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Sozialgerichtstag u. die gesetzl. Unfallrente

anaconda

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6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,

auf dem Sozial-Gerichtstag wurde u.a. über das Thema diskutiert:

Die Anrechnung der gesetzl Unfallversicherung bei Hartz IV-

Laut Meldung -mdr Text 121:
" Der Deutsche Sozialgerichtstag hat gefordert, Hartz-IV-Empfänger die gesetzl. Unfallrente nicht mehr in voller Höhe von den Sozialleistungen abzuziehen.
Es sei schwer nachvollziehbar, dass der Freibetrag den es bei der Sozialhilfe noch gegeben habe, mit der Hartz-IV-Reform entfallen sei, erklärten die Sozialexperten zum Abschluss einer Tagung. Die Vielzahl der Klagen dagegen zeige, dass die Betroffenen das als ungerecht empfänden.
Den Sozialgerichts gibt es seit zwei Jahren. Der Fachverband soll Gesetzgebungsverfahren begleiten.""""

Hier der Link zum SG-Tag - und viele bekannte Referenten :):)

http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/891/Prospekt_A4_2008(www).pdf

Hoffnung gibt es immer wieder :p

anaconda
 
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