Hallo,
es wurde ein Gutachten von einen Privatgutachter (Chefarzt) nach einer Weber C Fraktur erstellt, was nicht korekt ist und Unterstellungen negativer Art waren. Der ärztliche Direktor dieses KH war nicht für eine Beschwerde zuständig. Kann mir jemand sagen, wer die nächst höhere Instanz für eine Beschwerde ist.
Mit freundlichen Grüßen Gerda
es wurde ein Gutachten von einen Privatgutachter (Chefarzt) nach einer Weber C Fraktur erstellt, was nicht korekt ist und Unterstellungen negativer Art waren. Der ärztliche Direktor dieses KH war nicht für eine Beschwerde zuständig. Kann mir jemand sagen, wer die nächst höhere Instanz für eine Beschwerde ist.
Mit freundlichen Grüßen Gerda