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Sprechstundenhilfe

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,


mir ist heute zum X-ten mal passiert, dass schon bei der Termin Vereinbarung
die Sprechstundenhilfe meinte: Das ist aber kein BG Unfall bzw BG Sache.

Frage mich allen ernstes, woher will die Sprechstundenhilfe das Wissen, ist
Sie Arzt (in), kann es sein dass hier schon Lobbyarbeit gemacht wird?

Welche Erfahrungen habt Ihr?
 
Hallo oerni,

das hängt mit den 10 Euro zusammen die man pro Quartal bezahlen muss!
Bei mir ist es ähnlich ich werde auch jedesmal gefragt ob ich die Gebühr dabei habe! Nach mehrmaligen Widerspruch läuft dies heute -bei der WS.
Dies mit dem Arm auch eigentlich BG- Fall läuft noch bis zur Klärung über KK! Es ist ein ständiger Kampf

Bei der Apotheke geht es gleich weiter, da verlangt man neuerdings hier (BW) auch bei BG-Rezepten eine Zuzahlung. Ich habe allerdings eine Apotheke in der Nähe wo man noch nach Gesetz handelt!
Denn es zermürbt schon ein wenig wenn man ständig erklären muss, dass steht im Gesetz (bei BG-Rezepten brauch man nichts zuzahlen!).

Aber Mancher sagt halt bevor ich mich da Stundenlang rum ärgere zahle ich halt die 10 Euro odgl.. Ja und die Apotheker sind froh nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist!

VG Joachim
 
Hallo Oerni,
Frage doch mal diese Sprechstundenhilfe, ob sie das Recht hat, dies hoheitliche Aufgabe der BG zu entscheiden? Nein, im Brustton der Überzeugung, nein, sie entscheiden dies nicht. Wenn ich der Meinung bin, dies hängt mit dem Unfall zusammen, dann sage ich dies bereits vorneweg klar und deutlich an, meist gibt es die Termine sogar viel schneller. ;)
Meist sind die Schwestern mehr auf Draht als Du denkst, aber betrachte sie als Partner und behandle sie auch so...dann wirst Du sehen, sie behandeln Dich auch so.

Wegen der Praxisgebühr.....nein, aufheben und von der BG zurückfordern. Dies auch bei jeder Zuzahlung bei der Apotheke. Falls die BG dies nicht erstattet, gleich Bescheid darüber verlangen und dann in den Widerspruch gehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,


ich hatte Ihr gesagt ich hätte eine Überweisung des D-arztes zur Weiterbehandlung, das hat Sie nicht intressiert.

Habe mich jetzt direkt per eMail an die durch den D-Arzt vorgeschlagene
Ärztin in Verbindung gesetzt.

Werde weiter berichten.

Es ging nicht um 10 Euro Praxisgebühr und auch nicht um Zuzahlung der Apotheke, da widerspreche ich schon gleich immer oder
sage gleich zum Arzt nur das Medikament
 
Hallo Oerni,

ich gebe bei unfallbedingten Arztbesuchen der Sprechstundenhilfe meine BG Adresse und die Unfallnummer (habe ich im Portemonaie). Halt genau so wie man den Sprechstundenhilfen die Krankenkarte gibt. Hatte noch nie Probleme.
Die hatten alle Infos zur Abrechnung und gut so.
Neu ist mir ebenfalls die Zuzahlung bei Medis. Diese anscheinende Neuerung habe ich noch nicht mitbekommen, oder hier überlesen.

Grüße Kasandra
 
Hallo,

es gibt nach wie vor keine Neuerung, dass Medikamente bei BG-Behandlung bezahlt bzw zugezahlt werden muß. Hatte dieses 2007 mal mit einer Bandage, dieses wurde aber auch sofort geklärt und durch die BG übernommen.

Das SGB VII würde eine Zuzahlung nicht zulassen und müßte dann geändert werden.

Gruß von der Seenixe
 
Habe ich zufällig gefunden müßte demnach noch gültig sein! Gruss Joachim


19.05.2005 | 10:00 Uhr
Praxisgebühr & Co.
Keine Zuzahlungen für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung


Hamburg (ots) - Wer bei der Arbeit einen Unfall erleidet und zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen. Darauf weist die VBG, eine der gesetzlichen Unfallversicherungen hin. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen für Versicherte keinerlei Eigenbeteiligungen an.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Dabei sind Zuzahlungen wie eine Praxisgebühr oder Eigenbeteiligungen an Kosten z.B. für Medikamente oder Physiotherapie für Unfallverletzte und Berufserkrankte kein Thema. Dasselbe gilt bei Krankenhausaufenthalten oder bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.
Versicherte, die dennoch im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Zuzahlung geleistet haben, sollten zunächst mit ihrem behandelnden Arzt klären, ob hier ein Versehen vorliegt oder die Zuzahlung möglicherweise zu Recht für eine zusätzliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt ist.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert mehr als 25 Millionen Personen: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den über 500.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Pressekontakt: VBG Daniela Dalhoff PR-Referentin 22281 Hamburg Tel.: 040 5146-2525 Fax: 040 5146-2255 daniela.dalhoff@vbg.de
 
Hallo,

wurde schon von einer Ärztin abgewiesen, weil der BG Kram zu viel Schreibarbeit ist. Über die KK könnte sie mich aber dran nehmen.
Hatte auf den Termin 7 Wochen gewartet und vorab am Telefon mitgeteilt
das es ein BG Fall ist.

Gruß
Gerd
 
Mal aus dem Nähkästchen erzählt...

es gibt Fortbildungsveranstaltungen wo Arzthelferinen gezielt darauf "geschult" werden den Satz " Dies ist aber kein Arbeitsunfall " dem Patienten zu offerieren..

Es gibt aber auch Arzthelferinen die diesen Satz vergessen nach der Fortbildung ! Weil sie im privaten Bereich selber die Machenschaften der BG und deren Auswirkungen am eigenen Leib erfahren haben !


MfG Maik
 
Hallo Oernie,

ich hatte hier ja auch schon mal ähnliche Probleme angesprochen, dass z.B. eine Rheumatologin sich gestreubt hat, mich ala BG-Fall zu behandeln, obwohl ich auch eine bg-liche Überweisung dabei hatte... Man muss da auch ziemlich aufpassen: schnell hat man eine BG-unabhängige Diagnose:eek:...

Und mit der Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung ist es mir auch schon mal so ergangen, da ein Khs. wo ich operiert wurde, keinen D-Arzt hat und ich als Notfall hin musste. Das Geld habe ich mir dann aber von der BG wiedergeholt - ohne Probleme!

Deshalb immer Quittungen aufheben! Und bei einem Arztwechsel bzw. Überweisung vorher anrufen, ob sie auch Arbeitsunfälle annehmen... das erspart den Weg und evtl. Ärger - meine Meinung:rolleyes:!

VG Santafee
 
Hallo,
ich warte schon jedesmal auf den Satz: "Ihre Heilbehandlung ist aber abgeschlossen, jetzt müssen wir über die KK abrechnen".
Aus diesem Grund nehme ich jedesmal eine Kopie des Anschreibens meiner BG an den Arzt mit in dem steht:" Herr/Frau.....ist aufrund eines Arbeitsunfalls in der beruflichen Rehalibitation und darf selbstverständlich weiterhin über uns abgerechnet werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an mich unter tel:......... "(SB der BG ).
Sollte der Arzthelferin eigentlich peinlich sein, aber es passiert immer wieder.
Gruß Micky Mouse
 
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