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Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung

Hallo ondgi,

ich kenne den Inhalt dieses Glossars, es sind weit über 600 Seiten, und das Schöne daran ist, die Ärztlichen Dienste der RV-Träger halten sich
selbst nicht daran.

Das Werk ist zu komplex. Die Angaben sind ausführlich beschrieben, es
werden auch rechtliche (verfahrensrechtliche)Probleme angesprochen,
die aber wegen der Fülle der zu beachtenden Vorschriften nicht zur An-
wendung kommen können, weil die Sozialmediziner keine Verwaltungs-
fachleute resp. Juristen sind.

Mir hat einmal ein MA des ÄD des zuständigen RV-Trägers meiner Frau ge-
sagt, dass die Sozialmediziner die rechtlichen Aspekte kaum berücksichti-
gen würden, weil dies auch von der Geschäftsführung so nicht gewollt ist.

Viel Spass beim Lesen........

Gruss
kbi1989
 
Hallo @kbi1989,

ja gerade dann ist es gut das jeder der Probleme mit der DRV hat, so wie ich gerade mit dem Ablauf des GA, weiß wo er etwas geschriebenes findet.
Und wenn sich die Herrschaften des ÄD um rechtl. Aspekte nicht scheren so sollten wir, die UO doch unsere Rechte kennen und durchsetzen.

Ob Komplex oder nicht, das Buch denke ich ist zu empfehlen und kann hilfreich sein.;)

ondgi
 
Habe die 6. Auflage von anfangs 2004

Hallo,
diesen 619 Seiten dicken Schmöker habe ich mir 2004 zugelegt, kostete €64,95, kein Kleingeld wie ich meine.

Er half mir damals meinen Widerspruch gegen einen Bescheid der BfA (heute DRV) zu formulieren, der dann zu meinen Gunsten zurückgenommen wurde.

Wer also nicht im Stande ist das Buch zu kaufen, dem kann ich gerne Sachverhalte zu Anfragen hieraus zuspielen.

Sofern es erlaubt sei, könnte ich auch Seiten in PDF-Files scanen und hier hochladen.

Einfach melden!
Worst_Case
 
Hallo Worst_Case,

hier darfst Du leider keine solche Seiten hochladen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Forumsregeln und dazu wollen wir hier niemanden verleiten. ;)

Wenn Du anderen Usern helfen möchtest, wird niemand was dagegen haben, wenn Du privat jemanden die Seiten zukommen läßt.

Auch meine Bibliothek umfasst inzwischen sehr viele "Werke" des Sozialrechts von unterschiedlichen Kommentierungen des SGB VII bis zum aktuellen Kommentar aller Sozialgesetzbücher in 12 Bänden und vieler Standardwerke der Begutachtung und des Schadensersatzes und Schmerzensgelder.

Gruß von der Seenixe
 
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