Hallo Allerseits,
ich habe mal eine Frage zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht (steht bei mir bald an...):
Es gibt meiner Meinung nach (Wegeunfall, BG hat bisher Unfallfolgen nicht zur MdE Ermittlung herangezogen) drei Szenarien. Da ich mich nicht auskenne, wäre eine Einschätzung von Euch hilfreich:
1. Richter lehnt meinen Antrag komplett ab - und gibt damit den Gutachtern der BG Recht
2. Richter gibt mir prinzipiell Recht, spielt den Ball zur korrekten MdE Ermittlung aber wieder an die BG zurück (die dann wieder ein neues Gutachten in Auftrag geben wird..)
3. Richter gibt mir prinzipiell Recht und ermittelt auch (aufgrund der ihm vorliegenden Daten) einen MdE Grad, der in der Verhandlung verkündet wird
Mehr fällt mir momentan nicht ein - aktuelle habe ich 10 % MdE, nach meinen Anträgen sollten es aber mindestens 30-40 % sein.
Gruß, Polopirko
ich habe mal eine Frage zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht (steht bei mir bald an...):
Es gibt meiner Meinung nach (Wegeunfall, BG hat bisher Unfallfolgen nicht zur MdE Ermittlung herangezogen) drei Szenarien. Da ich mich nicht auskenne, wäre eine Einschätzung von Euch hilfreich:
1. Richter lehnt meinen Antrag komplett ab - und gibt damit den Gutachtern der BG Recht
2. Richter gibt mir prinzipiell Recht, spielt den Ball zur korrekten MdE Ermittlung aber wieder an die BG zurück (die dann wieder ein neues Gutachten in Auftrag geben wird..)
3. Richter gibt mir prinzipiell Recht und ermittelt auch (aufgrund der ihm vorliegenden Daten) einen MdE Grad, der in der Verhandlung verkündet wird
Mehr fällt mir momentan nicht ein - aktuelle habe ich 10 % MdE, nach meinen Anträgen sollten es aber mindestens 30-40 % sein.
Gruß, Polopirko