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Sozialgericht Oldenburg Klage abgewiesen

Hallo Pussi,

ja, Verwertungsverbote, Löschungen und Sperrungen können jederzeit beantragt werden. Die Grundlagen für die jeweilige Beantragung müssen vorhanden sein und sie ist an den jeweiligen Ersteller / Auftraggeber zu stellen.
Deine Frage sprengt den Rahmen hier und läßt sich, wie leider öfter nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an, wo wann wie was gemacht werden kann und muß.

Gruß von der Seenixe
 
Klage

Hallo ihr lieben,

also muß ich auch einen Antrag auf löschung bei der BG beantragen und bei Gericht extra?
Liebe Grüße
nati
 
Hallo Nati,
nein, Du mußt die Löschung bei der BG beantragen....notfalls über den Datenschutzbeauftragten. Wenn das Gutachten gelöscht oder ein Verwertungsverbot ausgesprochen wird, dann muß die BG dieses dem Gericht mitteilen und dann ist das Gericht gehalten, das Gutachten nicht mehr zu berücksichtigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo nati!

Du fragst (Zitat): also muß ich auch einen Antrag auf löschung bei der BG beantragen und bei Gericht extra?

Antwort: Ja!

Also, ich habe an allen Stellen die Löschung erreicht! Auch mein "böses" und rechtswidrig erlangtes BG - Gutachten nach Aktenlage mußte zunächst, nach erheblichem Widerstand des Unfallversicherers, aus deren Akten getilgt werden! Danach stellte ich anl. einer Akteneinsicht gem. § 25 SGB X während des bereits in Gang gesetzten Klageverfahrens gegen das Versorgungsamt fest, daß das "böse" Gutachten (Fotokopie) dort ebenfalls als Ablehnungsgrundlage diente. Alle anderen, halbwegs ordentlichen Gutachten, wurden und werden bis jetzt nicht beachtet!

>>>Brief an's SG mit dem Hinweis auf das rechtswidrig erlangte Gutachten (es ist ein Gutachten, wenn es so genannt wird und über entsprechende/n Umfang und Prüftiefe verfügt!) und es durfte auch vom Versorgungsamt nicht mehr verwendet werden ... und das SG verwendet es auch nicht!

Wehr' Dich!

Viele Grüße von
Ingeborg!
 
Na, da fällt mir - gerade Klage beim SG OL gegen Versorgungsamt eingereicht - doch glatt die Kinnlade runter ! :eek:

Ich muß mit einem 7-jährigen VErfahren rechnen ? Das kann doch wohl nicht wahr sein ! :mad: Na, jedenfalls vielen Dank für Eure Schilderungen, ich bin auf jeden Fall gewappnet: mit juristischer Vorbildung, einem guten Anwalt und meiner Rechtsschutzversicherung. Ran an die Waffen ... :cool:

Hauptsache, ich erlebe das Ende des Verfahrens überhaupt noch ! :D
 
Klage

Hallo moni,

das hat so lange mit der BG gedauert wie es mit dem Versorgungsamt dauert kann ich dir nicht sagen.
Vieleicht hättest du lieber etwas warten sollen und dann noch manl Ärztliche Befunde eingeholt und dann einen Verschlimmerungsantrag gestellt?
Ich wünsche dir jedenfalls viel ,sehr viel Glück
ganz liebe Grüße
nati
 
[bitte keine Fullquotes des vorigen Beitrags!]

Ist alles "on the way" ! Ärztliche Befunde habe ich massenhaft. War zwischenzeitlich in einem nahen Krankenhaus beim Rheumatologen, wie vom (BG-)Gutachter empfohlen, und habe demnächst einen Termin beim Knie-Spezialisten, leider sehr weit weg von zuhause. Egal ! Hauptsache, der bekommt mein (Unfall-)Knie wieder hin !

Ich hoffe, daß ich damit genügend Fachleute um mich gescharrt habe, um vor dem Sozialgericht zu bestehen. Mein Anwalt erklärte mir, die betreiben "Amtsermittlung", wahrscheinlich läuft's dann auf ein weiteres Gutachten hinaus, wenn's mit den bisherigen Befunden nicht reicht. Ich hoffe, daß ich dann zumindest einen ebenso fähigen Gutachter treffe, wie ich das letzte Mal hatte !

Danke für's Daumen drücken, wird herzlich gern angenommen !:)
 
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