88 keine Anwendung.​


Was muss der Versicherer zahlen?
9.000 Euro oder (70.000 – 34.000) = 36.000 Euro ?


Nummern (2) und (3) des § 7 I. AUB 88

(2) beinhaltet die Gliedertaxe

(3) Wird durch den Unfall eine körperliche ..... Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen. Diese ist nach (2) zu bemessen.

______________

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sieht man das Fußgelenk nur für sich, dann gilt ein Invaliditätsgrad von 9 %
2. Sieht man die Gesamtinvalidität von 37 %, sind 28 % Vorinvalidität abzuziehen.

In beiden Fällen sind für einen Invaliditätsgrad 9 % Leistungen zu erbringen.

Gruß
Luise
 
Hi Luise,

danke für die Antwort, so in etwa hatte ich mir das ausgerechnet. Kann ich jetzt gegenüber der Versicherung verlangen, dass die Gesamtinvalidität herangezogen wird. Die Versicherung hatte mir ja geschrieben, dass sie die 9 % zahlt, allerdings ohne die Vorherigen Prozente mit einzubeziehen. Nun noch etwas, ich hatte damals noch eine Grundinvaliditätssumme von 100.000 DM mit einer Progression von 360 %, dh. ich habe damals nicht die Summe bekommen, die ich heute bekommen hätte, spielt das hier eine Rolle, oder kann man nur von den Prozenten ausgehen.

Grüße Christof
 
Hallo Lothar,

Du kannst vom Versicherung verlangen, dass die Gesamtinvalidität von 37 % herangezogen wird –und dann? Dann werden Dir von der Gesamtinvalidität 28 % Vorinvalidität abgezogen, es bleibt bei 9 %!

Von der derzeitigen Gesamtinvalidität wird die Vorinvalidität abgezogen, nur für diese Differenz besteht ein Leistungsanspruch und auch nur für die jetzt vereinbarte Versicherungssumme. Damals hattest Du eine andere Versicherungssumme vereinbart, dafür Prämien gezahlt und vereinbarte Leistungen erhalten.


Gruß
Luise
 
Ok danke das reicht mir, im Moment will die Versicherung die vorherigen Prozente nicht heranziehen und mir nur 9000 Euro zahlen, dann weiss ich, woran ich bin und werde entsprechende Schritte einleiten. Vielen Dank für die Info.
 
Hallo Luise nochmal,

ich hatte jetzt, wie angekündigt, Widerspruch eingelegt. Allerdings blieb dies erfolglos. Die Versicherung hat (da ich eine Kontonummer angegeben hatte) mir die 4500 Euro Vorschuss überwiesen. Sie weist eine höhere Zahlung von sich, da der Unfall mit Kreuzbandriss und Meniskusresektion 1995 war. Die Versicherung sagt jetzt, dass eine Verschlechterung bis max. 3 Jahre nach dem Unfall geltend gemacht werden kann. Nichts desto trotz bin ich doch damals auf 28% eingestuft worden, nach Auskunft der Versicherung sind diese Prozent nach 3 Jahren "verfallen" und die 9 prozent vom jetzigen Unfall können daher nicht drauf gerechnet werden, da der Unfall von damals reguliert wurde. Klar ist, dass der Unfall von damals reguliert wurde, darauf kommt es mir auch gar nicht an. Auch die 9 % sind meiner Meinung nach völlig in Ordnung, nur nach Deiner Berechnung komme ich ja jetzt in eine andere Progressionsstufe, dh. die Differenz müsste die Versicherung doch zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich hier richtig liege, wenn ja, gibt es hier irgendwelchen rechtlichen Hintergrund, bevor ich nun den Rechtsanwalt einschalte. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüss Lothar
 
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