Ingeborg!
Sponsor
@Freunde der Sozialgerichtsbarkeit,
in meinem schier unendlichen Verfahren erhielt ich vor einiger Zeit eine interessante Information, die in dieser Form sicher nicht für mich gedacht war.
Das Sozialgericht, das auch in meinem Fall einen Gutachter - Neurol./Psychol. - (von der bekannten Sorte: objektiv und neutral ..., leider nicht!) verpflichtet hatte, ließ mich wissen, daß der - angeblich - die Bedingung stellte, daß ein Angehöriger (= Zeuge!) bei seiner Begutachtung nicht anwesend sein dürfe.
Da das nicht der inzwischen seit über 6 Jahren bekannten OLG Hamm - Unterstützung (OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14) für allgemein und auch durch Unfall schwerbehinderte Kläger entsprach, habe ich hiermit explizit auf meine Rechte hingewiesen.
Der Gutachter hat daraufhin meine Begutachtung abgelehnt und schrieb dem Gericht, daß er (von eben diesem Sozialgericht) darauf hingewiesen worden sei, daß sein/e Gutachten NICHT VERWERTBAR seien, wenn er einen Angehörigen zulasse. Er habe durch eine andere Kammer dazu Urteile erhalten, die diese VORGABE bestätigten - die das Gericht mir gegenüber als die Bedingung des Gutachters darstellte! Er kannte den Beschluss des OLG Hamm offensichtlich nicht.
Habe vor Wochen das Sozialgericht dazu aufgefordert, mir die Sach- und Rechtslage zu erklären ... - bisher keine Antwort.
Was nun? Besorgnis der Befangenheit?
Grüße von
Ingeborg!
in meinem schier unendlichen Verfahren erhielt ich vor einiger Zeit eine interessante Information, die in dieser Form sicher nicht für mich gedacht war.
Das Sozialgericht, das auch in meinem Fall einen Gutachter - Neurol./Psychol. - (von der bekannten Sorte: objektiv und neutral ..., leider nicht!) verpflichtet hatte, ließ mich wissen, daß der - angeblich - die Bedingung stellte, daß ein Angehöriger (= Zeuge!) bei seiner Begutachtung nicht anwesend sein dürfe.
Da das nicht der inzwischen seit über 6 Jahren bekannten OLG Hamm - Unterstützung (OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14) für allgemein und auch durch Unfall schwerbehinderte Kläger entsprach, habe ich hiermit explizit auf meine Rechte hingewiesen.
Der Gutachter hat daraufhin meine Begutachtung abgelehnt und schrieb dem Gericht, daß er (von eben diesem Sozialgericht) darauf hingewiesen worden sei, daß sein/e Gutachten NICHT VERWERTBAR seien, wenn er einen Angehörigen zulasse. Er habe durch eine andere Kammer dazu Urteile erhalten, die diese VORGABE bestätigten - die das Gericht mir gegenüber als die Bedingung des Gutachters darstellte! Er kannte den Beschluss des OLG Hamm offensichtlich nicht.
Habe vor Wochen das Sozialgericht dazu aufgefordert, mir die Sach- und Rechtslage zu erklären ... - bisher keine Antwort.
Was nun? Besorgnis der Befangenheit?
Grüße von
Ingeborg!