Auszug aus Der Standard vom 12.01.2016:
Der oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit den Folgen der Reform zur Invaliditätspension. Es geht um die Frage der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die vor zwei Jahren zur Eindämmung der Invaliditätspension eingeführte Reform beschäftigt die Gerichte…….
……Allerdings hat das Höchstgericht dabei klare Vorgaben gemacht: Um die – dauerhafte – Berufsunfähigkeit zu verneinen, reicht die Einschätzung einer „möglichen Besserung“ des Gesundheitszustandes nicht. Vielmehr müsse die Genesung wahrscheinlich sein. Usw.
Spruch des LG Feldkirch vom 15.12.2012
Unter Punkt i)
Der Gesundheitszustand wäre aus neurologisch-psychiatrischer Sicht prinzipiell besserungsfähig durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung mit Aufarbeitung der psychischen Krankheitsmechanismen. Die Erfolgsaussichten sind hier nur als mäßig einzustufen. Wahrscheinlicher ist, dass sich der Gesundheitszustand nicht in Kalküls relevanter Weise verbessern wird es besteht internistischerseits begründete Aussicht, dass sich der Gesundheitszustand der klagenden Partei bessern wird, nach Ablauf von sechs Monaten nach der Pulmonal Embolie (Lungeninfarkt bds.) wären auch überwiegend mittelschwere Arbeiten möglich. Aus orthopädischer Sicht ist keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten.
Das Gutachten von 2012 hatte jedoch das Vorgutachten aus dem Jahr 2009 als Basis. Damals waren noch keine posttraumatischen radiologischen Befunde der HWS vorhanden.
Röntgenbefunde für das Gutachten von 2009:
Rechtes Sprunggelenk a.p. seitlich vom 06.11.2009
Rechtes Knie a.p. seitlich, sowie Patella tangential (3 Bilder) vom 06.11.2009
LWS a.p. und seitlich vom 06.11.2009
Alles unauffällige Befunde
Spruch des Urteils vom13.06.2013:
Die Erfolgsaussichten für eine Heilbehandlung sind gering.
Demzufolge habe ich gemäß Urteil des OGH Anspruch auf eine Invalditätspension.
Sämtliche vom Gericht bestellten Sachverständigen sahen keine Verletzungen der Halswirbelsäule - Instabilität C1-C2, C3-C4, C4-C5
Frakturen C1, C3, C4, C5
private Gutachten und Untersuchungsergebnisse wurden bei Gericht nicht anerkannt.