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Spiel auf Zeit: wenn die Versicherung nicht zahlt

Hallo VomSee,

danke für den Link. Ist sehr interessant. Vor allem der Hinweis, dass sich das Bundesjustizministerium mit der Verzögerungstaktik befasst. Daher würde es wohl Sinn machen, wenn sich alle betroffenen mal entsprechende Meldungen machen.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo Scheitholz,
der Beitrag ist jetzt 5 Jahre alt. Nicht der Thread sondern der Videobeitrag. Geändert hat sich seit diesem Zeitpunkt wenig. Wenn Du beim Justizministerium anfragst, man ist sicher immer noch in der Prüfung....
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von solchen Beiträgen, nur die Versicherungen sitzen diese Themen immer wieder neu aus.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo

ich glaube die Frau aus dem Film ist dabei mit einem neuen Anwalt den Falschgutachter zu verklagen, unbestätigt.

MFG Marima
 
Es gab dann noch den Filmbeitrag " versichert und verloren" in dem Prof. Dr. U. Gresser zu Wort kommt und mein zweit liebster Gutachter in München Dr. Löster mit ca. 300 GA/Jahr sich outet. (im Negativen Sinn gemeint)
 
Auszug aus Der Standard vom 12.01.2016:
Der oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit den Folgen der Reform zur Invaliditätspension. Es geht um die Frage der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die vor zwei Jahren zur Eindämmung der Invaliditätspension eingeführte Reform beschäftigt die Gerichte…….

……Allerdings hat das Höchstgericht dabei klare Vorgaben gemacht: Um die – dauerhafte – Berufsunfähigkeit zu verneinen, reicht die Einschätzung einer „möglichen Besserung“ des Gesundheitszustandes nicht. Vielmehr müsse die Genesung wahrscheinlich sein. Usw.

Spruch des LG Feldkirch vom 15.12.2012
Unter Punkt i)
Der Gesundheitszustand wäre aus neurologisch-psychiatrischer Sicht prinzipiell besserungsfähig durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung mit Aufarbeitung der psychischen Krankheitsmechanismen. Die Erfolgsaussichten sind hier nur als mäßig einzustufen. Wahrscheinlicher ist, dass sich der Gesundheitszustand nicht in Kalküls relevanter Weise verbessern wird es besteht internistischerseits begründete Aussicht, dass sich der Gesundheitszustand der klagenden Partei bessern wird, nach Ablauf von sechs Monaten nach der Pulmonal Embolie (Lungeninfarkt bds.) wären auch überwiegend mittelschwere Arbeiten möglich. Aus orthopädischer Sicht ist keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten.

Das Gutachten von 2012 hatte jedoch das Vorgutachten aus dem Jahr 2009 als Basis. Damals waren noch keine posttraumatischen radiologischen Befunde der HWS vorhanden.
Röntgenbefunde für das Gutachten von 2009:
Rechtes Sprunggelenk a.p. seitlich vom 06.11.2009
Rechtes Knie a.p. seitlich, sowie Patella tangential (3 Bilder) vom 06.11.2009
LWS a.p. und seitlich vom 06.11.2009
Alles unauffällige Befunde

Spruch des Urteils vom13.06.2013:
Die Erfolgsaussichten für eine Heilbehandlung sind gering.

Demzufolge habe ich gemäß Urteil des OGH Anspruch auf eine Invalditätspension.

Sämtliche vom Gericht bestellten Sachverständigen sahen keine Verletzungen der Halswirbelsäule - Instabilität C1-C2, C3-C4, C4-C5
Frakturen C1, C3, C4, C5
private Gutachten und Untersuchungsergebnisse wurden bei Gericht nicht anerkannt.
 
Hallo Waschbaer,

in Österreich ticken die Gerichtsuhren etwas anders, als in Deutschland. Grundlegend geht es zwar in beiden Ländern in dieselbe Richtung, jedoch ist es in Österreich etwas schwieriger den Gerichtsgutachter anzugehen, wobei es nicht unmöglich ist.

Der Gerichtgutachter hat in Österreich eine andere Stellung, als in Deutschland. Das sieht man auch daran, dass der Gerichtsgutachter in Österreich quasi neben dem Richter am Richtertisch sitzt. Er wird auch deshalb als Organ der Rechtspflege bezeichnet.

In Deutschland sitzt der Gutachter entweder neben dem Staatsanwalt oder im Zivilprozess normalerweise dem Richter gegenüber zwischen beiden Parteien. Ich habe aber auch schon Ausnahmen erlebt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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