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Ljyello

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juni 2017
Beiträge
1
Moin zusammen,
ich bin neu bei euch und entschuldige mich ertsmal falls ich hier falsch bin. Am 27.12.2004 habe ich mir auf der Arbeit das re. HG gebrochen. Das Mondbein verdrehte, die Handwurzelknochen waren alle nicht mehr da wo sie hin gehören. Nach einer großen OP habe ich jetzt ein geschraubtes Mondbein und ein einschränkung des HG. Nun kam es vor 10 Tagen dazu das ich mir das Handgelenk bei einem erneuten Arbeitsunfall gestaucht habe. Die Ärzte im KH stellten eine weit fortgeschrittene Artrose fest. Dies erklärt auch die stärker werdenden Schmerzen im HG. Eine Versteifung des HG möchte ich natürlich vermeiden. Da ich eine Berufsunfallrente (20% Rente auf unbestimmte Zeit) bekomme traue ich mich nicht zum Arzt um evtl. Folgeschäden bekannt zu machen. Meine Erfahrung mit der BG sind nicht sonderlich positiv. Wie soll ich mich verhalten? Brauche ich einen Anwalt? Kann man mir die Rente wieder wegnehmen? Kann es für mich später folgen haben wenn ich es jetzt nicht melde? Ich weiß es sind viele fragen, falls mir jmd. helfen kann freue ich mich über Ratschläge...
 
Also ich möchte Dich ermutigen, die Verschlimmerung gegenüber der BG anzuzeigen und gleichzeitig eine Erhöhung der MdE zu verlangen. Was hast Du zu verlieren? Gerade bei einer MdE von lediglich 20, bei der das Damoklesschwert der Entziehung der Rente stets droht, ist es wichtig, dass Verschlechterungen mitbewertet werden. Im Zweifel solltest Du immer einen Rechtsanwalt befragen, da wir hier lediglich Laien sind. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Ljyello,

genau wie es Rehaschreck dir aufgezählt hat handeln und nicht warten.

Auch ich hatte mal 20 % MdE und dann kam eine Verschlimmerung nun sind es nach langem Kampf ( 11 Jahre) 30 % MdE.

Also wenn du wirklich eine ***Verschlimmerung hast nichts wie ran und sofort nur per Einschreiben mit Rückschein deine *** anzeigen.

LG Wolle
 
Nur ein Einwurf aus eigener Erfahrung .... ich hatte 2003 einen Unfall mit erst 50% MdE (Gutachten 2004) befristet und dann 40% MdE (Gutachten 2006) unbefristet. Bei mir ist (meiner Meinung nach) auch eine Verschlechterung eingetreten, die ich ende 2016 angezeigt habe.

Erstmal kamen unterschiedliche Gutachten und ich habe bis heute keinen Bescheid. Außer die telefonische Aussage, dass auf chirurgischem Gebiet keine Verschlechterung eingetreten sei. Das entsprechende Gutachten habe ich nicht vorliegen.

Aber ich habe etwas recherchiert, und herausgefunden, dass die MdE mittlerweile GdS (Grad der Schädigungsfolgen) heißt und unterschiedliche Gutachter aufgrund geänderter arbeitsmarktlicher Umstände wohl verschärft bescheiden (wollen).

Ich habe das PdF (u. a. hat da der Schröter mitgeschrieben, der hier bekannt und gefürchtet ist) leider nicht zur Hand, kann es aber mal raussuchen.

Was ich eigentlich sagen will:
Gerade bei 20% hätte ICH Panik, dass der Schuss nach hinten los geht und 10% oder 15% rauskommen. :-/

Auch ich würde _unbedingt_ mit einem Anwalt reden, der über aktuelle Entwicklungen informiert ist.

Nur meine zwei Eurocent.

Viele Grüße
c01d
 
Hallo C01D,

ICH kann Dir gerade nicht folgen.

Deine Fragen stellst Du zum Thema Radiusfraktur mit MdE. Gerade vorher hast Du urologische Unfallprobleme.

Worauf genau zielst Du ab?

Und warum hast Du die Gutachten nicht


Viele Grüße

Kasandra
 
Hi,

ich hatte ein Polytrauma. Und meine Aussagen lassen sich für jedes beliebige Problem verallgemeinern.

Viele Grüße
c01d
 
Hey, cool, ich hatte auch ein Polytrauma!

Klar, Polytrauma läßt sich auf alles verallgemeinern!

=============================

Polytrauma heißt salopp gesagt, es handelt sich um lebensgefährliche Verletzungen. Aber ob da - mal angenommen - die Potenz mit einfließt wage ich schwer zu beweifeln.

ABER: Polytrauma mit Verletzungen von div.. Nerven etc. welche eine Inkontinenz + Impotenz u. ä. auslösen können, das gibt es.

Also, bring Butter bei die Fische, was Du genau hast bzw. willst!
Nachweis von Nervenschädigungen, WS-Frakturen, QS-Symptomen?

Nee, so ohne geht es nicht! Fischen im Trüben ist echt uncool.

Viele Grüße

Kasandra
 
Es geht hier um das Thema Verschlimmerungsantrag bei einem "alten" Gutachten. Ausschließlich darum und in keiner Weise um meine Fragen in anderen Threads!

Darauf habe ich mich eben in allem bezogen. Ich habe wegen unterschiedlicher Probleme - die hier irrelevant sind - einen Verschlimmerungsantrag gestellt, dem bisher nicht zugestimmt wurde.

Das hat mich nachdenklich gemacht und ich habe recherchiert und erfahren, dass mittlerweile (?) härter bewertet wird als vor mehr als 10 Jahren.

Wenn nun jemand mit 20% auf Verschlimmerung aus ist, aber er härter bewertet wird, dann kann der Schuss nach hinten los gehen.

So. Roger?
 
Hallo,

@ c01d
danke für deine Rückmeldung im anderen Thread, ich werd dort nochmal antworten andermal.

@ all
Zu diesem Thread:
Soweit ich es kapiere, muss man unterscheiden, in welchem Bundesland bei welchem Verfahren, welcher BG, welchem Richter etc. was wie gehandhabt wird. By und HB "handhaben" und beurteilen z.B. manches Vergleichbare deutlch unterschiedlich (und das nicht nur im Beamtenrecht Landesbeamter).
Allgemeine Aussagen lassen sich nicht immer treffen.

Wenns um einen Verschlimmerungsantrag / Antrag auf Erhöhung des GdB geht (ich lese es jz nicht nach, sry), dann ist wichtig zu wissen, aus welchem Jahr der letzte Bescheid ist, denn hier gab es vor einigen Jahren tatsächlich entscheidende Veränderungen, sodass ein Antrag u.U. Verschlechterungen des GdB bewirken könnte. Die Betroffenen wissen das i.d.R. bereits.

@ c01d
Zu GdS vs. MdE:
Bei (den meisten oder allen) Beamten wird seit ca. 2014 nicht mehr MdE festgelegt, sondern GdS (Zuständigkeit: Unfallfürsorge). GdS wird auch beurteilt bei Opfern von Gewalttaten (OEG).
Bei Arbeitnehmern (BG- und UK-Zuständigkeit) wird nach wie vor MdE geprüft und beschieden.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
@ c01d
Zu GdS vs. MdE:
Bei (den meisten oder allen) Beamten wird seit ca. 2014 nicht mehr MdE festgelegt, sondern GdS (Zuständigkeit: Unfallfürsorge). GdS wird auch beurteilt bei Opfern von Gewalttaten (OEG).
Bei Arbeitnehmern (BG- und UK-Zuständigkeit) wird nach wie vor MdE geprüft und beschieden.

LG

Hallo,
was ist dann der Unterschied zu GDS oder MdE.
Bzw. sind die % zueinander unterschieldich? Wer ist schlechter dran?
 
Hallo Petri,

die Vorgaben für den GdB (final) und den GdS (kausal) mit Gradtabellen (nicht %) findet man in der VersMedV (Versicherungsmedizinverordnung, im www zu finden, in Papierform anforderbar).

MdE (kausal) ... dazu steht im Forum viel, das können andere besser beantworten als ich.

Wer schlechter dran ist, lässt sich nicht so beantworten, da müsste man direkt vergleichen, nützt aber auch keinem. Schlecht ist jeder dran, der einen Unfallschaden behält und jeder, dessen Schaden nicht diagnostiziert und nicht anerkannt wird - und was dies angeht, sind die Betroffenen beider "Systeme" (ob GdS oder MdE bemessen wird) gleich schlecht dran nach meinen Beobachtungen, es ist eben das selbe System.

LG
 
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