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Sozialgericht - BG-Rente

Gerd8166

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
8 Sep. 2008
Beiträge
1
Guten Tag,

bin manchmal hier im Forum, finde aber nicht die passenden Anworten auf meine Fragen.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen ?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das es eine BG-Rente auf Dauer gibt, nach einem Berufsunfall ?

Wer hat Erfahrungen beim Sozialgericht gemacht, wenn die vom Gericht bestellten Gutachten positv ausfallen ?

Wie verhält sich dann die BG ?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus !

Viele Grüße

Gerd
 
Hallo Gerd,

1. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) über 20 %.

2. Ich.

3. hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

a) die BG akzeptiert das Urteil oder

b) BG geht in Berufung oder

c) es wird versucht einen Vergleich abzuschließen, damit nicht ein anderer dieses Urteil, wenn es rechtskräftig geworden ist, auf seinen Fall anwenden (denn Vergleiche sind nur Einzelfallentscheidungen) kann.

Gruß Jens
 
Hallo Gerd,

als Voraussetzung für die Rente auf Dauer gilt neben dem von Jens geschriebenen.....
Der Unfall ist 3 Jahre her und die MdE von 20% oder drüber bestehen weiterhin. Ob die BG dann ein Gutachten gemacht hatr oder nicht....mit Ablauf des ersten Tages drei Jahre nach Unfall ist es eine Rente auf Dauer....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jens und Seenixe,

habe zu dem Thema auch mal eine Frage, vieleicht könnt ihr mir diese beantworten.
Der Unfall meines Mannes ist im August 4 Jahre her.
Zwei rentengutachten wurden schon in der Vergangenheit erstellt, weil die Heilbehandlung immer abgebrochen wurde und mein Mann wieder arbeiten sollte, was aber nicht klappte, weil der Zustand seines Knies sich immer mehr verschlechterte.
Im ersten kam die sache auf 10%. Im zweiten Gutachten bekam er dann 20%, aber kurz vor ablauf dieser 3 jahre nach dem Unfall, von dehnen ihr vorhin schriebt, sollten es dann, wegen der Gewöhnung an die Behinderung nur noch 10% sein. ( Weiß nicht was man davon halten soll, endweder hat man 20% oder nicht, aber von gewöhnung zu sprechen finde ich eine Unverschämtheit).
Nun wurde die Heilbehandlung endgültig im Feb. diesen Jahres, ohne wiedererlangung der Arbeitskraft, beendet und es kam ein erneutes Gutachten.
Der Gutachter meinte das Knie hätte sich seid der Letzten Begutachtung weiter verschlechtert, mehr weiß ich i.A. auch noch nicht, weiß nur das dies Gutachten letzte Woche bei der BG eingegangen ist.
Sollte mein Mann nun 20% MDE erhalten, wäre es dann eine Rente auf Dauer?
Und kann die BG dieses Gutachten noch anfechten, also versuchen mal wieder ohne Rentenzahlung davon zu kommen
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy,

erst mal abwarten, was bei dem Gutachten rauskommt.

Wenn er die 20 % bekommt, wird die Rente auf unbestimmte Zeit festgesetzt, da der Unfall länger als 3 Jahre her ist (so ist jedenfalls mein Kenntnisstand). Man soll bei der "Rente auf unbestimmte Zeit" nicht erwarten, dass dies so ist, was der Wortlaut aussagt. Bei der "Rente auf unbestimmte Zeit" kann die BG immer 1 Jahr nach Erteilung des letzten Rentenbescheides erneut begutachten lassen.

Und das mit der Gewöhnung ist eine ganz miese Masche. Denn einem dem Sie beide Beine amputiert haben geht es auch nicht besser, wenn er sich daran "gewöhnt" hat.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

genau das ist auch meine Meinung, das es mit dem gewöhnen eine ganz miese Sache ist. Hätten auch damals dagegen Wiederspruch eingelegt, aber da das Heilverfahren ja dato wieder aufgenommen wurde, haben wir über dieses Gutachten nie einen Bescheid bekommen. Wir haben es nur mal zu info Zwecken bei der BG angefordert.
Ist schon der Hammer mit welchen Sachen die so arbeiten, nur um sich vor Zahlungen zu drücken.
Mich interessiert nur noch, ob die BG ein Gutachten ( sofern es diesmal min. 20% MDE hat ), noch anzweifeln kann, oder müssen die dann zahlen?
Gruß von stinababy
 
Hallo,

die können natürlich auch wieder sagen....das Gutachten gefällt uns nicht und wir wollen ein neues Gutachten. Sie können aber auch, in Ihrer Weisheit beschließen, dass sie der Bewertung des Gutachters nicht folgen und eine MdE unter 20% feststellen. Dies kann Dir leider niemand genau sagen. Aber gegen einen Bescheid kann man dann wenigstens weitere Schritte unternehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

sowas ähnliches habe ich mir auch fast wieder gedacht.
Na ja, wir warten mal einfach dieses Gutachten ab, wenn es unter 20% liegt dann werden wir auf alle Fälle Wiederspruch einlegen.
Nur dieser ewige Kampf mit BG und DRV kann einem schon an die Nerven gehen.
Hatten letzte Tage ein Gespräch mit dem Berufshelfer, er sagte groß, ja das Gutachten ist ja nun eingegangen, nun seien sie mal guter Hoffnung das ihr Mann da eine Unfallrente bekommt.
Auf meine Frage ob er denn wisse wie die MDE eingeschätzt wird, sagte er aber er hat angeblich nicht reingesehen, nur in der Akte gesehen das es gekommen ist. Glaube ich dem auch nicht ganz, wollte uns bestimmt nur erstmal wieder beruhigen.
Danke für deine Antwort.
Gruß von stinababy
 
Hallo @stinababy,
trau nur diesem "Berufshelfer" nicht -was für ein Wunder das der bei Deiner BG
noch so heißt, die nennen sich doch alle Neudeutsch "Reha Manager" ! - denn der
ist nicht euer "Freund". Da gibt es keine Freundschaften mehr nach alledem,
was nach einem Unfall mit BG Beteiligung kommt.
Mein Reha Manager, ein hier im Forum sehr bekannter Herr, war auch sehr nett
um mich dann in die Pfanne zu hauen.
Aber ich werde zurück "hauen"!
Also immer nach dem Motto verfahren, Holzauge sei Wachsam !

ondgi
 
Hallo,

ich trau dem Kerl auch nur solange ich ihn sehe und direkt vor mir habe.
Bis jetzt hatten wir noch das Glück das der AG meines Mannes hinter uns stand und die BG in verschiedenen sachen unter Druck gesetzt hat, soweit er da Einfluss nehemen konnte.
Aber ich traue niemanden von der BG mehr über den Weg, dafür wollten die uns schon zu oft verscheißern.
Auch wir werden zurückschlagen wenn es sein muss.
Gruß von stinababy
 
Mit großen persönlichen Interesse werde ich diese Diskussion weiter verfolgen, dazu in meinem eigenen Post an anderer Stelle mehr.

Ich drücke ich feste die Daumen und wünsche Euch einen guten Rechtsvertreter
 
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