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Sozialgericht - Was macht der Richter ?

Polopirko

Mitglied
Registriert seit
5 Juli 2007
Beiträge
33
Hallo Allerseits,

ich habe mal eine Frage zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht (steht bei mir bald an...):

Es gibt meiner Meinung nach (Wegeunfall, BG hat bisher Unfallfolgen nicht zur MdE Ermittlung herangezogen) drei Szenarien. Da ich mich nicht auskenne, wäre eine Einschätzung von Euch hilfreich:

1. Richter lehnt meinen Antrag komplett ab - und gibt damit den Gutachtern der BG Recht

2. Richter gibt mir prinzipiell Recht, spielt den Ball zur korrekten MdE Ermittlung aber wieder an die BG zurück (die dann wieder ein neues Gutachten in Auftrag geben wird..)

3. Richter gibt mir prinzipiell Recht und ermittelt auch (aufgrund der ihm vorliegenden Daten) einen MdE Grad, der in der Verhandlung verkündet wird

Mehr fällt mir momentan nicht ein - aktuelle habe ich 10 % MdE, nach meinen Anträgen sollten es aber mindestens 30-40 % sein.

Gruß, Polopirko
 
Version 4: Richter gibt garkeinem Recht und beauftragt einen neuen Gutachter welcher den "korrekten" MDE Grad festlegt.

Das Gutachten wird allen Parteien vorgelegt und der Richter entscheidet aufgrund des Gutachtens.
 
Version 4 = 2

Hi,

danke für die Antwort. Deine Variante 4 entspricht meiner Variante 2.

Ich kenne mich bisher mit solchen Verfahren nicht aus - daher wollte ich mal wissen, ob der Richter (als nicht-mediziner) selbst einen MdE Grad ermitteln kann.

Diese Variante, daß der Richter der Meinung ist, daß ein neues Gutachten erstellt werden muß - und dann dort der MdE Grad ermittelt wird, fände ich logisch am sinnvollsten.

Ich wollte nur von (Sozialgerichts-Erfahrenen) Forums-Teilnehmern in Erfahrung bringen, welche Spielräume bei Ihnen erfolgt sind.

Gruß, Polopirko
 
Hallo Polopirko,
in der ersten Instanz ist Vers.1 das Wahrscheinlichste!
Vers. 2 = 4
Der Richter ist / wäre bei Unklarheiten im Rahmen der Amtsermittlung verpflichtet ein "Gerichts"-Gutachter zu beauftragen; denn ein neues Gutachten der BG wäre ein "Parteien"-Gutachten.
Andererseits empfehle ich Dir, Dir Verhandlungen Deiner Kammer anzuschauen bzw. anzuhören.
Wenn Du ein Aktenzeichen hast, die Ziffern hinter dem S =Soz.-ger.
L = Landessoz.-ger. geben die zuständige Kammer an.
In jeder Geschäftsstelle der Gerichte, kannst Du die Termine erfragen, wann die Kammer tagt. Die Verhandlungen sind öffentlich, Du brauchst also Niemanden zu fragen.
So kannst Du aber schon erfahren, wie der Richter tickt.
Schönen Sonntag
Paro
 
Also ich selbst bin in Erster Instanz und bei mir selbst läufts genau so ab wie in Version 4.

Und.... Version 4 ist nicht gleich Version 2....

Denn in deiner Version 2 spielt das Gericht den Ball zurück an die BG welche dann ein neues Gutachten erlässt.

Es ist aber en gewaltiger Unterschied ob die BG ein Gutachten erstellen lässt oder das Gericht.

Die BG wird dir nur gefällige Gutachter benennen, das Gericht weist dich direkt (so bei mir) auf die Möglichkeit des §109 Gutachtens hin, welches bei mir z.B. 900 Euro erfordern würde die ich erstma selbst bezahlen muss.

Ein weiterer Unterschied beim BG Gutachten zum Gutachten das der Richter erstellen lässt, wird der Fragenkatalog sein.
Die BG wird mit ihren Fragen gezielt auf ihre Meinung hinarbeiten und der Richter stellt sein Gutachten neutral. So sollte es zumindest sein dass es neutral ist, und bei mir ist´s das auch.
 
Frage: Benennt der Richter einen MdE Wert ?

Erstmal Danke für die Infos....

gebe dem Vorredner Recht, daß es einen Unterschied macht ob die BG ein Gutachten in Auftrag gibt, oder der Richter...

Wenn nun in dem Gutachten eine eindeutige Empfehlung steht (Beispiel: BG befundet 10 % MdE, Richterliches Gutachten ermittelt 25% MdE - ist die Lage wohl eindeutig...).

Meine Frage ist hauptsächlich dahingehend, ob der Richter in einer mündlichen Verhandlung auch einen MdE Grad festsetzt ? Oder ob er dies immmer (oder zumindest - fast immer) einem Gutachter anvertraut.

gruß, Polopirko
 
Hallo
Aus eigener Erfahrung kann ich euch sagen das nichts unmöglich ist aber mit Sicherheit wird kein Richter die MDE von sich selbst festsetzen!

Und das das BG Gutachten und das Gerichtsgutachen auch mal sehr weit auseinander gehen kann oder tut!

Ich kann nur aus Eigener Erfahrung sagen kämpfe für dein Recht und lass dich nicht unterkriegen!
 
Hallo

ich habe das jetzt auch das ungewisse, ob das Gericht das Gutachten was sie wollten auch umsetzt. Bei mir war der §106 SGG Beweisanordnung so stand es in dem Schreiben was ich vom Gericht bekommen habe. Da wurde mir die MDE erhöht auf 30% was für mich wichtig war, die BG wird wohl nicht erfreut sein. Wie beschriben wurde hat das Gericht genau die vorgabe gegeben was der Gutachter beschrieben und Untersuchen soll. Mal schauen es ist jetzt 4 Wochen lang bei der BG, und was die jetzt machen lass ich mich mal überaschen. Oder könnt ihr mir schreiben was die BG jetzt macht.

Gruß Sammy Velbert
 
hi, sammy

denke, bg geht in widerspruch.
hoffe für dich, dass sie es nicht tun wird.

manchmal geschehen ja noch wunder.

allerdings muss man beachten, dass die bg´en ihre eigens bezahlten rä haben, wie alle versicherungen.
ein widerspruch würde also für sie keine zusätzlichen kosten verursachen.
im gegensatz zu uns.
kopf hoch - positiv denken!

mfg
pussi
 
Hallo,

ich würde die Verfahren an den SG. nicht so pessimistisch sehen. In meinem ersten Verfahren gegen das VA. hat das SG. federführend für das einlenken des VA. gesorgt.
Ich denke auch das SG. mit seiner Amtsermittlungspflicht versucht im Vorverfahren ein groß teil der Verfahren schon im Rahmen eines Vergleiches zu beenden, ohne das es zu einem Termin gekommen ist. Wenn man sich dann mal die Statistiken anschaut, werden über 50% der Verfahren durch die Antragsteller gewonnen. Auch die BG. lenken ein, wenn sie spüren, dass SG. folgt ihren Argumentationen nicht und um ein Urteilsspruch zu vermeiden erkennen sie den Antrag an.

MfG.
Pit

MfG.
Pit
 
Hallo an alle

vielen Dank für die aufmunteren Tips, sicher ich habe auch das gefühl das die BG schon weiss das alles nach der DOG Tabelle Untersucht worden ist,der Gutachter hat ja das Gutachten von der Bg gelesen und darauf hingewiesen das es schon 2008 festgestellt worden ist. Das Gericht hat wie von euch beschrieben das alles im der Beweisflicht angeordnet, so das die BG sich ausrechnen kann ist der Widerspruch sinvoll.

Warten wir es ab, und ich melde mich wenn ich was neues weiss.

Gruß
Sammy Velbert
 
Sozial Gericht

Hallo,
ich bin seit 12 Jahren hier Mitglied und habe durch meinen Unfall 30% Erente ohne Anerkennung vor dem S Gericht (Prof.Gutachten).Das S Gericht hat festgestellt ,daß es in Sachen Gutachten 2 zu 2 steht und ich keinen Anspruch auf die 30 Prozent habe.
Dies hat mein Anwalt vorher schon gesagt, mit dem Hinweis die Sozialgerichte sind so.Nun geht es zum Landessozialgericht nach Essen und die Urteilen neutraler und nicht BGfreundlich.
An meinem Gerichtstermin folgten noch ca. 7 Termine gegen die BG.
Also sollte jeder der zum Sozialgericht muß und gegen die BG klagt vorher die Kräfteverhältnisse kennen.

Gruß von hansjupp1
 
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