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Sozialgerichtsgesetz-Diskussion voll im Gang

Hallo Yasmin,
Mit Deinen Bemerkungen hast Du natürlich vollkommen Recht. In diesen Bereich passt auch hervorragend der Thread über den Grad der Schädigung Genau dazu passend eine Glosse aus der Berliner Zeitung vom 21.2.2008
Unter "Behinderung" verstand man einst die Verhinderung des Gerichts an der Ausübung seines Amtes. Trotz der "Krüppelfürsorge“ des frühen 20. Jahrhunderts und der "Krüppelbewegung" der siebziger Jahre setzen sich immer abstraktere Bezeichnungen durch für körperliche oder geistige "Beeinträchtigungen", wie man neuerdings sagt. Seit das Skandalon nicht mehr im Mangel an normaler Beschaffenheit, sondern im Unterschied selbst zu liegen scheint, wird die Nicht-Behinderung als störend empfunden und semantisch beputzt, bis ein Wort gefunden ist, welches das Vorkommen von Behinderung und die Fälle ihrer Abwesenheit in sich vereint. Notfalls wird man einen noch schwammigeren Ausdruck finden. Verharmlosend spricht der süße Wahn der Gleichheitsidee, bis keiner mehr weiß, warum es eine famose Erfindung wie den Rollstuhl gibt, der alles andere als eine "Gehhilfe" ist. Ein jeder fühlt sich irgendwie beeinträchtigt, deshalb entfremdet das weiche Wort die Behinderten ihrer Behinderung. Es macht sie allen anderen gleich und zerrt an ihren Rechten. Krüppel, wehrt euch!

Aus diesem Grund halte ich Deinen Beitrag für wichtig.

Gruß von der Seenixe
 
Ergänzend dazu noch die BR-Drucksache 126/1/08 mit den (durchaus interessanten) Empfehlungen des (beratenden) Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf:
 

Anhänge

  • BR-Drs_126_1_08_.pdf
    16.4 KB · Aufrufe: 6
Bundesrats-Pressemitteilung Nr. 27 vom 14.03.2008:

"Bundesrat fordert Zusammenlegung von Gerichtszweigen

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Straffung sozial- und arbeitsgerichtlicher Verfahren gebilligt, in einer begleitenden Entschließung jedoch deutlich weiter gehende strukturelle Änderungen gefordert. Nur durch die Zusammenlegung der Verwaltungs- mit der Sozialgerichtsbarkeit sei ein dauerhafter Entlastungseffekt für die Justiz zu erreichen. Angesichts knapper richterlicher Personalressourcen sei eine nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes besonders wichtig - vor allem, um die hohe Anzahl von "Hartz-IV-Streitigkeiten" angemessen bearbeiten zu können.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Ausgestaltung der sozialgerichtlichen Berufungszulassung und -durchführung. Ähnlich wie im Verwaltungsgerichtsprozess soll sichergestellt werden, dass nur die wirklich berufungswürdigen Fälle in die zweite Instanz gelangen.
Außerdem plädieren die Länder dafür, die Gerichtskostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren zugunsten einer sozialverträglich pauschalierten Unterliegensgebühr abzuschaffen, um offensichtlich aussichtslose Verfahren einzuschränken.

Zu diesen Vorschlägen liegen dem Deutschen Bundestag bereits mehrere Länderinitiativen vor. Mit der Entschließung fordert der Bundesrat den Bundestag auf, zeitnah über die Gesetzentwürfe zu beraten und die Vorschläge der Länder in angemessener Zeit umzusetzen.

Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitgerichtsgesetzes

Drucksache 126/08 (Beschluss)"

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8538/DE/presse/pm/2008/027-2008.html?__nnn=true
 
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