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Spondylodese L1-L3, Invaliditätsgrad?

Penguin

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Okt. 2016
Beiträge
8
Hallo,

Bei einem Unfall vor ein paar Wochen habe ich mir folgende Verletzungen zugezogen:
* Berstungsfraktur LWK2 + inkomp. Querschnitt
* Prozessus Lateralis Fraktur BWK 9+10 (was auch immer das ist ;))
* Deckplattenfraktur BWK 5

Hatte großes Glück, bis auf herabgesetzte Sensibilität am rechten Oberschenkel und komischem Texturgefühl der linken Fußsohle hat es motorisch messbar nichts erwischt und ich kann normal gehen.

Repariert hat man den LWK2 mit einer Spondylodese von LWK1 bis LWK3, die anderen Wirbel lässt man von sich aus heilen. Eine Bewegungseinschränkung der LWS wird bleiben, ev. werden sich die Nachbarsegmente verstärkt abnutzen (aktuell schmerzt das Segment direkt unter der Versteifung - hoffe das gibt sich mit der Zeit).

Meine Unfall-Versicherung zahlt ab 10% Invalidität - ich habe allerdings überhaupt keine Idee, wie 10% zu werten sind. Soll ich das Ganze weiterverfolgen, oder ist es wahrscheinlich unnötiger Ärger? :confused:

Danke im Voraus :)
 
Hallo Penguin,

Wenn du nicht hinter her bist bekommst du nach der ersten Begutachtung ein schreiben das der bleibende Schaden noch nicht eingeschätzt werden kann und daher noch nichts abgerechnet werden kann!

Heftige verletzungen! Motorrad oder Auto?

Schmerztagebuch wird geführt?

Mfg

GSXR

Der Gutachter bewertet nur was du Ihm angibst wenn es sauber beschrieben ist!
 
Meine Unfall-Versicherung zahlt ab 10% Invalidität - ich habe allerdings überhaupt keine Idee, wie 10% zu werten sind. Soll ich das Ganze weiterverfolgen, oder ist es wahrscheinlich unnötiger Ärger? :confused:

Hallo Penguin,
auf jeden Fall musst Du das weiterverfolgen,ansonsten verstreichen Fristen und ich denke mal Du hast die Unfallversicherung doch genau für so einen (Un-)Fall abgeschlossen.
Über die genaue % Zahl(verbleibende Invalidität) kann man jetzt so früh nach dem Unfall noch keine Angaben machen da die Bemessung der Invalidität außerhalb der Gliedertaxe ist und der Heilungsverlauf bei jedem anders ist.
Ich bin zur Zeit bei 30% bei der Invalidität meines Rückens(2,5 Jahre nach Unfall), hatte ne instabile Fraktur BWK 11+12,mittlerweile ne dorsale und ventrale(Cage) Spondylodese drin und sehr starke Bewegungseinschränkungen . Eine Begutachtung steht noch zum Ablauf der 3.Jahresfrist an,die garantiert nicht besser als die 1.ausfällt eher schlechter also min.30% auf Dauer.
In deinem Fall ist es erstmal wichtig das der Unfall der PUV gemeldet ist!
Denn muß Dir ein Arzt bestätigen,das ein dauerhafter Schaden bleibt, in meinem Fall hats mein Hausarzt gemacht,die Formulare dafür erhältst Du von deiner PUV.
Wenn Du diese Invaliditätsanmeldung denn bei deiner PUV eingereicht hast werden die eine Begutachtung veranlassen ,wo denn der Invalitätsgrad (%) bestimmt wird. Meine Erstbegutachtung war nach 18 Monaten.

LG Hotte
 
Vielen Dank für die Ratschläge :)

Das Formular wurde schon im Krankenhaus ausgefüllt - ich werde mich einfach mal bei der Versicherung melden, dass ich bei der Nachkontrolle erfahren habe, dass die Versteifung dauerhaft bleiben wird.

Hotte: Über 2 Jahre nach der OP und noch immer Einschränkungen, oh weh :/ - ich "realisiere" auch erst schön langsam, dass es wohl nicht mehr so wird wie davor :/

Gsxr1983: Gleitschirm-Unfall, hatte mich bei der Landung etwas verschätzt.
Schmerztagebuch führe ich mom noch keines, weil für mich die Schmerzen nach der OP noch "normal" waren - also noch nicht so viel Zeit verstrichen ist, dass ich es als chronisch eingeschätzt hätte. Hilft dies für den Gutachter?

Lg
 
Ich nochmal,jap die Einschränkungen und Schmerzen werde ich in meinem Leben nicht mehr los,soviel ist sicher,ich wäre schon froh wenn sich der Zustand mal in irgendeinen Zustand stabilisieren würde,so daß man sich drauf einstellen kann aber dies ständige auf und ab nervt schon gewaltig:(.

Nochmal zu Deinem Fall,die Unfallmeldung wurde ja anscheinend vom Krankenhaus bei Dir erledigt das ist schon mal gut, wichtig ist jetzt aber auch das eine Invaliditätsmeldung (schriftlich,binnen 12 Monaten,vom behandelnden Arzt)bei der PUV erfolgt. Diese hat noch nichts mit dem Invaliditätsgrad zu tun,nur das der behandelnde Arzt bescheinigt das eine dauerhafte Einschränkung zurückbleibt (in deinem Fall Implantat).
Ohne die Invaliditätsmeldung lässt die Versicherung die Meldungsfrist einfach verstreichen (egal was Sie sagen,es muss alles schriftlich) und beruft sich später darauf das die Invalidität zu spät gemeldet worden ist so dass Sie die nicht entschädigen müssen...:mad:.

LG Hotte
 
Hallo Penguin,

Unsere Erfahrung sagt das du dran bleiben musst!

Führe ein Schmerztagebuch, mit Medikamente. Gleitschirmspringen und weiteres wird nun sicher fraglich sein!

Hast du dich schon Informiert wie es mit deiner Wirbelsäule weitergehen wird? Einschränkungen usw?

MfG


GSXR
 
Kündigung

Na toll, kaum habe ich das "Reizwort" Invalidität schriftlich verwendet, kündigt mir die Versicherung. Für den aktuellen Schadensfall nicht schlimm, bin allerdings gespannt welche Schwierigkeiten mir diese Kündigung machen wird, wenn ich erneut eine Unfallversicherung abschließen möchte...
 
...nach einem Schaden haben sowohl VN als auch Versicherer, das Recht, außerordentlich zu kündigen. So steht es jedenfalls in vielen Verträgen. Deinen Ärger kann ich gut nachvollziehen, aber es ist wohl nicht zu ändern. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Penguin,

Ein Schmerztagebuch ist meiner Meinung nach wichtig, da du lernst mit deinem Handycap um zu gehen. Darauf hin gibst du deine Einschränkung an Arzt und Gutachter falsch weiter! Mein Bsp. nach meiner Reha fragte mich ein Arzt wie es mir geht, ich Antwortete das es mir sehr gut geht und ich fast keine Schmerzen hätte! 1 Woche zuhause war ich Kernschrott, in der Reha war ja etwas Schwimmen, Gymnastik, Massage und viel Freizeit die ich im liegen verbracht habe.

Es geht darum das man sich ehrlich eingesteht was und wie sehr sich etwas verschlechtert hat!

Mit freundlichen Grüßen

Gsxr

Von mir die besten Genesungswünsche.
 
Hallo zusammen, ich bin auch neu. Ich habe mir auch komplett den 1. LW gebrochen, einen Ersatzwirbelkörper eingesetzt bekommen und wurde von TH12-L2 versteift.

Muss es denn das Formular der Versicherung sein, oder reicht ein arztbericht, in dem bestätigt wird, dass welche Dauerschäden entstanden bzw. geblieben sind?

Bei wem könnte ich ein privates Unfallgutachten (gerichtlich verwertbar) über die Folgen des Unfalls erstellen lassen- habt ihr hier einen guten Arzt? Eigentlich wollte ich zu Prof. Dr. S. In Tübingen- aber die Forumsberichte schrecken mich sehr ab.

Ich brauche ein Gutachten in Bezug auf die Nervenwurzelschädigung im LWS- Bereich und Bewegungseinschränkung um einen Invaliditätsgrad definieren zu lassen können.

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

Lg bora2001
 
Hallo Bora2001,

Herzlich willkommen hier im Forum.

Gib uns doch erst mal etwas Input:

Was ist passiert?

Wie geht es dir?

Welche Einschränkungen?

Bist du bereits vor Gericht oder warum möchtest du ein Privates Gutachten? Hast du einen Ra?

Hast du alle deine Arzt-, Rehaberichte usw? Sind dir diese bekannt? Stimmt deine Einschätzung mit diesen überein?


So und dann machen wir weiter! Erst mal cool bleiben oder muss das morgen geklärt sein?



MfG



GSXR
 
Hallo,
Hatte mir den 1. Lw gebrochen.
Op. Künstlicher Wirbelkörper und Versteifung Lw2 - Bw12.
Habe den Unfall sofort bei meiner Unfallversicherung gemeldet. Die Versteifung und der künstliche Wirbelkörper wurden in 2 OPs durchgeführt.
Nach knapp einem Jahr 4 Wochen Reha. Habe für alle Aufenthalte im Krankenhaus und Rehaklinik Krankenhaustagegeld bekommen.
Als ich von der Reha kam, bekam ich unaufgefordert Post von der Unfallversicherung mit dem Hinweis, das ein bleibender Schaden binnen 14 Monaten angemeldet werden muss und dem Formular der Anmeldung eines bleibenden Schadens, das der Arzt ausfüllen musste.
Daraufhin hat mich die Versicherung zum Gutachter geschickt, der ein Invaliditätsgrad von 10% bescheinigte.
14 tage später hat die Versicherung 10%der Versicherungssumme gezahlt.
Vor Ablauf von 3 Jahren nach dem Unfall habe ich das Recht eine erneute Begutachtung einzufordern.
Bei mir hat das reibungslos geklappt.
Eine höheren Grad der Invalidität bekommt man zum größten Teil nur wenn es neurologische Ausfälle gibt. Habe mich natürlich schlau gemacht und recherchiert.
Liebe Grüße und viel Erfolg
 
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