• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Spätere Hinterbliebenenversorgung

PQ2018

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Dez. 2018
Beiträge
2
Hallo,

interessantes und hilfreiches Forum! Danke an alle, die hier (regelmäßig) weiterhelfen.

Jetzt auch mal eine Frage von mir:
Nach einem Verkehrsunfall kann ich nicht mehr voll arbeiten. Schuldfrage und meine Ansprüche sind geklärt. Aber aufgrund des geringeren Verdienstes wird meine Frau, wenn sie mich überlebt, weniger (Beamten-) Hinterbliebenenversorgung bekommen. Diese hängt ja nicht von eingezahlten Beiträgen sondern unter anderem von meinem letzten Einkommen ab.

Verjähren Ihre Ansprüche, die ja erst in vielen Jahren vielleicht entstehen werden, auch drei Jahre nach dem Unfall? Natürlich ist mein Anwalt dran, aber ich hätte gerne eine zweite (oder dritte) Meinung dazu.

Gruß
PQ2018
 
Zuletzt bearbeitet:
PQ2018,

gerade in Sachen Verjährung sehr vorsichtig sein und alles über eine Feststellungklage über Deinen RA regeln lassen!

Gerade wenn kein Urteil besteht, dann greifen unzählige Verjährungen. Da sind leider auch durch div. Hin und Her in Gesetzen sehr viele hinten runter gefallen.

Z. B. war die Verjährung 30 Jahre, Gesetz wird auf 3 Jahre runter gesetzt und Du hast verloren! Aber Du wiegst Dich in Sicherheit, weil alles vor der Gesetzesänderung war bzw. Du diese Gesetzesänderung als Privatperson nicht mitbekommst, Dich Dein RA nicht informiert und natürlich die zuständige Haftpflichtversicherung weder vom Gesetz her Dich informieren muss - also lässt sie es bleiben und ist der glückliche Gewinner :cool:

Nun ist es erstmal wichtig, dass die HPV die Differenz Deines Einkommens trägt, inkl. Steuern, KK-Beiträge und Rentenversicherung!

So, nun liegt es noch daran, woran Du ggf. "versterben wirst - vorzeitig".

Ist es unfallbedingt möglich? Dann muss das auch vertraglich über Klage fixiert werden.

Shit happens, z. B. ein Herzinfarkt, Vergiftung, Bauchaortenaneurysma, einer Tumorerkrankung ..... also nicht ursächlich des Unfalles, dann ist dies natürlich nicht über die HPV abzusichern.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, PQ2018!

Leider muss ich schlechte Nachrichten überbringen.

01
Grundsätzlich hat nur der DIREKT geschädigte Schadensersatzansprüche. Das bist nur Du, nicht Diene Frau - Deine Frau ist ja nicht verletzt worden.

02
Es gibt eine Ausnahme: Wenn jemand Unterhaltspflichten hatte,d er beim Unfall getötet worden ist (§ 844 BGB): Da haben auch die Hinterbliebenen Ansprüche. Für Verletzungen gilt das nicht (BGH Z 77/157).

03
Frage: Du sagst zufrieden, dass Deine Ansprüche schon reguliert sind/werden. Hast Du auch wirklich alles beieinander? Assistenzschaden und Haushaltsführungsschaden? Berichte mal: Wenn nicht, wär's vielleicht (für Deine Frau!!) gut, Du könntest noch weitere Geldmittel mobilisieren.

ISLÄNDER
 
Hallo,

vielen Dank Kassandra und Isländer für die Antworten. Auch wenn ich das, was der BGH entschieden hat, nicht hören wollte ...

Meine Idee war auch eine Feststellungsklage, aber der Anwalt meinte: keine Aussicht auf Erfolg. Und wenn Isländer sagt, dass noch nicht einmal ein Anspruch besteht, dann war es das wohl.

Ich lese hier im Forum ja schon einige Zeit mit und hole mir richtig gute Tipps, auch zu Haushaltsführungsschaden oder Assistenzschaden. Ich sammle fleißig Belege und denke schon, dass ich fast alles geltend mache. Mein Anwalt ist gut, der Haushaltsführungsschaden ist ausführlich berechnet. Der Assistenzschaden ist dem Zeitdruck (den ich gemacht habe) zum Opfer gefallen. Aber erstens ist das im Verhältnis zum Rest nicht viel und zweitens können wir den ja noch geltend machen.

"Schuldfrage und meine Ansprüche sind geklärt" heißt in der Tat: Sie sind beziffert und eingeklagt. Aber da bin ich recht optimistisch ...

Gruß
PQ2018
 
Grüß Dich, PQ2018!

01
Ich hätte Dir gerne Nachrichten geboten, die in Deinen Ohren besser klingen. Aber es hat leider keinen Wert, wenn es einfach am Gesetz scheitert! Das führt nur zu übelen Enttäuschungen.

(Ich mache mir ja wirklich oft Gedanken, wie man ein Problem pfiffig lösen kann, finde auch immer wieder was. Aber hier....tja...: Da sehe ich einfch kein Land!)

02
Der Gesetzgeber ist da etwas arg zögerlich.

(a)
Nur mit der größten Mühe hat er ein Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen bei tödlichen Unfällen eingeführt.

(b)
Leider hat er keines für die Angehörigen eingeführt, die zusehen müssen, wie der Sohn, die Tochter, die Eltern jetzt gesundheitlich ruiniert sind. Obwohl das ganz schön auch an den Angehörigen zerrt und zehrt! Nun, das braucht man sicher nicht, wenn sich Bubi ein Knie aufgeschalgen hat. Aber was die mitmachen, die Seite an Seite mit einem schwer verletzten Unfallopfer leben, das - das wäre schon eines tüchtigen Schmerzensgeldes würdig.

Unsere Kasandra z.B. könnte den Abgeordneten des Bundestages durchaus eine Lektion erteilen. Doch solche wie die Kasandra: Das sind die wahren Helden im Lande, die eigentlich mehr bräuchten als ein Bundesverdienstkreuz: Aber nicht mal das bekommen sie. Da paßt's einfach nicht.

ISLÄNDER
 
Top