Hallo,
interessantes und hilfreiches Forum! Danke an alle, die hier (regelmäßig) weiterhelfen.
Jetzt auch mal eine Frage von mir:
Nach einem Verkehrsunfall kann ich nicht mehr voll arbeiten. Schuldfrage und meine Ansprüche sind geklärt. Aber aufgrund des geringeren Verdienstes wird meine Frau, wenn sie mich überlebt, weniger (Beamten-) Hinterbliebenenversorgung bekommen. Diese hängt ja nicht von eingezahlten Beiträgen sondern unter anderem von meinem letzten Einkommen ab.
Verjähren Ihre Ansprüche, die ja erst in vielen Jahren vielleicht entstehen werden, auch drei Jahre nach dem Unfall? Natürlich ist mein Anwalt dran, aber ich hätte gerne eine zweite (oder dritte) Meinung dazu.
Gruß
PQ2018
interessantes und hilfreiches Forum! Danke an alle, die hier (regelmäßig) weiterhelfen.
Jetzt auch mal eine Frage von mir:
Nach einem Verkehrsunfall kann ich nicht mehr voll arbeiten. Schuldfrage und meine Ansprüche sind geklärt. Aber aufgrund des geringeren Verdienstes wird meine Frau, wenn sie mich überlebt, weniger (Beamten-) Hinterbliebenenversorgung bekommen. Diese hängt ja nicht von eingezahlten Beiträgen sondern unter anderem von meinem letzten Einkommen ab.
Verjähren Ihre Ansprüche, die ja erst in vielen Jahren vielleicht entstehen werden, auch drei Jahre nach dem Unfall? Natürlich ist mein Anwalt dran, aber ich hätte gerne eine zweite (oder dritte) Meinung dazu.
Gruß
PQ2018
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