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Spätfolgen...

zweini

Nutzer
Registriert seit
24 Sep. 2007
Beiträge
6
Hallo!

Ich hatte im Juli 1999 einen Autounfall. Ich saß auf dem Rücksitz (ohne Kopfstütze). Unser Auto hielt an einer roten Ampel als plötzlich ein Auto von hinten ungebremst auffuhr. Die Aufprallgeschwindigkeit wurde im Nachhinein durch ein Gutachten auf ca. 30 km/h geschätzt, konnte aber nicht genau beurteilt werden. Unser Auto wurde im Heck angehoben und ca. 20m nach vorne geschoben, wo es dann letztendlich zum Stehen kam. Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass mein Kopf ziemlich heftig nach vorne rechts geschleudert wurde...
Direkt nach dem Unfall hatte ich keine Schmerzen, wurde jedoch trotzdem im KH untersucht. Auf dem Röntgenbild wurden keine Verletzungen der HWS festgestellt. Am Morgen nach dem Unfall fingen dann die Beschwerden an. Ich konnte den Kopf nicht anheben und hatte starke Schmerzen im HWS-/Kopf-Bereich.
Seitdem habe ich fortwährend Beschwerden, mal mehr und mal weniger intensiv. Bei der letzten MRT-Untersuchung vor 3 1/2 Jahren wurden Bandscheiben-Protrusionen zwischen C3 und C7 mit Wurzeltascheneinengung festgestellt. Diesen Befund hielt mein damaliger Orthopäde aber wahrscheinlich nicht für so wahnsinnig aufregend, dass er mir diesen quasi verheimlicht hat.
Aus diesem Grund (weil ja angeblich mit meiner HWS alles in Ordnung war), stellte ich mich in den letzten Jahren nicht wieder bei einem Orthopäden vor, sondern ging immer nur zu meiner Hausärztin, wenn die Beschwerden wieder sehr intensiv waren. Da durch die verordnete Manualtherapie und verschiedene ausprobierte Schmerzmittel keine Linderung erzielt werden konnte, nahm sich meine Hausärztin meine komplette Krankenakte noch einmal vor und stieß doch tatsächlich auf den letzten MRT-Befund, bei dem die BS-Protrusionen festgestellt worden waren. Sie stellte mir sofort eine Überweisung zum MRT der HWS mit Verdacht auf BSV in Höhe C3/C4 aus. Da war ich natürlich erstmal platt: Ich bin gerade einmal 23 Jahre alt und soll schon einen Bandscheibenvorfall in der HWS haben... :eek:

Die Krönung bei der ganzen Sache ist andererseits folgende: Sofort nach dem Unfall erhielt ich anwaltliche Hilfe, um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Der Rechststreit zog sich insgesamt über mehr als 5 Jahre, wobei ich immer wieder von der gegnerischen Seite als Simulant und dergleichen hingestellt wurde. Durch das fünfte ärztliche Gutachten endlich konnte zumindest erwiesen werden, dass ich eine Fehlstellung der HWS und Bewegungseinschränkungen verbunden mit Schmerzen habe, die sehr wohl auf den Autounfall zurückzuführen sind, da man ja im zarten Alter von 15 Jahren (als der Unfall passierte) wohl kaum schon Abnutzungserscheinungen der HWS hat. Letztendlich endete die ganze Sache in einem Vergleich. Ich erhielt eine einmalige Schmerzensgeldzahlung und der Fall wurde abgeschlossen.

Heute weiß ich, dass das falsch war. Ich hätte diesen Fall nie zum Abschluss kommen lassen dürfen. Wenn ich jetzt tatsächlich einen (oder mehrere) BSV der HWS haben sollte, werde ich auf Dauer meinen Beruf nicht ausüben können und es werden noch viele andere Dinge auf mich zukommen...


Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, ob man einen eigentlich abgeschlossenen Rechtsstreit wieder aufrollen kann, aufgrund von Spätfolgen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen?


Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar



Liebe Grüße

zweini
 
Versicherungen?

Hallo Zweini,
ich bin Journalistin und recherchiere gerade in solchen Fällen, es scheint einfach sehr oft so zu sein, dass die Versicherungen sich mit einem Vergleich aus der Verantwortung ziehen. Die Geschädigten bleiben dann oft auf ihren Kosten wegen der Spät- und Dauerschäden sitzen, was natürlich ungerecht ist, und dem Sinn der Versicherungen widerspricht. Wir suchen Leute, die Lust haben, uns ihre Fälle zu erzählen, magst du dich bei mir melden?
Marion: 030 616 81 320
 
Hallo zweini,

da du noch sehr jung warst bei dem Unfall und auch jetzt noch, wäre dein Beispiel für eine Reportage ein treffendes Beispiel.

Du schreibst:
"Auf dem Röntgenbild wurden keine Verletzungen der HWS festgestellt."

Das entspricht nicht der Wahrheit: Es sind keine offensichtlich knöchernen Verletzungen an der HWS festgestellt worden.
Das bedeutet nicht, dass da nicht trotzdem eine Verletzung durch den Unfall vorlag.
Später hat sich das in Konrolluntersuchungen bewahrheitet.

Du kommst nur dann wieder in den Versicherungsschutz, wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst, und dazu muss sich der Zustand gegenüber zum Zeitpunkt des Abfindungsantrages erheblich verschlechtert haben und
du musst beweisen, dass die Verschlimmerung mit der damaligen Diagnoseerstellung nicht erkennbar/voraussehbar war.
Alles ist aus dem Vergleichsvertrag zu ersehen.

Nun sind an der Missére einige Mediziner dran schuld, vor allem derjenige, der die erste Diagnose erstellte, denn diese ist maßgeblich für die weiterbehandelnden Ärzte.

Dies kannst du belangen, das hätte auch schon der RA damals tun sollen, bevor er dich zur Abfindung bewegte.

Gründe sind aus den Aufsätzen der Versicherungsmediziner zu ziehen, die verlangen:
- dass die behandelnden Ärzte den ärztlichen Nachweis verweigern,
- das Verletzungsausmaß verschweigen,
- die Beschwerden verharmlosen,
- eine notwendige, schmerzangepasste Befunderhebung unterlassen und
- erst mit weiteren Befunden auffahren sollen, wenn das UO beschwerdemäßig keine Ruhe gibt, das alles, damit in dem UO keine Begehrlichkeiten gegenüber der Schadenshaftpflich geweckt werden.

Also UO mit SHT habe da gar keine Chance, eigenständig auf ihr Schadensersatzrecht zu pochen.
Deshalb geht es den Versicherungen auch so gut, denn das Einsparen berechtigter nichteingeklagter Schadensforderungen gegenüber der Unberechtigten sind ungefähr im Verhältnis 45:1 !

Gruß Ariel
 
Problem mit der Versicherung

Hallo Zweini,
ich bin Journalistin und recherchiere gerade in solchen Fällen, es scheint einfach sehr oft so zu sein, dass die Versicherungen sich mit einem Vergleich aus der Verantwortung ziehen. Die Geschädigten bleiben dann oft auf ihren Kosten wegen der Spät- und Dauerschäden sitzen, was natürlich ungerecht ist, und dem Sinn der Versicherungen widerspricht. Wir suchen Leute, die Lust haben, uns ihre Fälle zu erzählen, magst du dich bei mir melden?
Marion: 030 616 81 320

Ich hatte am 01.10.005 einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit und bin bis heute arbeitsunfähig.
Leistungen von der Versicherung oder sder BG.
Soziale Absicherung,?
Wär ich besoffen von einem defekten Barhocker gefallen hätte ich keine Probleme. Die Haftpflicht des Wirtes hätte gezahlt, med. Versorgung, Rente usw.
Bei einem Wegeunfall lehnt die BG erst einmal kategorisch 92% aller Fälle ab. Die gegnerische KFZ Haftpflicht lehnt in Anbindung an die BG Ablehnung ebenfalls Zahlungen wegen körperlicher Versehrtheit ab.
Wer nicht arbeitet, hat auch keine Ausgaben, so lautet zumindest einer der Ablehnungsgründe.
Seit 2 Jahren klage ich gegen die BG sowie die Haftpflicht. Derartige Verfahren ziehen sich zwischen 5 und 15 Jahre in die Länge. Die Betroffenen sind bis dahin gesellschaftlich und finanziell ruiniert und nicht selten schon verstorben.
Gutachten werden verfälscht und Prozesse verschleppt. Mindestens ein halbes Jahr dauert die Wartezeit auf eine Gerichtsverhandlung, die dann 2 Tage vor dem Termin wegen zu hohem Streitwert an die nächst höhere Instanz weitergeleitet werden muß. Hier wiederholt sich das Spiel und man ist machtlos.
 
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