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Spätschäfen durch Auffahrunfall

Ipekipek

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Apr. 2017
Beiträge
3
Hallo erstnal,

Bin neu hier und würde gerne nach euren erfahrungen und wissen fragen.

Vor genau 1jahr hatte ich einen auffahrunfall wo mir jemand hinten aufgefahren ist (ich stand an der roten ampel)und ich durch den aufschwung auch dwm vordermann hinten auf.

Ich hatte zum zeitounkt sofort starke kompfschmerzen bin auch nachdem die beamten da waren zuerst nach hause,meine kindern beruhigr und ins bett gebracht,ins krsnkenhaus.
Röntgen und untersuchung wurde ich mit schleidertraume nach hause geschickt.

Am nächsten morgen wurde ich von dem behandelten arzt angerufen dass ich sofort zum mrt ins krankenhaus kommen soll weil sie doch eine fraktur festgestllt haben.

Im krankenhaus angekommen und untersucht hat man dann eine hws 7 querfrontsatzfraktur fesgestllt.

Halskrause bekam ich dann gleich im krankenhaus.

Ubd immer wiedee termin beim orthopäden und krsnkengymnastik 1jahr lang.
Und dazu kam es dass ich meinen linken arm nicht mehr als 90grad hochheben konnte am anfang sagten mir die örzte dass es von der fraktur kommt aber nachdem 6monate vergangen waren und ich immer noch beschränkte armbewegung hatte wurde mrt gemacht.da kam es raus dass ich muskelriss habe.speitzen und spezielle krankengymnastik und und und...

Januar dieses jahres war ich das letzte mal in behandlung. Schmerzfrei...
So und jetzt nach 3monaten beginnt mein arm wieder zuschmerzen und wieder die eingeschränkte bewegung.
Kann das spätfolgen von dem unfall sein?
Mein orthopäde termin ist leider auch 2tage vor dem gerichtstermin frpher geht es nicht leider

Habe jetzt ende mai gerichtstermin kann so ein folgeschaden beim gericht viel aussagen?

Gegnerische versicherung wollte mich mit 500euro abwinken weil eben 2berichte vom krankenhaus vorliwgen einmal am unfalltag mit schleidertraume und eben danach mit der fraktur(die meinen dass es nicht unfallbedingte frsktur ist soals ob ich mir mal just for fun was breche)
 
Hallo Ipekipek,

willkommen hier im Forum!
Da das Krankenhaus dich am nächsten Tag angerufen hat, weil die eine Fraktur übersehen haben, gibt es hier keine Probleme! Eigentlich!
Weis die Versicherung davon? So wie du es geschrieben hast?
Leider hast du dir eine Verletzung zugezogen die am meisten von allen Versicherungen bekämpft wird!
Unter "Suchen" kannst du weitere Post zu dem Thema finden!
 
Ja die versicherung weis bescheid über die zweite diagnose aber besteht auf die erste diagnose.
Ja leider schleudertrauma hab ich viel gelesen wird oft bestritten von den versicherungen.

Aber da dadurch auch muskelriss km arm und eben eine fraktur da war haben wir angklagt.

Hat jemand sonst gleiche erfahrungen wie war das bei euch so
 
Spätfolgen

Hallo Ipekipek,

natürlich können Folgeschäden nach einem Schleudtrauma auftreten. Wenn ein Bruch im C7 (7. Halswirbel) festgestellt wurde, ist dieser auch auf dem Röntgenbild, was ja offensichtlich innerhalb der 48 Stunden-Frist erstellt wurde, zu sehen.

Inwieweit ein Muskelriss (wenn ich richtig gelesen habe) ebenfalls vom Unfall stammt, sollte ein Biomechanisches Gutachten feststellen. Hierbei wird im technischen Teil der Unfall und Deine Bewegung und Belastung während der Kollision betrachtet und anschließend im medizinischen Teil der Kausalzusammenhang bewiesen oder auch widerlegt.

Hier kannst Du nachlesen:

http://www.unfallreko.de/seite/105207/infos-zur-hws.html

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Danke rekobär für die infolinks

Ich glaube du hast ahnung von dersache.da hätte ich paar fragen.... ☺
(Wenn ich dich dabei nicht zu sehr überstütze)


Undzwar

Im auto saßen mekne 3kinder z.zeitpunkz 6,2und 3monate alt.
Die haben gottseidank keinerlei schaden gehabt nur dass sie etwas durch den wind waren unfall und polizei und dass ich schmerzen hatte.

Würde das mein fall vor gericht erschweren?

Ich stand ja vor dem roten ampel vor mir auch ein herr,ob vor ihm ekner war weis ich nicht mehr.
Der der mir aufgefahren ist hinten hat ja selber gesagt er kam von der arbeit hatte keinen klaren kopf und hat die rote ampel übersehen. Die versicherung von ihm aber behauptet das seine geschwindigkeit bei max. 6kmh lag..aber trotz sicherheitsabstand bin ich zum vordermann vorgeschlagen. Sodass die versicherung deshalb meint die fraktue käme nicht vom unfall.

Vor ort wurde auch eine strafanzeige vom beamten gemacht nachdem er merkte dass ich mit meiner hand an meknem nacken bin.

Wir haben jetzt mit 15.000 euro angeklagt.
Weil eben kieferschmerzen nachhinein noch dee bonus war.
Und eben mein arm.der immer noch schmerzt.
Wenn ich einen attest bzw bescheinigung vom arzt hole sodass eben die schmerzen am arm noch folgeschmerzen auf den unfall zuruckzuführen sind. Hab ich dann mehr chancen vor dem gericht mich nicht mit dem 500euro abzufinden die die versicherung mir angeboten hat.die kosten die ich kn mekner therapie bezahlt habe bekomme ich die zuruckerstattet?weil die rechnungen jnd schreiben von meinem anwalt haben die ja auch nicht reagiert sodass ich alles pbernommen habe.
 
Gericht

Hallo Ipekipek,

zunächst mal eine kleine Richtigstellung. Ihr habt sicher nicht "angeklagt", sondern "geklagt". Der Unterschied liegt in der Prozessart. Angeklagt wird im Strafprozess und geklagt wird im Zivgilprozess. Beide Prozessarten haben unterschiedliche Ziele.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es besser ist, wenn man sich aussergerichtlich mit dem Gegner einigen kann. Nur wenn das absolut nicht möglich ist, weil das Vergleichsangebot des Gegners ein Witz ist, erst dann ist eine Klage sinnvoll.

Eine Klage hat aber leider einen Haken. Hier entscheidet dann der Richter und dies macht er nach seiner Meinungsbildung. Und die kann schon mal von der Realität erheblich abweichen. Deshalb nennt man das auch Prozessrisiko.

Dein Anwalt muss seine Klage entsprechend begründen und das sollte so detailiert, wie möglich sein und nicht auf Vermutungen, sondern auf beweisbaren Tatsachen erfolgen.

Ein Beweis ist beispielsweise der sogegannte Zeugenbeweis. Soll heißen, ein anderer hat den Unfall beobachtet, oder eben Schmerzen und anderes festgestellt.

Dass Deine Kinder ersteinmal ohne gesundheitlichen Schaden davon gekommen sind, ist gut, muss aber keineswegs zu Deinem Nachteil gereichen. Eine mögliche Begründung des Gegners, da ja Deinen Kindern nichts passiert ist, kann Dir ja auch nichts passiert sein, hinkt.

Das Biomechanische Gutachten würde als qualifizierter Parteienvortrag der Klage ein vernünftiges Fundament geben. Eine Bescheinigung des Arztes allein bringt nicht unbedingt den Richter zu einer positiven Entscheidung.

Soweit erst einmal von mir.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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