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Sozialgerichtsverfahren BK 2101

aks

Nutzer
Registriert seit
12 März 2008
Beiträge
6
Hallo !
Ich würde gern wissen, wie so ein Klageverfahren bei einer Berufskrankheit abläuft und was ich beachten muss.
Mein Anwalt hat Anfang Sept. 2008 Klage eingreicht, die angekündigte Begründung hat er aber ist heute nicht geliefert. Nun will ich diese selber schreiben, damit es nicht weitere Verzögerungen gibt.
Was muss ich bei der Begründung beachten ?
Bekomme ich jetzt persönlich Akteneinsicht ?
Was passiert "im Hintergrund" beim Gericht, oder passiert da erstmal gar nichts bis die Begründung eintrifft ?
Wird es eine Verhandlung geben ?
Werden Gutachter bestellt werden ?
Meiner Ansicht nach ist die Sache "eindeutig", da bei einer OP eine Erkrankung der Sehnenscheiden diagnoziert wurde (keine blosse Gutachtereinschätzung) und der technische Aufsichtsdienst der Unfallkasse festgestellt hat "Für die BK2101 sind die arbeitstechnsichen Voraussetzungen gegeben". Zudem gibt es bereits ein positives Urteil zu der Frage "Sehnescheidenentzündung durch
Computerarbeit"

Danke !

Anja
 
Hallo aks,

bevor Du jetzt anfängst, die Begründung selber zu schreiben, frag mal zuerst bei der Geschäftsstelle der zutreffenden Kammer des Sozialgerichtes an, ob nicht schon die Begründungsfrist abgelaufen ist. Wir haben immerhin schon Mitte März, also 5 1/2 Monate nach Klageanhängung.

Ich vermute nämlich, dass das SG deinen RA angeschrieben hat. Wenn der keine begründete Fristverlängerung beantragt hat, haste vermutlich jetzt schon schlechte Karten. Mit der Änderung des SGG zum 01.04.2008 muss eine Klage ohne Fristverlängerung innerhalb von 2 Monaten begründet werden, nach Anhängigkeit. Das Gericht ist bei begründeter Fristverlängerung i.d.R. bereit, diese um 1 Monat max. 2 Monate zu verlängern. Aber nach 5 1/2 Monaten könnte deine Sache ein böses Erwachen bewirken.


Gruss
kbi1989
 
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