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Sprunggelenk Weber C Fraktur

Gerda

Nutzer
Registriert seit
21 Sep. 2008
Beiträge
1
Hallo,
es wurde ein Gutachten von einen Privatgutachter (Chefarzt) nach einer Weber C Fraktur erstellt, was nicht korekt ist und Unterstellungen negativer Art waren. Der ärztliche Direktor dieses KH war nicht für eine Beschwerde zuständig. Kann mir jemand sagen, wer die nächst höhere Instanz für eine Beschwerde ist.
Mit freundlichen Grüßen Gerda
 
Hallo Gerda,
aufgrund der abgespeckten Darstellung eines wohl existierenden Gesamt-
zusammenhanges kann die Frage nicht seriös beantwortet werden, zumal
nicht einmal erkennbar ist, welchen Sinn die relevante Beschwerde haben
soll ?
Besonders verwirrend : "es wurde ..." (gemeint ist vermutlich der Auftrag-
geber der Begutachtung / BG, PUV. Sozial- oder Zivilgericht ) ;
"von einen Privatgutchter (Chefarzt)..." (soll damit etwa gemeint sein,
daß dieser Chefarzt ein privates Gutachten erstellt hat, nämlich im Auftrag
von Gerda ? In diesem Falle wäre das KH tatsächlich nicht zuständig für
die beabsichtigte Beschwerde, da für die private Begutachtung allein der
begutachtende (Chef-) Arzt haftet. Ergo wäre wegen einer ärztlichen
Fehlleistung, hier z.B. die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht etc.,
die Beschwerde an die Landesärztekammer zu richten (in besonderen
Fällen zugleich auch an die Kassenärztliche Vereinigung des jew.Landes).

Und weil erfahrungsgemäß eine Beschwerde weder eine nachträgliche
Änderung des relevanten Gutachtens bewirkt, noch als effiziente rechts-
relevante Maßnahme dienen kann, so kommen wir wieder am Anfang an,
nämlich, stellen Sie Ihr Problem dem Forum relativ ausführlich dar und
Sie dürften dann geeignete Empfehlungen erhalten, unter anderem die,
daß Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht brauchen.

MbG
Donqui
 
Weber C

Hallo,
ich hatte im Oktober 2006 eine Sportunfall mit einer Faktur des Sprunggelenkes mit der Diagnose Weber C. Meine private Unfallversicherung hat den Schaden mit 7% Invaliditätsgrad anerkannt.
Ist dieses OK oder zu hoch/ zu niedrig bewertet?

Danke und Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,

leider hast Du Deinen Fall viel zu kurz dargestellt, um darauf eine seriöse Antwort geben zu können. Um sich ein Bild machen zu können, solltest Du schon den Unfallhergang, den Behandlungsablauf mit evtl. Komplikationen und vor allem den verbliebenen Dauerschaden beschreiben.

%te gibt's nicht auf die Diagnose, sondern immer nur auf die dauerhaften Unfallfolgen. Es kommt z.B. auch vor, dass nach einem Unfall alles folgenlos ausheilt, dann gibt's auch keinen Invaliditätsgrad anerkannt, wobei allerdings mögliche Unfallspätfolgen zu berücksichtigen sind. Aber erfahrungsgemäß ist es so, dass man Unfallspätfolgen um so schlechter anerkannt bekommt, je später sie sich nach dem Unfall einstellen.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,
Danke für die schnelle Antwort. Der Unfall ereignete sich bei einem Fußballspiel. Ich habe war nach dem Unfall 10Tage im Krankenhaus. Die Innen- und Außenbänder waren abgerissen und eine Fraktur (Weber C) am linken Sprunggelenk.
Nach der ersten Operation wurde das Wadenbein geschient (Platte mit acht Schrauben) und an das Schienbein fixiert. Ich konnte das Bein sechs Wochen nach der Operation nicht belasten und musste mit Krücken laufen. Nach Ablauf dieser Zeit wurde die Fixierschraube entfernt. Vierzehn Monate nach dem Unfall wurde das Restmaterial (Platte, Schrauben) entfernt.
Auf dem Spann habe ich Bereich die berührungsunempfindlich sind (hatte Wassereinlagerungen nach der OP, die mit einer manuellen Lymph Drainage abgebaut worden) weiterhin bekomme ich Schmerzen im linken Bein, wenn es in der Luft baumelt. Dieses sagte ich auch meinen behandelnen Arzt, der ein Gutachten für die Versicherung schrieb.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,
Bernhard hat schon die richtigen Forderungen zur Beantwortung gestellt, aber Du hast nur einen Teil beantwortet. Die PUV wird nur für die verbleibenden Schäden aufkommen. Dazu hast Du aber nichts gesagt. Die PUV leistet nicht für Schmerzen oder Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Einzig die verbleibenden Schäden interessieren da.

Gruß von der Seenixe
 
HI,
ich habe ein teilweise tauben Spann, eingeschränkten Bewegungsbereich des Knöchels und kann den Fuß nicht mehr so belasten, wie vor dem Unfall (verständlich).

Gruß Andreas
 
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