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Sozialgericht ordnet neuerliches Gutachten an

zamo_de

Nutzer
Registriert seit
10 Juni 2007
Beiträge
2
Hallo zusammen,

Ende der 90er Jahre wurde ich Opfer mehrerer Raubüberfälle. Dies, bei ein und dem selbem Arbeitgeber. Seit dieser Zeit leide ich unter einer massiven, posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

Mit Beginn des Verfahrens vor dem Sozialgericht wurde auf meinen Wunsch hin - vom Gericht - ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde auf meine Kosten (§ 109 SGG) erstellt, da das Gericht der Auffassung war, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt sei.

Nachdem zu dem erstellten Gutachten nun ein Gegengutachten (Gefälligkeitsgutachten?) der Unfallkasse Post und Telekom - von Herrn Dr. Dr. Klaus Mayer - vorliegt, wurde vom Gericht nun ein weiterer Gutachter beauftragt.

Ist dieses Vorgehen des Sozialgerichtes legitim?
Mir scheint, dass ich hier zum Spielball der Gerichtes werde.


zamo
 
Zuletzt bearbeitet:
@ zamo_de

G`n Abend, Zamo_de !

Die "erkennende Kammer" ist frei in ihrer Beweisanordnung. Sofern die Unfallkasse ein "zerpflückbares" GA eingeholt hat (etwa nach Aktenlage ?), solltest Du/sollte Dein RA es zerpflücken.

Ja, WIR sind auch den Sozialinstanzen lästig. Sobald Du Dich aber als passiven "Spielball" ins Spiel einbringen lässt, hast Du schon verloren. Also: raus aus der Opferrolle, rein in die Offensive !

Gibbus:cool:
 
Hallo Zamo_DE,

Herzlich Willkommen im Forum. Aus dem vorgehen Deines Gerichts ist zu ersehen, dass dem Gericht "Zweifel" gekommen sind.
Es liegen zwei -wahrscheinlich sich widersprechende -Gutachten vor. Nun soll in einem weiteren Gutachten geklärt werden, welcher Arzt Recht hat. Das Gericht sagt: Wir sind sogenannte Laien auf diesem Gebiet und brauchen medizinische Hilfe. ....Ein Schelm, wer böses dabei denkt. :eek:

Ich denke da immer mal wieder an unsere äußerst kompetenten Sachbearbeiter in den Berufsgenossenschaften, die ab und zu sehr viel besser über unsere Krankheiten Bescheid wissen, als unsere Ärzte. :mad:


Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
im Augenblick fehlt mir jedes Verständnis für die Situation. Da kommt ein Hr. Dr. Dr. Mayer her, eine im Ruhestand befindliche, 81-jährige [SIZE=-1]Koriphäe[/SIZE], ehemaliger Mitarbeiter der Post- und Unfallkasse und stellt alles in Frage. Der Mann ist halt bekannt. Das Gericht folgt den Einwänden - obwohl es ursprünglich überhaupt kein neues Gutachten einholen wollte - und mein RA ist der Meinung in Untätigkeit verfallen zu müssen. Er ist nicht Willens eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung zu diesem Gegengutachten abzugeben. Und wieder befinde ich mich in der Opferrolle. Wunderbar!
zamo
 
Hallo Zamo,

dann solltest Du mal ein dringendes Wort mit Deinem Anwalt wechseln. Dies kann auch bedeuten, den Anwalt zu wechseln und Schadensersatz von ihm z7u fordern. Ansprechpartner sollte die Anwaltskammer sein.

Gruß von der Seenixe
 
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